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Die Vorwürfe gegen den einstigen EKS-Präsidenten Gottfried Locher seien «glaubwürdig»

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05.08.2021
Was hat es mit den Anschuldigungen gegen Gottfried Locher auf sich? Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hat die Ergebnisse der Untersuchungskommission präsentiert.

Das Interesse der Medien war gross, als die Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) die Ergebnisse der Untersuchungskommission zur «Causa Locher» präsentierte. Im April 2019 war der damalige EKS-Präsident Gottfried Locher nach Vorwürfen von sexuellen Grenzverletzungen zurückgetreten. Der Bericht des renommierten Anwaltsbüros Rudin Cantieni hat nun die Beschwerde einer Mitarbeiterin überprüft und ist zum Schluss gekommen, Locher hat mutmasslich die ihm unterstellte Frau «in ihrer psychischen, sexuellen und spirituellen Integrität verletzt».​

Vorwürfe sind glaubwürdig
Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin über die Vorkommnisse, die gute zehn Jahre zurückliegen, seien «glaubwürdig», hiess es an der Medienkonferenz. Nach Ansicht der Untersuchungskommission hat der damalige EKS-Präsident «nicht rechtschaffen gehandelt». Er habe wiederholt Berufliches und Privates vermischt, und die ehemalige Angestellte sei damit den «unerwünschten Avancen» ihres Vorgesetzten ausgesetzt gewesen.

 

«Es ist unsere Pflicht, die persönliche Integrität unserer Repräsentanten, Mitarbeitern und Kirchenmitgliedern zu schützen.»
Rita Famos, Präsidentin der EKS

 

Auch die EKS wird im Bericht kritisiert: Sie habe ihre Mitarbeiterin in jenem Zeitraum zu wenig geschützt. Die neue Präsidentin Rita Famos entschuldigte sich beim Opfer «für das entstandene Leid und den langen Weg, den es brauchte, sich Gehör zu verschaffen». Und sie betonte, es sei die richtige Entscheidung, die Beschwerde sorgfältig und professionell aufzuarbeiten und die notwendigen Schlüsse draus zu ziehen. «Es ist unsere Pflicht, die persönliche Integrität unserer Repräsentanten, Mitarbeitern und Kirchenmitgliedern zu schützen.» ​

Aufarbeitung geht ins Geld
Knapp 400'000 Franken kostet die Aufarbeitung des Falls Locher. Es handelt sich um Auslagen für Anwälte, Kommunikation und die Arbeit der Untersuchungskommission. Über die Abgangsentschädigung für den abtretenden Präsidenten wurde Stillschweigen vereinbart. Ob die von der Klägerin geforderte Entschädigung von 144’000 Franken entrichtet wird, entscheidet das Kirchenparlament diesen September. ​

 

«Locher hat sich bei der Aufarbeitung nicht kooperativ gezeigt und jegliche Zusammenarbeit verweigert.»
Aus der Stellungnahme des Rates der EKS

 

Gottfried Locher selber hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäussert. Die Anwaltskanzlei habe vergeblich versucht, mit ihm Kontakt aufzunehmen, hiess es an der Medienkonferenz. Er habe sich bei der Aufarbeitung nicht kooperativ gezeigt und jegliche Zusammenarbeit verweigert.

Sabine Brändlin wird nichts vorgeworfen
Nicht betroffen von der Untersuchung ist das einstige EKS-Ratsmitglied Sabine Brändlin. Sie erfuhr in ihrer Funktion als Zuständige für das Thema Grenzverletzungen als eine der ersten von der Beschwerde der Mitarbeiterin. Brändlin selbst hatte in der Vergangenheit eine Beziehung mit Locher. Dies teilte sie dem Krisenstab mit, trat in den Ausstand und gab bald darauf ihren Rücktritt aus dem Rat bekannt. 

Katharina Kilchenmann, reformiert.info

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