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Wilfried Bührer reicht Rücktritt ein

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26.01.2021
Die Evangelische Landeskirche Thurgau wählt am 5. Juli dieses Jahres das Kirchenratspräsidium neu: Wilfried Bührer hat seinen Rücktritt per Ende Mai 2022 bekanntgegeben.

Wilfried Bührer hat schon anlässlich seiner Wiederwahl für die Amtsdauer 2020 bis 2024 angetönt, dass er angesichts seines Alters maximal für eine halbe Amtsdauer zur Verfügung stehen werde. Anfang Jahr hat er nun seinen Rücktritt offiziell bei der Synode, dem kantonalen Kirchenparlament, eingereicht. Damit verbunden ist auch der Rücktritt als Delegierter der Synode der Evangelischreformierten Kirche Schweiz. Das Kirchenparlament wird deshalb am 5. Juli eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen.

Basis für Zukunft gelegt
Der Rücktritt Bührers und die Ansetzung einer Ergänzungswahl erfolgen damit nicht überraschend. Dem amtierenden Kirchenratspräsidenten ist es gemäss seinem Rücktrittsschreiben wichtig, dass «der Übergang möglichst reibungslos erfolgen kann». Er werde selbstverständlich für die noch verbleibende Zeit «das Amt weiterhin mit ganzer Kraft ausführen ». Bereits an der Synode im Dezember 2020 hat der Kirchenrat mit einer Auslegeordnung die Basis gelegt, damit die Führung der Kantonalkirche auch in Zukunft effizient und ohne Know-how-Verlust geführt werden kann. Dies vor allem vor dem Hintergrund der bevorstehenden Pensionierung Bührers aber auch mit Blick auf das Alter des Kirchenratsaktuars Ernst Ritzi, der rund drei Jahre später das Rentenalter erreichen wird. In diesem Zusammenhang wurde die aktuelle Arbeitsaufteilung von Präsidium und Aktuariat dar- «Ja, aber» zum neuen Logo gestellt. Mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft hat die Synode bereits für dieses Jahr das Gesamtpensum des Kirchenrats von 165 auf 180 Prozent und jenes des Aktuariats von 90 auf 100 Prozent erhöht.

Erste Kandidaturen im Februar?
Judith Hübscher Stettler als Präsidentin der Synode hat in der Zwischenzeit mit dem Synodalbüro die Organisation der anstehenden Wahl an die Hand genommen. Sie betont, dass das Synodalbüro ein «Koordinationsorgan, nicht aber eine Findungskommission» sei. Sie rechnet mit mehreren Kandidaturen, die auch aus den Kirchgemeinden eingebracht werden können. Wie üblich sollen zuerst in regionalen Vorsynoden aktuelle Anliegen im Zusammenhang mit der Wahl diskutiert werden. Es könne sein, dass bereits an diesen parlamentsinternen Veranstaltungen von Ende Februar erste Namen für Kandidaturen genannt werden, sagt Hübscher. In einer zweiten Phase soll an regionalen Wählerversammlungen bis Anfang Mai Gelegenheit geboten werden, die Kandidierenden kennenzulernen. Die Eingabefrist für Kandidaturen, die noch im offiziellen Synodalamtsblatt berücksichtigt werden können, läuft gemäss Hübscher bis 17. Mai. Im Juni sei dann ein zentrales Hearing geplant, wobei sie sich auch vorstellen könnte, dass dieser Anlass – je nach aktuellen Corona- Sicherheitsmassnahmen – öffentlich durchgeführt werden kann. Es sei für die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger durchaus von Interesse, die Personen kennenzulernen, die sich für das anspruchsvolle Führungs- und Repräsentationsamt zur Verfügung stellen, auch wenn die Wahl vom Kirchenparlament vorgenommen wird. Übrigens: In der Synode wurde die Grundlage dafür gelegt, dass alle Mitglieder der Evangelischen Landeskirche Thurgau ins Kirchenratspräsidium wählbar sind. Je nach Wahlergebnis ist aber eine Ersatzwahl oder gar eine Erweiterung des Kirchenrats notwendig (siehe Kasten).

 

(Roman Salzmann)

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