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Die Seelsorge im Sterbehospiz ist noch offen

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28.06.2018
Der Kanton Schaffhausen sieht in ­seinem Palliativ-Care-Konzept ein Sterbehospiz vor. Das Alters- und Pflegeheim Schönbühl hat sich dafür beworben. Wer die Seelsorge übernimmt, ist noch offen.

Der Schaffhauser Regierungsrat hat dem Kantonsrat die Vorlage zur Umsetzung des Kantonalen Palliative-Care-Konzeptes eingereicht. Es sieht unter anderem ein Sterbehospiz vor, in dem unheilbar Kranke ihre letzte Lebensspanne verbringen können. Die Stiftung Schönbühl in Schaffhausen hat sich darum beworben, ein solches Angebot im Rahmen des Kantonalen Palliativ-Care-Konzeptes aufzubauen. 

Vier Einzelzimmer geplant
«Mit dem Hospiz möchten wir eine spezialisierte Form der Pflege und Fürsorge am Lebensende anbieten», sagt Marcus Pohl, Geschäftsleiter Betreuung und Pflege im Altersheim Schönbühl. Die Stiftung hat sich schon lange mit dem Vorhaben befasst. «Wir sind seit zwei Jahren intensiv an der Planung und möchten das Hospiz im Laufe des nächsten Jahres eröffnen.» Pohl bezeichnet das Hospiz als Herzensanliegen: «Das Thema betrifft uns alle.» Das Hospiz-Personal wird unheilbar kranke Menschen bis zum Tod betreuen, sodass die Einweisung ins Krankenhaus nicht mehr notwendig ist. «Dazu benötigen wir erfahrenes und speziell geschultes Personal und die entsprechende Infrastruktur», sagt Pohl. Die Infrastruktur für das Hospiz richtet sich nach den Vorgaben von Palliativ Schweiz und besteht aus vier barrierefreien Einzelzimmern mit Dusche und WC, einem gemeinschaftlichen Wohnbereich, einem Raum für Angehörige, einem Bad und einem Besprechungsraum. 
Der Betrieb des Hospizes wird jährlich 920 000 Franken kosten. Die ordentlichen Pflegetaxen decken die Hälfte davon ab, die restlichen 460 000 Franken bezahlt der Kanton. «Wir rechnen mit einem täglichen Pflegeaufwand von bis zu acht Stunden pro Bewohner. Das kann kein Heim mit seinen Ressourcen leisten», sagt der Geschäftsleiter. Das Hospiz ist eine von mehreren Massnahmen im Palliativkonzept des Kantons. Die Regierung hat dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von insgesamt 2,25 Millionen Franken für einen dreijährigen Pilotversuch beantragt. 

Seelsorge notwendig
Bei der Palliative Care erhält der Patient neben einer medizinischen, sozialen und psychologischen Versorgung auch seelsorgerliche Betreuung. «Wir begrüssen es, dass Menschen an ihrem Lebensende in einem Hospiz gut versorgt werden», sagt Pfarrer Wolfram Kötter, Beauftragter der Kantonalkirche für Palliativ Care. «Es ist uns jedoch wichtig, dass die Patienten im Hospiz seelsorgerlich adäquat begleitet werden.» Dafür brauche es entsprechende Stellenprozente. «Der Kirchenrat ist offen und würde auch Gelder sprechen», sagt Kirchenrätin Sabine Dubach. «Die Seelsorge ist notwendig, das ist unumstritten», bestätigt auch Marcus Pohl. «Wer die Aufgabe übernehmen wird, ist noch unklar. Das wird sich in den nächsten Monaten entscheiden.» 

Adriana Schneider / 28.6.2018

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