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Gegen Treu und Glauben

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01.01.2016
Die drei Landeskirchen bekämpfen das Ausmass der Sparvorschläge der Regierung auf Kosten der Kirchen. Die Anträge seien unzumutbar und nicht gerechtfertigt.

Um eine Million Franken oder um
25 Prozent will der Regierungsrat den Staatsbeitrag an die drei Landeskirchen kürzen. Weiter will er die Teuerungs-Indexierung streichen. «Beides ist unzumutbar und nicht gerechtfertigt», erklärten am 21. August die Kirchenleitungen vor den Medien.
Die Kürzungen seien nicht begründet, sagte der reformierte Kirchenratspräsident Frieder Tramer. Die Regierung schreibe, die kirchlichen Leistungen seien aufgrund der demografischen Entwicklung zurückgegangen. Das Gegenteil treffe zu, so der katholische Synodalratspräsident Robert Sauter. Etwa mit dem Care-Team, der Notfallseelsorge, dem Engagement für Integration oder in der Altersarbeit hätten die Kirchen ihre Leistungen ausgeweitet.
Die Kürzung des Staatsbeitrags widerspreche «Treu und Glauben». Wie Tramer ausführte, ist rund die Hälfte des Staatsbeitrags dadurch begründet, dass der Kanton 1982 sämtliche ehemalige Kirchen- und Klostergüter in seinen Besitz übernahm. «Der Staat hat damit eine finanzielle Verpflichtung übernommen.» Der Wert der ehemaligen Kirchengüter sei mittlerweile sogar angestiegen. Auch die zweite Hälfte des Beitrags sei 1982 per Gesetz als Entschädigung für definierte Leistungen wie etwa Seelsorge für die Gesamtbevölkerung begründet.
Staat hat Aufgaben delegiert
Tramer erläuterte die «gute Beziehung», die seit jeher zwischen Staat und Kirche in Schaffhausen bestehe. Seit der Reformation habe der Staat wesentliche Aufgaben wie Seelsorge oder Vermittlung von Werten an die Kirchen delegiert. Umgekehrt füge sich diese ins Rechtssystem ein und müsse sich öffentlich verantworten. Im Rahmen dieser Beziehung sei der Staatsbeitrag die «Abgeltung von Leistungen und die Erfüllung von historischen Verpflichtungen».
Die Kirchen richten deshalb an die vorberatende parlamentarische Spezialkommission die Forderung, dass der Anteil des Staatsbeitrags, der die Abgeltung für die Kirchengüter betrifft, unangetastet bleiben müsse. Die Kürzung der anderen Hälfte für die geleisteten Dienste sei auf maximal 400 000 Fr. zu beschränken. Die Teuerungs-Indexierung müsse beibehalten werden. Ihre Streichung bedeute eine unangemessene Schwächung der Kirche, welche sich kontraproduktiv auswirke. «Sonst muss der Staat für diese sozialen Leistungen aufkommen, was bloss eine Kostenverlagerung bedeutet», sagte Jakob Vögeli, Finanzreferent der reformierten Kirche.
Am Vorabend der Medienkonferenz waren über hundert Kirchenleute an eine Versammlung im Hotel Kronenhof gekommen. Sie liessen sich informieren über das Vorgehen und die Argumente ihrer Kirchenleitungen. Viele hätten sich am liebsten gegen jegliche Einsparungen gewehrt. «Wir müssen realistisch und glaubwürdig bleiben», entgegnete Jakob Vögeli. «Auch wir müssen unseren Beitrag leisten.»

Barbara Helg

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