Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug

Regeln für Schweizer Konzerne

min
01.01.2016
Wenn Schweizer Konzerne im Ausland gegen Menschenrechte und Umweltstandards verstossen, sollen sie in der Schweiz belangt werden können. Das fordert die Kampagne «Recht ohne Grenzen». Sie ist getragen von rund 50 Menschenrechtsorganisationen, kirchlichen Hilfswerken, Gewerkschaften sowie Umwelt- und Frauenverbänden.

Mit der Kampagne und einer an Bundesrat und Parlament gerichteten Petition verlangen sie zwingende Bestimmungen, um Firmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu verpflichten. «Heute trägt das Stammhaus eines Unternehmens keine Verantwortung für die Handlungen seiner Filialen oder Zulieferfirmen im Ausland», kritisiert Chantal Peyer von Brot für alle. Verstosse zum Beispiel ein Tochterkonzern von Glencore im Kongo gegen die Menschenrechte, hätten die Opfer heute keine Möglichkeit, die verantwortliche Mutterfirma einzuklagen. Konzerne im Visier der Hilfswerke sind auch die Firma Trafigura in Luzern, sowie Roche und Syngenta in Basel.

he

Verwandte Artikel:
27.02.2012: Klare Regeln für Schweizer Konzerne
27.02.2012: Klare Regeln für Schweizer Konzerne

Unsere Empfehlungen