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Nach dem Nein des Ständerats kommt die Korrektur-Initiative

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13.03.2019
Der Ständerat hat die BDP-Motion abgelehnt, die dem Bundesrat die Kompetenz für die Regelung der Waffenexporte entziehen wollte. Nun kann das Volk entscheiden, ob die Lockerungen der letzten Jahre rückgängig gemacht werden sollen.

Der Nationalrat wollte die Exportregeln für Rüstungsgüter im Gesetz festschreiben. Er stimmte im September einer entsprechenden Motion der BDP zu. Damit hätte der Bundesrat die Kompetenz verloren, in Eigenregie Lockerungen oder Verschärfungen für Waffenausfuhren zu beschliessen. Die Motion war eine Reaktion auf die im Sommer 2018 bekräftigte Ankündigung des Bundesrats, den Export defensiver Waffensysteme sogar in Bürgerkriegsländer zu erlauben. Die Rüstungsbetriebe hatten auf diese Lockerung gedrängt, um im Wettbewerb mit anderen europäischen Ländern mithalten zu können.

Angst vor Kompetenzverlust
Inzwischen ist der Bundesrat zurückgekrebst und hat seine Pläne für eine Aufweichung der Exportrichtlinien begraben. Er wollte Verordnungen zum Kriegsmaterialgesetz weiterhin selbst beschliessen können und bangte angesichts der sich im Nationalrat abzeichnenden Mehrheit für die Motion um dieses Recht. Auch die Rüstungsbetriebe fürchteten, dass ein Kompetenzverlust des Bundesrats ein zu hoher Preis sein würde für die wenigen Geschäfte, die mit der neuen Regelung hätten zusätzlich abgeschlossen werden können.

Der Ständerat bewahrt die Regierung nun vor einem Kompetenzverlust, denn die kleine Kammer lehnte am 11. März die BDP-Motion mit 20 zu 17 Stimmen knapp ab, sechs CVP-Ständeräte enthielten sich der Stimme. CVP-Präsident Gerhard Pfister hatte sich deutlich gegen erleichterte Waffenexporte ausgesprochen. Insbesondere bürgerliche Ständeräte aus der Innerschweiz fühlten sich jedoch den Rüstungsbetrieben als wichtige Arbeitgeber in ihren Regionen verpflichtet.

Arbeitsplätze und Kriegsopfer
Das Staatssekretariat für Wirtschaft hatte die Lockerung ursprünglich mit dem Verweis auf die «im internationalen Vergleich strenge Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialausfuhren» gerechtfertigt. Zudem versicherte das Amt, das damals Bundesrat Johann Schneider-Ammann (FDP) unterstand, dass nur exportiert werde, wenn «kein Grund zur Annahme» bestehe, dass die Waffen tatsächlich in einem Konflikt eingesetzt würden. Die Schweiz habe kein Interesse daran, dass Schweizer Waffen Konflikte auslösen oder verschärfen würden. Im Ständerat kämpfte nun der neue Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP) gegen die Motion.

Der evangelische Kirchenbund und die katholische Bischofskonferenz hatten sich früh gegen eine Lockerung der Waffenexportregeln gewehrt. In Briefen an Bundesrat Schneider-Ammann und später an sämtliche Nationalrätinnen und Nationalräte warnten sie davor, Arbeitsplätze in der Schweiz auf Kosten von Kriegsopfern im Ausland sichern zu wollen. «Die christlichen Wurzeln der Schweiz lassen es nicht zu, die Interessen der Rüstungsindustrie stärker zu gewichten als jene von Menschen, die unter Krieg leiden», schrieben Kirchenbundspräsident Gottfried Locher und Bischof Charles Morerod.

Fünf Jahre zurück
Politikerinnen und Politiker von links bis weit in die bürgerliche Mitte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer machten derweil mit der Korrektur-Initiative Druck, die im September 2018 lanciert haben. Sie verlangt eine Rückkehr zu den Verordnungen zum Kriegsmaterialgesetz, wie sie vor 2014 gegolten hatten. Damals hatte der Bundesrat eine erste Lockerung beschlossen. In rekordverdächtig kurzer Zeit haben die Initianten nun 130'000 Unterschriften gesammelt.

Das Nein des Ständerats beantwortete das Initiativkomitee flugs mit der Ankündigung, das Volksbegehren nun definitiv an die Urne zu bringen. Hätte das Parlament die Motion angenommen, wäre eine Abstimmung vielleicht zu verhindern gewesen. Doch der Ständerat habe «die letzte Chance verpasst», schreibt die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer am Abend des 11. März in einer Mitteilung an seine Unterstützerinnen und Unterstützer.

Initiative will strengere Regeln
Weil die Initiative eine Verschärfung der Exportrichtlinien gegenüber dem aktuellen Stand – auch ohne die inzwischen zurückgenommene Erlaubnis von Waffenlieferungen in Bürgerkriegsländer – vorsieht, geht sie weiter als die abgelehnte Motion, welche die Regeln für Waffenexporte lediglich auf Gesetzesstufe ansiedeln und dem fakultativen Referendum unterstellen wollte. Bundesrat und Parlament bleibt nun freilich die Möglichkeit, einen Gegenentwurf zur Volksinitiative auszuarbeiten.

Felix Reich, reformiert.info, 12. März 2019

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