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Millionenpaket für Kirchenbauten

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27.04.2021
Ende März zeigten sich die Basler Synodalen ausgabenfreudig: Sie bewilligten über 8,5 Millionen Franken für mehrere Bauprojekte. Ausserdem sprachen sie sich für die Totalrevision der Kirchenverfassung aus.

«Im Vergleich zu 2004 haben wir aktuell 10 Millionen Franken weniger Steuermittel, bis 2040 rechnen wir abermals mit einem Rückgang von 8 Millionen Franken», erklärte Kirchenratspräsident Lukas Kundert einleitend zum Traktandum «Totalrevision Kirchenverfassung». Es sei absehbar, dass einzelne Kirchgemeinden im Zeitraum 2026 bis 2035 in finanzielle Schieflage geraten könnten. «Auf die Frage, wie in solchen Fällen agiert werden soll, hat die Verfassung aus dem Jahr 2010 keine Antworten parat.» Es brauche eine neue Organisationsstruktur, die dieses Schreckensszenario abwenden könne. Dazu zähle etwa eine Verkleinerung der Synode und des Kirchenrates. In Zukunft soll es zudem möglich sein, neben der Kirchgemeinde als Gebietskörperschaft weitere Formen von Kirchgemeinden bilden zu können. Der Strategieprozess habe gezeigt, dass zu viele Änderungen an der Kirchenverfassung anstehen würden, als dass dies in einer Teilrevision möglich wäre.

Das Notwendige und Nützliche
Der Synodale Bernhard Christ doppelte in seinem Votum nach, dass eine Totalrevision zwar ein Stück weit ein Abenteuer sei, dass der Kirchenrat in seinem Ratschlag aber deutlich gemacht habe, dass die Verfassung das Notwendige und Nützliche enthalten müsse. Zudem dürfe sich die Grösse der Kirche durchaus in den Strukturen abbilden.

Kirchenrat David Jenny betonte, dass der öffentlich-rechtliche Status der Basler Kirche nicht aufgegeben werde und die Synode weiterhin zentral im kirchlichen Machtgefüge bleibe. «Über jedes Wort und jedes Komma können Sie als Synodalen in zwei Lesungen befinden.» Ziel sei es, dass die Verfassung auch in kargen Jahren funktioniere. Der Prozess als solcher solle so zügig wie möglich erfolgen. Es gebe genügend Expertisen.

Kritisch fügte Pfarrer Daniel Frei an, dass der Reformbedarf zwar klar und eindeutig dargestellt werde, die Dringlichkeit aber dennoch überraschend komme. Zudem werde mit den skizzierten Ansätzen bereits viel vorweggenommen, wie die künftigen Strukturen der Kirche aussehen könnten. Es handle sich um eine radikale Veränderung. Verschiedene Aspekte müssten diskutiert werden, bevor der Prozess der Revision an die Hand genommen werden könne.

In der anschliessenden Abstimmung sprach sich die Synode mit grossem Mehr bei einer Enthaltung für die Totalrevision der Kirchenverfassung aus und stimmte der Amtszeitverlängerung der Synodalen einmalig um zwei Jahre bis zum 31. August 2025 zu. Damit bleibt genügend Zeit, um die Verfassungsrevision in der aktuellen Legislaturperiode und im vorgesehenen Zeitrahmen von rund drei Jahren abschliessen zu können. Beide Beschlüsse unterliegen dem obligatorischen Referendum: Sie müssen im Rahmen einer Volksabstimmung am 13. Juni 2021 von den Mitgliedern der Evangelisch-reformierten Kirche bestätigt werden.

Zu viele Kirchen
Über zwanzig Kirchenbauten befinden sich derzeit im Besitz der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Kirchenrat Stephan Maurer, zuständig für das Bauwesen, sagte einleitend zu den vier traktandierten Immobiliengeschäften: «Der Grundstein für die Gebäudeplanung wurde vor zehn Jahren gelegt. Teure Fehlinvestitionen konnten damit vermieden werden.» Dennoch bereiten gewisse Immobilien der reformierten Kirche mehr Sorgen als Freude.

In einigen Fällen sind sie zur eigentlichen Last geworden, der man sich nicht entledigen kann. Beim Bau der von Christoph Merian im 19. Jahrhundert in Auftrag gegebenen Elisabethenkirche wurde minderwertiger Sandstein verwendet. Schon drei Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes zeigten sich erste Bauschäden. Seither muss die Kirche ständig saniert werden. Allein für die Aussensanierung der Kirche beantragt der Kirchenrat der Synode diesmal einen Beitrag von 2,525 Millionen Franken, obwohl die Kirche seit dreissig Jahren nicht mehr als Gemeindekirche genutzt wird. «Wir haben versucht, die Elisabethenkirche an die CMS oder den Kanton abzutreten. Allerdings ohne Erfolg», erklärte Stefan Maurer leicht resigniert. Längerfristig könne es sich die ERK nicht leisten, solche historischen Gebäude zu unterhalten.

Und Bernhard Christ doppelte nach: «Dass der Kanton die Kirche derart am langen Arm verhungern lässt, ist ein Skandal.» Da müsse politisch mehr Druck gemacht werden. In anderen Fällen sei der Staat ja oft bereit, kulturelle Leistungen zu 100 Prozent zu unterstützen. Kirchenratspräsident Lukas Kundert fügte bei, dass die Elisabethenkirche eigentlich jährlich mit 600 000 Franken finanziert werden müsste. Der reformierten Kirche sei die Elisabethenkirche nicht heilig, dem Staat aber sehr wohl. In der Abstimmung sprach sich die Synode mit grossem Mehr bei zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen für den genannten Beitrag an die Aussenrenovation der Elisabethenkirche aus.

Verkauf und Investitionen
Bei den drei weiteren Immobiliengeschäften folgte die Synode jeweils einstimmig den Anträgen des Kirchenrates. Zwecks Vorbereitung des Verkaufs an den Verein Evangelische Alterssiedlung St. Leonhard verschiebt sie das Stockwerkeigentum Schweizergasse 23 in Basel vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Für die Nutzungserweiterung der Pauluskirche als Ort der Spiritualität und als Konzertplattform für Chormusik investiert sie 500 000 Franken in bauliche und infrastrukturelle Massnahmen. Auch künftig kann die Pauluskirche für festliche Anlässe und Hochzeiten gemietet werden. Und an den Ausbau des Gemeindezentrums Johannes steuert die ERK Basel-Stadt 5,5 Millionen Franken bei.

Toni Schürmann

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