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Kantonalkirche übernimmt Spitalseelsorge an drei Standorten

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01.01.2016
Reformierte Synode.

Für den Patienten im Spitalbett bleibt alles beim Alten: Bei Aufenthalten im Kantonsspital Luzern, Sursee oder Wolhusen, LUKS, kommt auf Wunsch weiterhin eine Pfarrerin oder ein Pfarrer ans Krankenbett. Neu ist hingegen, dass die reformierte Spitalseelsorge an allen drei Standorten des LUKS von der Kantonalkirche organisiert wird. Die Synodalen stimmten einem entsprechenden Antrag an der Frühjahrssynode der Luzerner Kantonalkirche einstimmig zu.
«Die Spitalseelsorge gehört zu den Grunddiensten einer christlichen Gemeinde», unterstrich Synodalratspräsident David Weiss die Wichtigkeit des Antrages. «Die Spitäler wurden organisatorisch zusammengelegt, es macht darum auch Sinn die Spital­pfarrämter zusammenzulegen», kommentierte Beat Hänni, Luzern, Sprecher der Geschäftsprüfungskommission. Bis anhin wurde die Spitalseel­sorge in Wolhusen und Sursee von den Kirchgemeinden angeboten, während die Kantonalkirche nur für den Stand­ort Luzern zuständig war. Ab 1. Juli wird die kantonale Spitalseelsorge neu mit einem Gesamtpensum von 150 bis 200 Stellenprozen­ten für alle drei Standorte eingerichtet werden. Das LUKS behandelt jährlich 36'000 stationäre und 148'000 ambulante Patienten.
In einem weiteren Schritt soll künftig auch die Seelsorge an den Pri­vatspitälern durch die Kantonal­kirche organisiert und abgedeckt werden.

Kleines Minus
Die Jahresrechnung 2011 der Kantonalkirche schliesst mit einem leichten Defizit in Höhe von 1589 Franken ab. Einem Ertrag von 1 608'625 Franken steht dabei ein Aufwand von 1'660'215 Franken gegenüber. Das ist deutlich weniger als das budgetierte Minus in Höhe von 226'668 Franken. Gründe für das bessere Resultat sind zum einen höhere Steuereinnahmen, zum anderen tiefere Kosten, wie der für Finanzen zuständige Synodalrat Hans Nyfeler erläuterte.
Norbert Schmassmann, Spre­cher der Fraktion Stadt, bemerkte, dass das Ergebnis «nur durch unerwar­tete Steuernachzahlungen und eine Entnahme aus dem Betriebsfonds in Höhe von 50'000 Franken derart po­sitiv ausgefallen sei. Deshalb solle man sich nicht auf die Schultern klopfen, sondern eher von «Glück» reden. Der Synodalrat solle darum auch weiter ein Auge auf die Kosten haben.
Einstimmig stimmten die Synodalen in erster Lesung der Änderung der Synodewahlkreise in der Kirchenverfassung zu. Mit der Zusammenlegung der Teilkirchgemeinden Lukas, Weinbergli und Matthäus zur Teilkirchgemeinde «Stadt Luzern» ist eine Anpassung der Synodewahlkreise notwendig geworden.

mzb

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