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Klare Regeln für Schweizer Konzerne

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01.01.2016
Wenn Schweizer Konzerne im Ausland gegen Menschenrechte und Umweltstandards ver­stossen, sollen sie auch hierzulande belangt werden können. Das fordert eine Kampagne.

Von einem unscheinbaren Geschäftshaus am Luzerner Löwenplatz aus agiert ein Weltkonzern: Trafigura, drittgrösster Rohstoffhändler der Welt, mit einem Jahresumsatz von zuletzt 88,5 Milliarden Dollar. 2007 geriet die Firma in die Schlagzeilen. Nicht weil sie besonders gut gewirtschaftet hatte, sondern weil sie eine halbe Million Liter Ölschlamm in der Elfenbeinküste entsorgen liess.
Der giftige Schlamm beschäftigt das Land bis heute, die Säuberungsarbeiten sind immer noch nicht abgeschlossen. Trotz Klagen in verschiedenen Ländern haben viele Betroffene bis heute keine Entschädigung erhalten. Neben der Umweltkatastrophe, die durch das Abladen des Giftschlamms auf offenen Müllhalden entstand, erlitten mehr als 100'000 Menschen gesundheitliche Schäden, etwa 15 Menschen starben.
Ob Trafigura in der Elfenbeinküste, Glencore im Kongo oder Triumph in Thailand: Immer wieder kommen Schweizer Unternehmen bei ihren Aktiviäten im Ausland mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Bundesrat und Parlament sollen darum künftig mit klaren Regeln sicherstellen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Das fordern jetzt rund fünfzig Menschenrechtsorganisationen und kirchliche Hilfswerke, Gewerkschaften und Umwelt- und Frauenverbände in der gemeinsamen Kampagne «Recht ohne Grenzen».
Mit ihrer Kampagne und einer an Bundesrat und Parlament gerichteten Petition verlangen sie zwingende Bestimmungen, um Firmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu verpflichten. «Heute trägt das Stammhaus eines Unternehmens keine Verantwortung für die Handlungen seiner Filialen oder Zulieferfirmen im Ausland», kritisiert Chantal Peyer von Brot für alle/Fastenopfer. Verstosse zum Beispiel ein Glencore-Tochterunternehmen im Kongo gegen die Menschenrechte, hätten die Opfer heute keine Möglichkeit, die verantwortliche Mutter­firma einzuklagen.

Annette Meyer zu Bargholz

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