Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug

Weichen stellen für die Zukunft

min
27.05.2016
Die Baselbieter Kirche strebt eine Verfassungsrevision mit umfassenden Reformen an. Es sei möglich, auch mit weniger Mitgliedern und weniger Geld eine lebendige Kirche zu sein, ist Kirchenratspräsident Martin Stingelin überzeugt.

Zwischen 2013 und 2015 hat die Reformierte Kirche Baselland eine Visitation durchgeführt. Das Ziel der Erhebung: herauszufinden, wie gut die Kirche für die Zukunft gerüstet ist. Letzten November erschien der Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen. Jetzt legt der Kirchenrat der Synode am 9. Juni ein Konzept vor, wie er diese umsetzen will. Am Ende des Prozesses steht eine neue Kirchenverfassung, die voraussichtlich 2020 abstimmungsreif ist.

Zwei Entwicklungen machen der Kirche zu schaffen: Der Mitgliederrückgang und sinkende Einnahmen. Der Kirchenrat rechnet damit, dass der Kirche bis ins Jahr 2026 ein Drittel weniger an Finanzmitteln zur Verfügung stehen als heute.

«Aus einer gewissen Position der Stärke» entscheiden
«Aufgrund der Mitgliederentwicklung und der finanziellen Möglichkeiten muss es zu Veränderungen kommen», sagt Kirchenratspräsident Martin Stingelin. Dennoch präsentiere sich die Situation in der Reformierten Kirche Baselland heute so, dass sie sich «aus einer gewissen Position der Stärke mit wichtigen Zukunftsfragen befassen kann», heisst es im Konzept zur Umsetzung der Visitation. Dazu Martin Stingelin: «Wir haben funktionierende Kirchgemeinden. Die meisten Behörden sind gut besetzt.» Die Kirchgemeinden könnten selber entscheiden, wie weit sie sich verändern wollen.

Sollten sich die Rahmenbedingungen in fünf bis zehn Jahren weiter verschlechtern, sei die Freiwilligkeit der Reformen nicht mehr garantiert. Dies gelte insbesondere für den Bereich Zusammenarbeit wie Kooperationen und Fusionen von Kirchgemeinden.

Die Gesellschaft und die Situation der Kirche hätten sich in den letzten Jahren derart gewandelt, dass «wir beweglicher werden müssen», so Stingelin. Das will der Kirchenrat durch die Revision der Kirchenverfassung erreichen. «Strukturen machen keine neue Kirche», betont der Kirchenratspräsident. «Doch damit wir das Evangelium auch weiterhin auf die bestmögliche Weise weitergeben können, müssen wir die Kirchenverfassung an die Veränderungen anpassen.»

Bis es so weit ist, muss in der Synode vieles diskutiert werden. Man habe den Zeitplan bewusst so gelegt, dass die inhaltliche Auseinandersetzung innerhalb einer Legislaturperiode stattfindet. An der kommenden Sitzung soll die Synode das Konzept verabschieden und damit den Reformprozess einleiten. Nach den kirchlichen Gesamterneuerungswahlen im Herbst wird sich das Parlament in der neuen Zusammensetzung vier Jahre lang mit der eigentlichen Umsetzung der Visitation beschäftigen.

Wahlen im Zeichen der Visitation
Viele der angestrebten Neuerungen beeinflussen direkt die Kirchgemeinden. Darum stehen auch die diesjährigen Wahlen im Zeichen der Visitation. Er wisse von Kirchgemeinden, die bewusst Vertreterinnen und Vertreter in die Synode senden wollen, die ihre Interessen dort einbringen und die Reformen mitgestalten, bestätigt Martin Stingelin. Dabei geht es unter anderem um das Verhältnis zwischen den föderalistischen Kirchgemeinden und der zentralen Kantonalverwaltung. Wie autonom sollen die Kirchgemeinden in Zukunft sein? «Hierzu braucht es klare Regelungen von Zuständigkeiten und Kompetenzen», sagt der Kirchenratspräsident.

Kirchgemeinden: Die richtige Grösse
Das kirchliche Leben findet vor allem in den Kirchgemeinden statt. Wie gross müssen diese sein, damit sie ihre Aufgaben optimal erfüllen können? «Wir wollen als Kirche auch in Zukunft vor Ort sein, bei den Leuten, die uns brauchen», sagt Martin Stingelin. Sowohl bei zu kleinen als auch zu grossen Kirchgemeinden sieht er Gefahren. Wenn zum Beispiel in kleinen Gemeinden das Pensum einer Pfarrstelle wegen zurückgehender Mitgliederzahlen so reduziert würde, dass die Pfarrperson ihr Amt nicht mehr wahrnehmen könnte. Oder wenn bei der Bildung grösserer Gemeinden gewisse Gebiete nicht mehr abgedeckt wären. «Das wollen wir verhindern. Es soll nicht so gehen wie beim Öffentlichen Verkehr, wo aus Spargründen gewisse Linien einfach nicht mehr bedient werden», erklärt der Kirchenratspräsident. «Wir streben an, dass mit den Reformen ein attraktives Leben in der Kirchgemeinde weiterhin möglich ist. Wir prüfen, wie die Kantonalkirche die Kirchgemeinden hier unterstützen kann, zum Beispiel beim Anwerben, Ausbilden und Einsetzen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen.»

Kleiner, älter, ärmer?
Die Kirche werde «kleiner, älter, ärmer», lautet das Fazit aus einer Untersuchung des Religionssoziologen Jörg Stolz. Dass man diese Veränderung mit den angestrebten Reformen kehren könne, glaubt Martin Stingelin nicht. «Doch es ist durchaus möglich, auch mit weniger Mitgliedern und weniger Geld, eine lebendige Kirche zu sein, die auch weiterhin in die Gesellschaft hineinwirkt. Aber man muss sich darauf einstellen.»

«Die Botschaft und die Grundaufträge der Kirche bleiben dieselben», betont Stingelin. «Ich hoffe aber, dass Kirchenferne und weniger zufriedene Mitglieder merken, dass die neuen Strukturen das eine oder andere ermöglichen.» Als Beispiel nennt er die regelmässigen Anfragen von Leuten, die gerne in einer Kirchgemeinde ausserhalb ihres Wohnorts Mitglied sein möchten. Bisher ist das nicht möglich. Als Alternative wählen diese Mitglieder den Kirchenaustritt. Das soll sich ändern. In Zukunft soll man, so die Meinung des Kirchenratspräsidenten, die Kirchgemeinde frei wählen können.

Karin Müller / Juni 2016

Unsere Empfehlungen

Mitglied sein oder nicht

Mitglied sein oder nicht

Die digitale Grossgruppen-konferenz der Reformierten Kirche des Kantons Luzern hat sich innert kurzer Zeit zu einem nationalen Event etabliert. Über 200 Teilnehmende aus allen Regionen und Bereichen nahmen teil und diskutierten über das Mitgliedsein.
Den Wandel meistern

Den Wandel meistern

Am 30. April stimmen die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt über die Totalrevision der Kirchenverfassung ab. Für deren Annahme braucht es eine Zweidrittelmehrheit.