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«Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die Umsetzung»

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01.01.2016
Für Patricia Müller, Juristin bei der Heks-Beratungsstelle für Asyl­suchende Solothurn, sind die Verschärfung der Asylgesetze und die negativen Schlagzeilen bedenklich.

Täglich berichten die Medien über zunehmende Flüchtlingszahlen und steigende Kriminalität. Frau Müller, was ist im Asylwesen los?
Patricia Müller: Manchmal habe ich das Gefühl, die Berichterstattung in den Medien grenze an Hysterie. Trotzdem sollte man sie ernst nehmen. Die Schweizer fühlen sich verunsichert durch die Asylsuchenden, die sie in Gruppen beispielsweise am Bahnhof sehen. Wenn sie dann in der Zeitung lesen, dass die Einbrüche zunehmen und Autos aufgebrochen werden, dann macht dies Angst. Ich stelle in meiner Arbeit jedoch kaum Veränderungen fest. Die Klientel, die die Heks-Beratungsstelle aufsucht, ist freundlich und anständig. Von daher erstaunt mich das Medienecho.

Wie schätzen Sie die Situation im Asylwesen ein?
Die Zahl der Asylbewerber ist gestiegen. Das ist richtig. Ansonsten hat sich wenig geändert. Schon während des Krieges auf dem Balkan gab es einen enormen Zuwachs der Asylbewerber. Damals war das Medienecho ein anderes. Die Solidarität in der Bevölkerung war gross. Man wollte die Flüchtlinge schützen, während man sie heute abwehrt.

Zwei Prozent aller Ausländer in der Schweiz sind Asylbewerber.
Ja, es sind wenig.

Da kommt der Verdacht auf, dass Asylbewerber die Sündenböcke für die Folgen der Personenfreizügig­keit sind.
Viele sind durch die gesellschaftliche Entwicklung in Europa und die eingewanderte Konkurrenz am Arbeitsplatz verunsichert. Die politischen Parteien halten sich bei der Personenfreizügigkeit zurück. Denn Einschränkungen würden die Gewinne der Wirtschaft schmälern. Ich vermute, in dieser Situation bieten sich Asylsuchende als Sündenböcke an, denn sie bringen kein Geld. Im Gegenteil, sie kosten.

So spiegelt die Asyldiskussion auch die Politik der Parteien?
Ja. Ich frage mich, warum wird nicht stärker darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge unseren Schutz brauchen. Heute werben die Parteien um den Mittelstand und greifen deren Themen auf. Als vor sechzig Jahren der Maurer aus Italien kam, musste der Lehrer, der Beamte oder der Jurist nicht um seine Stelle fürchten. Heute wandern gut ausgebildete Arbeitskräfte aus EU-Ländern ein, jedoch nicht als Asylsuchende. Es wird nicht differenziert, woher die Menschen kommen. Hinzu kommt, dass gewisse Parteien mit der Asylpolitik auf Stimmenfang gehen. Das ist gefährlich, denn gewaltbereite Kreise fühlen sich dadurch bestärkt.

Was bedeutet die Verschärfung des Asylgesetzes für die Betroffenen?
Es ist ein gravierender Einschnitt, beispielsweise bei der Nothilfe. Ich erlebe, wie die Betroffenen unter den Kürzungen leiden. Heute erhält ein abgewiesener Asylbewerber acht Franken am Tag. Bei Paaren oder Familien verdoppelt sich dieser Betrag nicht, sondern passt sich nach unten an. Das ist sehr, sehr wenig. Noch weniger bedeutet Hungern. Wenn Asylbewerber beispielsweise ein Billett lösen, um die Rechtsberatungsstelle aufzusuchen, so können sie einen Tag lang nichts essen.

Mit der Kürzung der Gelder wollte man erreichen, dass die Asylbewerber die Schweiz verlassen. Die Schweiz sollte für sie nicht mehr attraktiv sein.
Die Asylbewerber werden die Schweiz nicht verlassen, denn sie befinden sich in einem laufenden Verfahren und hoffen auf einen positiven Entscheid. Etliche, die über Jahre von der Nothilfe leben, sind psychisch angeschlagen. So lange in der Armut zu leben, ist schwierig. Trotzdem ist für viele die Situation in der Schweiz besser als in ihrer Heimat. Um sie zur Rückkehr zu bewegen, müsste man die Unterstützung auf ein Niveau zurückschrauben, wie es in der Schweiz gar nicht möglich ist.

Das Asylgesetz soll auch im Hinblick auf die Deserteure, die in die Schweiz geflüchtet sind, verschärft werden.
Juristisch ist dies ein merkwürdiger Vorstoss. Den Militärdienst zu verweigern stellte noch nie ein Asylgrund dar, sondern nur dann, wenn dies in einem Unrechtsstaat geschah. Deserteure erhalten nicht deshalb Asyl, weil sie den Dienst verweigern, sondern weil die Bestrafung wie etwa in Eritrea unmenschlich ist. Deserteure erwartet dort eine Gefängnishaft von 20 Jahren unter miserablen Bedingungen, die nur die wenigsten überleben. Eritrea ist eine militarisierte Gesellschaft. Jeder und jede muss über Jahre in der Armee dienen. Verlässt jemand beispielsweise die Truppe, um seine sterbende Mutter zu besuchen, so gilt dies als Fahnenflucht. Ihn erwartet eine harte Strafe. Viele flüchten dann in die Schweiz. Die Betroffenen können nicht zurückgeschafft werden, denn dies würde die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. Man kann niemanden in ein Land zurückschicken, wo auf ihn Folter und die Ermordung warten.

Kritiker werfen den Kirchen vor, dass sie im Bezug auf Wirtschaftsflüchtlinge naiv seien. Ihre Gutmütigkeit werde ausgenützt.
Wir sind keineswegs naiv. Ich meine nicht, dass jeder, der ins Büro tritt, Asyl braucht. Es ist ganz klar, dass jemand, der hier in der Schweiz nur Arbeit sucht, auf Grund des Asylgesetzes hier nicht bleiben kann. Wir sind nicht blauäugig. Nur im berechtigten Fall machen wir eine Beschwerde.

Wie sieht die Zukunft des Asyl­wesens aus?
Man wird versuchen, das Asylgesetz weiterhin zu verschärfen. Das Problem ist jedoch nicht das Gesetz, sondern die praktische Umsetzung, insbesondere der Wegweisung. Viele Asylsuchende erhalten nach kurzer Zeit einen negativen Entscheid. Trotzdem ist ihre Ausweisung in die Heimat nicht durchführbar, zum Beispiel aufgrund nicht vorhandener Abkommen mit der Schweiz.

Warum? Die Fristen wurden doch verkürzt.
Ja. Die Fristen im Beschwerdeverfahren wurden teilweise von 30 auf 5 Tage verkürzt. Es wurde darüber nachgedacht, die Beschwerdefrist generell auf 15 Tage zu verkürzen. Doch welche Rolle spielen die 15 Tage, wenn man später drei Jahre auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes warten muss? In vielen Bereichen will man heute ein Zeichen setzen. Ob dies erfolgreich ist, spielt eine untergeordnete Rolle.




HEKS-RECHTSAUSKUNFT
Die Heks-Rechts­beratungsstelle für Asylbewerbende berät Flüchtlinge in Rechtsfragen und hilft, die Chancen eines Rekurses einzuschätzen. In acht Schweizer Städten führt das Hilfswerk der Evange­lischen Kirchen der Schweiz eine solche Beratungsstelle.

Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Solothurn, Rossmarktplatz 2,
4500 Solothurn, Telefon 032 621 22 29

Tilmann Zuber

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