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«Die lebenslange Verwahrung ist eine Ersatzhandlung»

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21.03.2018
Der Strafrechtsprofessor und Rechtsphilosoph Martino Mona kritisiert das in den letzten Jahrzehnten «verweichlichte Strafsystem» und lobt das Urteil gegen den Vierfachmörder von Rupperswil.

Herr Mona, was ist Gerechtigkeit?
Gerechtigkeit ist nicht etwas, sie hat keinen bestimmten und gleichbleibenden Inhalt. Die Frage lautet vielmehr, ist ein Verfahren, das zu einem Urteil über Gerechtigkeit geführt hat, fair? Gerechtigkeit ist demnach ein vorübergehender und relativer Zustand, der erzielt wird, durch ein faires Verfahren. In diesem Verfahren zur Bestimmung der relativen Gerechtigkeit sind die Prinzipien der Toleranz, der Meinungsfreiheit und das Einstehen für Demokratie entscheidend – Demokratie fördert Gerechtigkeit, weil sie Freiheit bedeutet und Freiheit bedeutet Toleranz gegenüber unterschiedlichen Anschauungen und Meinungen, vor allem solche, die man unerträglich findet. Mittels eines solchen Verfahrens kann man sich auch möglichst gut einer richtigen Antwort auf die Frage nähern, welche Strafe brutalste Verbrecher verdient haben.

Wäre diese Annäherung an die Gerechtigkeit mit einer lebenslangen Verwahrung für den Vierfachmörder aus Rupperswil nicht präziser erfolgt?
Mit der lebenslänglichen Freiheitsstrafe hat das Gericht im Fall Rupperswil die höchstmögliche und auch angemessene Strafe verhängt. Die Verwahrung hingegen ist keine Strafe, das kann man nie deutlich genug sagen. Sie wird nicht ausgesprochen, weil eine Tat begangen wurde, sondern damit keine weitere Tat mehr passiert, also im Hinblick auf mögliche spätere Opfer. Die Verwahrung hat nicht das Ziel, Gerechtigkeit im Hinblick auf ein begangenes Verbrechen herzustellen oder angemessen auf das Verbrechen zu reagieren, sondern ist eine präventiv begründete Massnahme zur Verhinderung von zukünftigen Taten. Als solche basiert sie auf vagen Wahrscheinlichkeitsprognosen und schiesst naturgemäss über das hinaus, was der Täter an eigentlicher Strafe verdient hat.

Dann erfĂĽllt sie aber doch einen Zweck?
Ja, sie dient der langfristigen Unschädlichmachung von potentiellen Straftätern, ohne dass wir hinreichend wissen können, ob damit tatsächlich ein weiteres Verbrechen verhindert wird. Die Popularität der Verwahrung und insbesondere der lebenslangen Verwahrung erkläre ich mir vor allem so: Sie ist eine Art Ersatzhandlung für zu wenig harte Strafen. Aus meiner Sicht sind wir in den letzten Jahrzehnten zu einem verweichlichten Strafsystem gekommen, in dem kaum jemand noch angemessen bestraft wird. Die meisten Täter bekommen bedingte Strafen, der Vollzug von mehrjährigen Strafen wird auf einen Bruchteil der eigentlichen Strafe beschränkt. Das kommt verständlicherweise nicht gut an. Es liegt nahe, dass angemessene Strafen den Ruf nach lebenslanger Verwahrung reduzieren. Gegenüber einem ausgebauten Verwahrungsregime ist ein Regime von harten und angemessenen Strafen klar vorzugswürdig. Dieses Urteil setzt daher ein richtiges und wichtiges Zeichen.

Können Sie ein jüngeres Beispiel für eine solche verweichlichte Praxis nennen?
Im Fall des Adeline-Mörders Fabrice Anthamatten. Er hatte bereits vor dem Mord an der Sozialtherapeutin eine Frau vergewaltigt und dafür eine bedingte Strafe von 18 Monaten erhalten, über die er sich selber vor Gericht noch lustig gemacht hatte, das sei ein Freipass zum Weitermachen. Was er dann ein paar Jahre später auch tat. Im Vollzug wurden ihm nach weniger als der Hälfte der Haftstrafe begleitete Freigänge gestattet, um Reitstunden zu nehmen. Es ist bekannt, wie das ausgegangen ist.

Zurück zum Fall Rupperswil. Hätte man Ihrer Meinung nach auf eine Verwahrung verzichten können?
Ja, die ordentliche Verwahrung ist in diesem Fall ohnehin reine Symbolik. Diese Symbolik ist aber leider deshalb notwendig geworden, weil die Gerichte wohl zu Recht davon ausgehen, dass die Menschen kein Vertrauen mehr haben in unser Strafsystem. Lebenslang plus ordentliche Verwahrung ist genau genommen eine Art Sanktions-Pleonasmus – man verdoppelt etwas, was an sich schon besteht. Der Täter kann nämlich ohnehin frühestens nach fünfzehn Jahren bedingt entlassen werden, wenn nicht anzunehmen ist, er werde weitere Verbrechen oder Vergehen begehen. Dann wären aber auch die Voraussetzungen der ordentlichen Verwahrungen nicht mehr gegeben, die verlangen, dass zu erwarten ist, dass der Straftäter sich in der Freiheit bewährt. Die lebenslange Freiheitsstrafe und die ordentliche Verwahrung schützen also auf die gleiche Art und Weise vor einer zu frühen bedingten Entlassung. Der Fall Rupperswil ist aber nicht gut geeignet, die notwendige Debatte über Strafe und Verwahrung anzuleiten, da die Problematik um die Gefährlichkeit oder Therapierbarkeit von Straftätern erst dann virulent wird, wenn eben nicht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird.

Aus Sicht der Opfer wäre es aber doch eine Genugtuung gewesen, wenn die  Richter eine lebenslange Verwahrung ausgesprochen hätten?
Ja, wahrscheinlich ist das so, aber das ist ja gerade der Kern des Ăśbels. Dass eine solche Massnahme, die mit Gerechtigkeit, Angemessenheit und Ausgleich nichts zu tun hat, fĂĽr Genugtuung sorgen muss, zeigt eben, dass man vom gerechten Strafsystem weggekommen ist.

Ist es die Aufgabe des Gerichts, Gerechtigkeit herzustellen?
Ja, auf jeden Fall sich dem gerechten Urteil anzunähern. Gerechtigkeit soll möglichst hergestellt und nach aussen kommuniziert werden. Die Tat muss der Schuld angemessen bestraft werden. Der Täter muss die Strafe bekommen, die er verdient hat – was im vorliegenden Fall geschehen ist – und darüber hinaus nicht zu weiteren Zwecken instrumentalisiert werden

Sie haben die Kommunikation nach aussen erwähnt. Ist es richtig, dass der Gerichtsprozess von der Öffentlichkeit fast im Minutentakt mitverfolgt werden konnte?
Absolut. Die ganze Berichterstattung war meiner Meinung sehr gut, auch die sogenannten Boulevardmedien haben sich korrekt verhalten, mit Ausnahme vielleicht der einen oder anderen Geschichte über den Täter, die ich als eher zu anbiedernd und sympathieerhaschend empfunden habe – die Faszination des Bösen, wie kann jemand, der so böse ist, so hübsch und ordentlich sein? Es ist aber normal und richtig, dass die Öffentlichkeit informiert wird und das auch forsch und flächendeckend. Es ist ja jedem selber überlassen, ob er die Ticker aus dem Gerichtsaal anschauen will oder nicht.

Sandra Hohendahl-Tesch, reformiert.info, 21. März 2018

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