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Neue Leitplanken für die Zukunft

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25.05.2021
Am 13. Juni stimmen die Mitglieder der Evangelischreformierten Kirche Basel-Stadt darüber ab, ob die Kirchenverfassung einer Totalrevision unterzogen werden soll. Die Synode empfiehlt ein Ja.

Die Entwicklung ist dramatisch: Die Anzahl Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt hat sich in den vergangenen dreissig Jahren halbiert. Der Kirchenrat geht davon aus, dass die Steuermittel der Kirche in den kommenden zehn Jahren jedes Jahr um etwa 0,6 Millionen Franken schrumpfen werden. Der stetige Rückgang der Kirchenmitglieder und damit der Steuererträge zwingt die Reformierte Kirche zum Handeln.

Einstimmiger Entscheid
Die Strukturen der ERK würden aktuell die Grösse der Kirche nicht widerspiegeln, und die Organisation der ERK sei wenig zukunftsgerichtet. Im Rahmen des im Jahr 2017 angestossenen Strategieprozesses sei überdies klar geworden, so Kirchenratspräsident Lukas Kundert und Kirchenrat David Jenny zum Geschäft Totalrevision Kirchenverfassung an der März- Synode, dass zu viele Änderungen bei der Verfassung anstehen, als dass dies in einer Teilrevision möglich wäre. Die in nicht zu überbietender Klarheit dargelegten Überlegungen verfehlten ihre Wirkung nicht: Einstimmig sprachen sich die Synodalen für die Totalrevision der Kirchenverfassung aus.

Eintretensentscheid am 13. Juni
«Letztmals wurde im Jahr 2010 über die Kirchenverfassung abgestimmt», erklärt Peter Breisinger, Kirchenratssekretär und Projektleiter Abstimmung. «Damals lag die Stimmbeteiligung bei 24 Prozent.» Im seit kurzem vorliegenden Abstimmungsprospekt heisst es, die Verfassungsrevision werde sich auf organisatorische und finanzielle Belange konzentrieren. Die ERK Basel-Stadt werde Volkskirche bleiben und ihren Status als öffentlich-rechtliche Kirche des Kantons wahren.

«Bei der kirchlichen Volksabstimmung vom 13. Juni über die Totalrevision der Kirchenverfassung geht es in einem ersten Schritt darum, überhaupt erst einmal grünes Licht zu erhalten, dass sich Kirchenrat, Synode und Fachleute über die Verfassung beugen dürfen», sagt Peter Breisinger. Dafür genügt das einfache Mehr. Sagt das Kirchenvolk Ja zum Vorschlag, dass die Totalrevision der Kirchenverfassung an die Hand genommen wird, verlängert sich die Amtsperiode der Synodalen einmalig um zwei Jahre. Dies, damit genügend Zeit bleibe, die Verfassungsrevision in der gleichen Legislaturperiode abzuschliessen.

Bei einem Volks-Ja sieht der Zeitplan vor, dass der Regierungsrat Basel- Stadt den neuen Verfassungstext im November 2022 zur Prüfung erhält und die Stimmberechtigten 2023 über die neue Kirchenverfassung final abstimmen. Bei diesem Kirchenvolksentscheid braucht es dann eine Zweidrittelmehrheit.

Toni Schürmann

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