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Die grösste Kirchgemeinde der Schweiz

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11.05.2018
Die reformierte Zürcher Landeskirche pflügt mit ihrer Strukturreform KirchgemeindePlus die Gemeindelandschaft um. Dazu ist eine Anpassung der Kirchenordnung nötig. Die Kirchensynode hat die Verfassung so gut wie fertig beraten.

Auf den Mitgliederrückgang reagiert die Zürcher Landeskirche mit der Strukturreform KirchgemeindePlus. Diese zielt auf Fusionen der Kirchgemeinden ab. Bis 2023 sollen rund drei Viertel von ihnen verschwinden. Der Zusammenschluss zu grösseren Einheiten soll den Kirchgemeinden erlauben, ihre Kräfte zu bündeln und flexibler und professioneller zu agieren.

Mit der Teilrevision der Kirchenordnung werden die Strukturen dafür geschaffen. Zusätzlich hat die Revision zum Ziel, einige neue Regelungen für die Gestaltung des kirchlichen Lebens einzuführen. In vier Sitzungen berät die Zürcher Kirchensynode in diesem Frühling die Kirchenordnung. Mit ihrer dritten Sitzung hat sie die Kirchenordnung diese Woche annähernd durchberaten und einige wesentliche Änderungen festgesetzt.

Eine halbe Pfarrstelle auf sicher
In der ersten Sitzung im April hiess die Synode eine Änderung bei den Regelungen für Taufen gut. Demnach werden künftig Taufen ausserhalb von Kirchen leichter möglich sein. Pfarrerinnen und Pfarrer haben die Möglichkeit, in begründeten Fällen Taufen etwa in Privathäusern und im Kreise der Verwandtschaft und Familien vorzunehmen. Mehr Flexibilität wird fortan auch bei Trauungen und Abdankungen möglich sein. Im Grundsatz sollen diese laut Kirchenordnung zwar weiterhin in Kirchen respektive Abdankungshallen stattfinden. Auf Wunsch des Brautpaares oder der Angehörigen eines Verstorbenen können die Feiern aber auch an andern Orten stattfinden.

Wichtige Änderungen nahm die Kirchensynode bei der Zuteilung von Pfarrstellen vor. Kirchgemeinden sollen für ihr Pfarramt in Zukunft pro 200 Mitglieder zehn Stellenprozent erhalten. Diese Regelung kommt tendenziell grösseren Kirchgemeinden zugute. Kirchgemeinden mit mehr als 2'000 Mitgliedern erhalten zudem noch weitere Stellenprozente zugesprochen. Im weiteren kann der Kirchenrat einer Gemeinde zusätzliche Stellenprozente zuteilen, wenn ein Projekt oder besondere örtliche Verhältnisse dies nahelegen. Gleichzeitig nahm die Kirchensynode aber kleinere Kirchgemeinden in Schutz gegen den vom Kirchenrat ausgeübten Druck, via Pfarrstellenplan Fusionen voranzutreiben. So beschloss sie, dass allen Kirchgemeinden mindestens eine halbe Pfarrstelle zuzugestehen sei. 

Im Weiteren soll die Wohnsitzpflicht für  Pfarrerinnen und Pfarrer gelockert werden. Während gewählte Pfarrpersonen bisher nur ausnahmsweise nicht in der Kirchgemeinde wohnen mussten, soll künftig wenigstens ein Pfarrer oder eine Pfarrerin dort wohnen.

Parlamente für grosse Gemeinden
In der revidierten Kirchenordnung ist vorgesehen, dass grosse Kirchgemeinden auch Parlamente einführen können. Dies macht insbesondere im Fall der Stadt Zürich Sinn, die sich auf Anfang 2019 zur mit rund 80'000 Mitgliedern grössten Kirchgemeinde der Schweiz zusammenschliessen wird. Bei solchen Mitgliederzahlen ist die Durchführung von Kirchgemeindeversammlungen nicht mehr möglich. Die Kirchensynode hat hierzu insbesondere die Frage debattiert, ob die künftigen Mitglieder des Kirchenparlaments in einem einzigen oder in mehrere Wahlkreisen gewählt werden sollen. Der Kirchenrat trat für einen Wahlkreis ein, die Synode entschied jedoch anders. Den Ausschlag dafür gab die Überlegung, dass in grossen Städten die Wählenden in einem eigenen Wahlkreis die sich zur Wahl Stellenden eher kennen würden, als wenn sie Vertreter aus dem ganzen Stadtgebiet zu wählen haben. Sodann entschied die Synode auch, dass in Kirchgemeinden mit Parlamenten die Kirchenpflege direkt durch die Bevölkerung gewählt werden soll und nicht durch das Parlament.

Die Kirchensynode wird die Beratung der Teilrevision der Kirchenordnung nächste Woche endgültig abschliessen und die Vorlage zuhanden der Urnenabstimmung verabschieden. Die Volksabstimmung ist für den 23.September 2018 vorgesehen.

Stefan Schneiter, reformiert.info, 11. Mai 2018

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