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Wird Pfarrer Hansruedi Vetsch neuer Präsident?

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18.05.2022
An der Sitzung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau vom 27. Juni 2022 wird gewählt: Als neuer Synode-Präsident ist der bisherige Vizepräsident Pfarrer Hansruedi Vetsch aus Frauenfeld vorgeschlagen.

Das Büro der Synode hat der Wählerversammlung der Synode vom 16. Mai 2022 vorgeschlagen, dass Pfarrer Hansruedi Vetsch, Frauenfeld, in den nächsten vier Jahren die Geschicke der Synode leiten soll. Der Wahlvorschlag für das Präsidium blieb an der Wählerversammlung unbestritten. Der 60-jährige ist seit 17 Jahren als Gemeindepfarrer in Frauenfeld tätig. Als Mitglied der Synode und als Präsident der vorberatenden Kommission der Synode hat Vetsch massgeblich an der neuen Kirchenordnung mitgewirkt, die seit dem 1. Dezember 2014 in Kraft ist. Bis zur Wahl des neuen Präsidiums wird die Sitzung der Synode am 27. Juni 2022 noch von der bisherigen Synodepräsidentin Judith Hübscher Stettler geleitet. Sie wird auch den bisherigen Kirchenratspräsidenten Pfarrer Wilfried Bührer verabschieden.

Im Synodegottesdienst, der als Teil der Sitzung vor den Verhandlungen in der Klosterkirche der Kartause Ittingen stattfindet, werden die neue Kirchenratspräsidentin Christina Aus der Au, Frauenfeld, und der neu gewählte Kirchenrat Pfarrer Paul Wellauer, Bischofszell, offiziell in ihre Ämter eingesetzt.

Neben dem Präsidium der Synode werden an der konstituierenden Sitzung für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auch die übrigen Organe wie das Büro, die Geschäftsprüfungskommission und die Redaktionskommission gewählt. Aufgrund der Nennungen an der Wählersammlung vom 16. Mai 2022 kommt es dabei sowohl für das Büro der Synode als auch für die Geschäftsprüfungskommission zu einer echten (Aus)-Wahl, indem sich mehr Kandidierende zur Wahl stellen als Sitze zu vergeben sind.

Jahresbericht 2021 mit Ausschnitten aus Videos bebildert
Rechnung und Jahresbericht des vorausgegangenen Jahres gehören zu den fixen Geschäften, die die Synode jeweils im Juni berät. Der Jahresbericht 2021 der Landeskirche ist illustriert mit Bildausschnitten aus den Videos, die die Landeskirche produziert hat. Die traditionelle Bettagsbotschaft des Kirchenrates wurde durch eine Videobotschaft zum Bettag ersetzt. Zum Thema «Danken» äusserte sich dabei auch die Thurgauer Regierungspräsidentin Monika Knill.

Rechnung 2021 der Landeskirche schliesst mit Plus ab
Mit einem Plus von 467’757.74 Franken schliesst die Rechnung 2021 der Landeskirche erfreulich ab. Das Budget 2021 hatte mit einem Rückschlag von 64'325 Franken gerechnet. Zum besseren Rechnungsergebnis haben leicht höhere Einnahmen bei den Grundstückgewinnsteuern und coronabedingte Minderausgaben im Vergleich zum Budget beigetragen.

Lockerung der Unvereinbarkeitsregelung für Rekurs- und Beschwerdekommission
Um die Suche nach geeigneten Mitgliedern für die Rekurs- und Beschwerdekommission der Landeskirche zu erleichtern, beantragt der Kirchenrat der Synode eine Anpassung der Rechtspflegeverordnung (RB 187.13). Bisher war es Mitgliedern einer Kirchgemeindebehörde verwehrt, sich als Laienmitglied in die höchste Rekurs- und Beschwerdeinstanz der Landeskirche wählen zu lassen. Mit einer Lockerung der Unvereinbarkeitsregelung soll es nun möglich sein, erfahrene Präsidentinnen und Präsidenten von Kirchenvorsteherschaften in die Rekurs- und Beschwerdekommission zu wählen. Damit soll gewährleistet sein, dass bei arbeitsrechtlichen Fragen nicht nur die Seite der ordinierten Pfarrpersonen, sondern auch die Kirche aus Arbeitgebersicht mit entsprechender Erfahrung und Sachkompetenz in der obersten Rechtssprechungsinstanz der Landeskirche vertreten ist. Noch keine Gültigkeit hat die neue Regelung für die Ersatzwahl, die die Synode am 27. Juni 2022 für Susanne Dschulnigg, Kreuzlingen, zu treffen hat, die auf den 31. Mai 2022 als Laienmitglied der Rekurs- und Beschwerdekommission zurückgetreten ist.

