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Neue Genfer Bestimmung stösst bei Deutschschweizer Kirchen auf Skepsis

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15.02.2019
Genfer Staatsangestellte dürfen künftig voraussichtlich keine religiösen Symbole mehr tragen. Die Bestimmung wird von linken und kirchlichen Kreisen kritisiert – auch in der Deutschschweiz.

Genfer Staatsangestellte dürfen künftig keine religiösen Symbole mehr tragen. In der Abstimmung vom 10. Februar wurde eine entsprechende Verfassungsänderung mit 55 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Staatsangestellte und Mandatsträger (gewählte Politikerinnen und Politiker) dürften demnach bei der Arbeit keine religiösen Symbole mehr tragen – darunter Kopftücher, christliche Kreuze oder jüdische Kippas. Diese Bestimmung ist Teil des Gesetzes über Laizismus (Trennung von Staat und Religion) im Kanton Genf.

Ganz definitiv ist die Sache allerdings noch nicht. Einerseites sprachen sich linke Parteien, Gewerkschaften, feministische und muslimische Verbände gegen die Verfassungsänderung aus. Sie kritisierten vor allemden diskriminierenden Charakter des Gesetzes. Gemäss der SRF-Westschweiz-Korrespondentin Barbara Colpi sind «diverse Beschwerden hängig», unter anderem wird die Vereinbarkeit mit der europäischen Menschenrechtskonvention angezweifelt.

Im Ganzen für das Gesetz
Grundsätzlich für das Gesetz äusserten sich die drei grössten Kirchen Genfs, die protestantische, römisch-katholische und die alt-katholische. Es gehe nicht um eine Abstimmung über den Schleier, sagte Pascal Desthieux, Bischofsvikar der römisch-katholischen Kirche. Vielmehr stecke das Gesetz den «Rahmen der Laizität in Genf, um den religiösen Frieden in den kommenden Jahren zu bewahren». Aber die drei Kirchen stellten auch klar, dass die Bestimmungen über die religiöse Neutralität von kantonalen Angestellten sowie Politikern und Politikerinnen zu weit gingen.

Die Trennung von Religion und Staat hat in Genf eine längere Tradition. In der Deutschschweiz ist das anders. In Basel-Stadt beispielsweise ist es zwar seit letztem Sommer dem Personal der Gerichte untersagt, religiöse Symbole wie Kopftücher oder Kreuze an einer Verhandlung zu tragen. Dass das für Richterinnen und Richter bei ihrer Arbeit gilt, ist für Matthias Zehnder «nachvollziehbar». Der Beauftragte für Information und Medien der evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt stellt sich auf den Standpunkt, die Gerichtspersonen hätten ihre Individualität abzulegen und sich auf ihre Funktion zu konzentrieren.

Kein gleichberechtigtes Miteinander
«Weiterführenden Verboten steht die reformierte Basler Kirche aber kritisch gegenüber», sagt Zehnder. Zwar sei sie selbst kaum betroffen, weil sie keine klar erkennbaren Symbole wie Kopftuch und Kippa habe – ein Kreuz lasse sich auch verdeckt tragen. Aber «im Sinne eines gleichberechtigten Miteinanders» würde die reformierte Kirche von Basel-Stadt Verbote wie jenes in Genf ablehnen. Als friedensfördernd sehe seine Kirche das nicht, sagt Matthias Zehnder: «Ein Staat sollte aus gleichberechtigten, nicht aus gleichgemachten Menschen bestehen.»

Glaube immer auch in Gemeinschaft und Öffentlichkeit
In Bern sieht das die Kirchenleitung ähnlich. Gemäss Pia Grossholz, Synodalrätin der reformierten Kirche Bern-Jura-Solothurn (Refbejuso), würde die Landeskirche eine Bestimmung wie in Genf nicht gutheissen. Den Religionen und der Ausübung des Glaubens würde man nicht gerecht, wenn sie auf die rein individuelle Ebene zurückgedrängt und die persönliche Freiheit beschnitten würden, sagt Grossholz. «Glaube wird immer auch in Gemeinschaft und ein Stück weit in der Öffentlichkeit gelebt. Das darf auch so sein.»

Und bei gewählten Politikerinnen und Politikern erachtet Pia Grossholz das Verbot als «völlig überflüssig». Schliesslich könne bei ihnen schon vor der Wahl gefragt werden, welcher Religion sie angehörten. So mache es keinen Sinn, dass dies dann bei der Amtsausübung nicht in Erscheinung treten dürfe.

Schränkt Religionsfreiheit ein
Mit ganz ähnlichen Worten zur neuen Genfer Bestimmung äussern sich sowohl die Zürcher Reformierten als auch die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern. Letztere habe die Diskussionen um das neue Laizismusgesetz im Kanton Genf zwar mit Interesse verfolgt, sagt der Kommunikationsverantwortliche Thomas Uhland. Aber: «Die Situation im Kanton Bern unterscheidet sich stark von derjenigen in Genf. Eine Äusserung von unserer Seite wäre demnach hypothetisch.»

Für Simon Spengler von der römisch-katholischen Kirche in Zürich schreibt das Gesetz die in Genf historisch stark verankerte Laizität des Staates fort. Die Bestimmung über die religiösen Symbole sei dabei problematisch: «Sie schränkt die Religionsfreiheit ein.» In Zürich habe es bisher nur auf lokaler Ebene vergleichbare Vorhaben gegeben, wovon sich die Kirchen aber distanziert hätten. «Aus Zürcher Sicht stellt sich vor allem die Frage, ob mit dieser verschärften Gesetzeslage ein reales gesellschaftliches Problem gelöst wird – oder ob nicht vor allem neue Probleme geschaffen werden», sagt Spengler.

Ablehnend äussert sich auch der Administrationsrat, die Exekutive des katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen. Auf die Frage, ob die Kirche eine Bestimmung wie jene in Genf gutheissen würde, lautet die Antwort schlicht: Nein – wegen der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Marius Schären, reformiert.info, 15. Februar 2019

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