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«Unser Boden ist endlich»

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05.09.2019
Die Initianten der Schaffhauser Bodeninitiative wollen den besseren Schutz des Bodens im Baugesetz sicherstellen. Die Gegner sehen dafür keinen Handlungsbedarf. Am 22. September entscheidet das Volk.

Unser Boden ist endlich. Irgendwann ist er verbaut. Und dann ist er weg. Um dies zu vermeiden, steht in der Kantonsverfassung festgeschrieben, dass der Kanton und die Gemeinden für eine «geordnete Besiedelung» zu sorgen haben. Sie haben den Boden «zweckmässig und haushälterisch» zu nutzen und die Landschaft zu schützen.

Für die Initianten der Schaffhauser Bodeninitiative sind diese Grundsätze und vor allem deren Umsetzung nicht ausreichend. Sie haben deshalb das Volksbegehren «Für eine haushälterische Nutzung des Bodens» lanciert, das mit fünf zusätzlichen Artikeln im Baugesetz die zunehmende Zersiedelung von Boden unterbinden und den schonenden Umgang mit der Res- source Boden gewährleisten soll.

Potenzial für Bodenschutz

Die Initiative konzentriert sich auf drei Handlungsfelder: Verkehrsreiche Gewerbe- und Industriebauten wie Einkaufszentren in der Peripherie, sollen künftig in der Regel nur mehrgeschossig und mit unterirdischen Parkplätzen gebaut werden dürfen.

Landwirte sollen Masthallen und Treibhausanlagen zukünftig in unmittelbarer Nähe bestehender Hofsiedlungen und angrenzend an die Bauzone und nicht auf freiem Feld errichten. Zudem wendet sich die Initiative gegen die Versiegelung und Verschottung von Grün- und Freiflächen auf öffentlichem Grund.

Bauernverband sagt Nein

Christoph Graf, Präsident des Schaffhauser Bauernverbandes, äussert sich kritisch über die geplanten Bestimmungen zu den Masthöfen: «Wir sin der Meinung, dass solche Bauten nicht in die unmittelbare Nähe von Siedlungen gehören. Konflikte wegen Geruch und Lärm wären sonst vorprogrammiert. Der Bauernverband lehnt die Initiative ab.»

Auch der Schaffhauser Kantonsrat hat sich gegen die Initiative ausgesprochen. Die Revisionen I und II des Raumplanungsgesetzes des Bundes würden dieselben Ziele verfolgen. Es sei schwierig, der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes vorzugreifen und ins Gesetz zu schreiben, was der Bund erst noch festlegen müsse, argumentieren die bürgerlichen Fraktionen.

Bund ergebnislos bei Revision Raumplanungsgesetz

Seit viereinhalb Jahren arbeitet der Bund an der 2. Revision des Raum- planungsgesetzes. Im Juni hat die vorberatende Nationalratskommission die Vorlage dazu abgelehnt. «Da zeichnet sich ein langwieriger Prozess ab. Wir stehen jedoch vor drängenden Herausforderungen: Klimawandel, Artenschwund, schwindender Boden. «Warum noch weitere Jahre auf eine Entscheidung des Bundes warten, wenn wir als Kanton jetzt handeln können?», sagt Simon Furter, Mit- initiant und Geschäftsführer WWF Schaausen. «Wir verhalten uns so, als würden wir über unendliche Ressourcen verfügen. Unendliches Wachstum in einer endlichen Welt ist aber nicht möglich», so Furter.

Die Initiative greife auch das Thema Klimawandel auf: «Mit dem Verzicht auf grosse versiegelte Parkplätze und der Schaffung von Grünflächen dämmen wir die Klimaerwärmung ein.

Grosse Verantwortung sieht der Umweltingenieur bei der Kirche: «Die Bibel trägt uns auf, sorgfältig mit der Schöpfung umzugehen, sie für unsere Nachkommen zu erhalten. Meiner Meinung nach muss sich die Kirche mit klarer Stimme dafür einsetzen.» Der Schaffhauser Kirchenrat stellte in Aussicht, das Thema Bodeninitiative zu beraten. Ob eine öffentliche Stellungnahme folgt, ist offen.

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