Motion will Kirchenmitgliedschaft vom Wohnsitz lösen
Von besonderem Interesse dürfte an der Synodesitzung in der Kartause Ittingen die Motion unter dem Titel «Freie Wahl der Kirchgemeinde» sein, die der Tägerwiler Diakon Stefan Keller mit zwei Mitunterzeichnenden eingereicht hat. Wird die Motion erheblich erklärt, würde der Kirchenrat beauftragt, der Synode bis im Sommer 2023 einen Antrag mit verschiedenen Umsetzungsvorschlägen vorzulegen, der es den Mitgliedern der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau erlauben würde, ihre Kirchgemeinde frei zu wählen. Bis anhin ist die Kirchen(gemeinde)-Mitgliedschaft strikt an den Wohnsitz gebunden. Zum Formalen hält der Kirchenrat in seiner Antwort auf die Motion fest, dass er den Auftrag so verstehen würde, dass er nicht  wie bei Motionen üblich  eine Änderung eines Gesetzes in eine bestimmte Richtung vorzuschlagen hätte, sondern mehrere Umsetzungsvorschläge zum Erreichen eines bestimmten Ziels zu machen hätte. Die Synode hätte dann einem zweiten Schritt zu entscheiden, für welche der aufgezeigten Varianten der Kirchenrat die entsprechenden Verfassungs- bzw. Gesetzesänderungen auszuarbeiten und der Synode zu unterbreiten hätte. Aus der Sicht des Kirchenrates handelt es sich beim Vorstoss von Diakon Stefan Keller gleichsam um eine «zweistufige Motion».

Ideen der Gesprächssynode vom 23. August 2021 sollen gebündelt werden
Die Idee einer vom Wohnsitz unabhängigen Kirchenmitgliedschaft war im Umfeld der Gesprächssynode vom 23. August 2021 entstanden. Das Büro der Synode hat die Absicht, den Ideen- und Gesprächsprozess, der damals in Form von Arbeitsgruppen entstanden ist, auch für die mit dem Beginn der neuen Amtsdauer erstmals in die Synode gewählten Mitglieder nochmals zu öffnen. Wie es mit den Arbeitsgruppen und Ideen weitergehen soll, will das Büro an der Synodesitzung vom 27. Juni 2022 aufzeigen. In einem strukturierten Prozess soll sichergestellt werden, dass die Ideen auch über die üblichen parlamentarischen Mittel wie Motion, Interpellation und Einfache Anfrage in den Entscheidungsprozess der Landeskirche einfliessen können.

Stelle «Startup Kirche» soll Zugang zu Geldern aus Mitfinanzierungsfonds erhalten
Im Nachgang zur Schaffung der Stelle «Startup Kirche» beantragt der Kirchenrat der Synode eine Revision des Reglements zum Mitfinanzierungsfonds. Mit der vorgeschlagenen Revision erhält die Stelle «Startup Kirche» für ihre Projekte Zugang zu den Mitteln des Mitfinanzierungsfonds der Landeskirche.

Information zur Organisation von Kirchenrat und Kanzlei
Die Liste der Geschäfte der Synode wird abgerundet durch eine Information des Kirchenrates zu den Änderungen in der Organisation von Kirchenrat und Kanzlei. Dabei informiert der Kirchenrat über die Aufgaben- und Pensenverteilung im Kirchenrat in der neuen Zusammensetzung ab 1. Juni 2022 und über die vom Kirchenrat geschaffene befristete Zusatzstelle für das Aktuariat des Kirchenrates im Umfang von 50 Stellenprozent. Die Synode wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Organisation und über die Stellenausstattung für die landeskirchliche Verwaltung entscheiden können.

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