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Zu Neutralität verpflichtet

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23.02.2021

Sowohl evangelische Kirchgemeinden als auch die katholische Landeskirche haben im Thurgau die sogenannte Konzernverantwortungsinitiative im Abstimmungskampf aktiv unterstützt. Werden Kirchen künftig regelmässig Abstimmungsparolen fassen und im Abstimmungskampf intervenieren? Grundsätzlich ist dies die gängige Praxis bei Interessensverbänden. Die evangelische und katholische Religionsgemeinschaft sind jedoch im Thurgau anerkannte Landeskirchen des öffentlichen Rechts. Dementsprechend müssen sie sich an die staatlichen Grundrechte halten. Dazu gehört die Abstimmungsfreiheit, welche unsere Kirchen zu politischer Neutralität verpflichtet. Das gilt insbesondere, weil sie von Privaten und Unternehmen Steuern erheben. Einzig eine besondere oder qualifizierte Betroffenheit würde anderes rechtfertigen. Der Entscheid der Thurgauer Regierung zu unserer Abstimmungsbeschwerde ist fragwürdig. Es überrascht nicht, dass sie damit unter vier Kantonen allein geblieben ist. Es gilt zu betonen, dass die Bundeskanzlei nach der Abstimmung die Kirchen in unserem Sinne gerügt hat. Eine Intervention unserer Kirchen bei Abstimmungen wäre nur erlaubt und möglich, wenn diese nicht mehr öffentlich- rechtlich wären. Generell würde dies deren Entwicklung fördern und deren Bedeutung für die Gesellschaft weiter aufwerten. Nichtsdestotrotz wären Abstimmungsparolen auch dann nicht zu begrüssen, da es generell verschiedene Ansätze gibt, um Probleme anzugehen. Das gilt, auch wenn man die gleichen Werte vertritt.

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