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Solothurn: Wie viele Beiträge sollen die Kirchen erhalten?

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27.02.2019
Auf Anfang 2020 will der Bund die Steuervorlage 17 in Kraft setzen. Das hat auch Auswirkungen auf die Kirche. So will die Solothurner Regierung den Kirchen statt zwölf nur noch zehn Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Für die Kirchen ist dies ein herber Verlust. Trotzdem regt sich Widerstand, die zehn Millionen seien immer noch zu viel.

Geht es nach dem Solothurner Regierungsrat, sollen die katholische, reformierte und christkatholische Kirche im Zuge der Steuerreform jährlich nur noch zehn Millionen Franken erhalten. Die zehn Millionen setzt die Solothurner Regierung sowohl als Deckel gegen oben wie auch nach unten fest.  Die kantonalen Beiträge an die Kirchen stammen aus den Kirchensteuern, welche die Unternehmen bezahlen.

Politiker fordern weitere Kürzung
Am 19. Mai kommt die Steuervorlage 17 zur Abstimmung. Wird sie vom Volk angenommen und umgesetzt, kommt es zu Ausfällen bei den Kirchensteuern der Unternehmen und der Betrag rutscht unter die Zehn-Millionen-Grenze. Die Differenz geht zulasten des Kantons. Der Solothurner Regierungsrat hält trotzdem an den zehn Millionen fest. Inzwischen regt sich Kritik. Kantonsräte aus den Reihen der SP und SVP fordern, die Beiträge des Kantons an die Kirchen weiter zu kürzen.

Ruedi Köhli, Präsident der Solothurnischen Interkonfessionellen Konferenz SIKO, gibt zu bedenken, dass die Kirchen künftig 20 Prozent der Zuschüsse einsparen müssten. Falls der Kantonsrat noch tiefer geht als die zehn Millionen, müssten die Kirchen Leistungen abbauen, die auch die Allgemeinheit betreffen. Von der Erhöhung der Kirchensteuer hält Ruedi Köhli nicht viel: «Wenn die Kirchgemeinden den Steuersatz anheben, treten die Leute vermehrt aus der Kirche aus. Das ist ja nicht der Sinn der Sache.»

Abbau trifft die Allgemeinheit
Die Gelder würden vor allem in der Alters- und Jugendarbeit fehlen, stellt Barbara Leibundgut fest. Die Gemeindepräsidentin von Bettlach weiss, was die Kirche alles leistet. Das Engagement der Kirchen geschieht vor allem durch die vielen Freiwilligen und Ehrenamtlichen. Vieles davon geschehe zum Wohl der Allgemeinheit, «da fragt man nicht, ob jemand Mitglied der Kirche ist». In den Spitälern und Gefängnissen besuchten die Seelsorgerinnen und Seelsorger auch jene, die aus der Kirche ausgetreten sind oder eine andere Religion haben. 

Könnte nicht die Gemeinde oder der Kanton die Aufgaben der Kirchen übernehmen? «Nein», sagt Leibundgut. Für die FDP-Politikerin ist die Zusammenarbeit mit der Kirche gerade auf lokaler und regionaler Ebene unersetzlich. «Den Kommunen fehlen schlicht die Freiwilligen und die Organisation, um die Aufgaben der Kirchgemeinden zu übernehmen.» In Bettlach beispielsweise findet regelmässig ein Mittagstisch der Kirchen statt. Hier pflegen die Leute die sozialen Kontakte. «Fehlt jemand, so fragt man nach, ob er krank sei», erzählt Barbara Leibundgut. 

Der Regierungsrat beabsichtigt als Reaktion auf die Kritik, alle sechs Jahre den Beitrag an die Kirchen zu überprüfen. Von den Kirchen verlangt er eine Leistungsbilanz.

Lohngegenwert von 27 Millionen
Die reformierten und katholischen Kirchen im Kanton Solothurn haben 2007 eine solche Leistungsbilanz durch die Fachhochschule Nordwestschweiz erstellen lassen. Das Ergebnis fiel deutlich aus: Jeder Franken, den der Kanton in die Kirchen investiert, wird von den Ehrenamtlichen verdoppelt. Konkret heisst dies in Zahlen: 21 000 Freiwillige betreuten in den Kirchen 1300 Angebote und investierten rund 81 000 Arbeitsstunden im sozialen Bereich. Umgerechnet auf einen Lohngegenwert entspricht dies 27 Millionen Franken, so das Fazit der Fachhochschule.

Verena Enzler, Synodalratspräsidentin der Reformierten Kirche Kanton Solothurn, hofft, dass solche Zahlen auch in die Diskussion im Kantonsrat einfliessen. Es wäre schade, wenn die Kirchen künftig ihre Aufgaben für die Gesellschaft nicht mehr übernehmen könnten. In der Diskussion werde übersehen, dass die Leistungen der Kirche allen zugutekommen, unabhängig von der Mitgliedschaft, betont Enzler. «Wenn die Kirchen diese Leistungen nicht mehr erbringen können, wird dies den Staat weit mehr als zehn Millionen Franken kosten.

Tilmann Zuber, kirchenbote-online, 27. Februar 2019

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