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Alle Kirchgemeinden könnten in Zukunft selbständig sein

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01.01.2016
SERIE NEUE KIRCHENVERFASSUNG 2016: Strukturfragen

Wie muss die reformierte Kirche im Kanton Luzern organisiert sein, um ihren Auftrag an den Mitgliedern in den nächsten Jahren möglichst erfolgreich zu erfüllen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der laufenden Verfassungsrevision. Rund 40 Personen vertiefen sich zur Zeit in Projektgruppen in verschiedene Schwerpunktthemen wie Finanzen, Mitgliedschaft oder Dienstleistungen. Aus ihren Ergebnissen und Empfehlungen entsteht dann ein erster Konzeptentwurf über neue Strukturen der Kantonalkirche Luzern, welcher 2013 in die Vernehm­lassung gehen wird. In Kraft treten wird die neue Verfassung 2016.
Auch der Kirchenbote beschäftigt sich in einer neuen Serie mit den Hauptpunkten des Regelwerks. Den Anfang macht das Teilprojekt «Strukturfragen». «Wir haben uns zunächst verschiedene Organisationsstrukturen angeschaut und wägen nun die Vor- und Nachteile gegeneinander ab», erklärt Burkhard Eggenberger, Mitglied der Projektgruppe aus der Kirchgemeinde Sursee. Der jetzige Zustand, mit Kantonalkirche, der Kirchgemeinde Luzern mit zehn Teilkirchgemeinden (TKG) und sieben selbständigen Landgemeinden ist für einige nicht mehr befriedigend. Für andere jedoch ist der Ist-Zustand optimal. Neben Machtungleichgewicht zwischen der Kirchgemeinde Luzern und den Landgemeinden moniert ein Teil der Teilkirchgemeinden zu wenig Entscheidungsfreiheit. Austrittsbegehren wie von Horw und Meggen sind eine Folge. Ein Modell sieht darum den Ist-Zustand mit erweiterter Entscheidungsfreiheit der TKGs in Finanz-, Bau- und Personalfragen vor.
Ein drittes Modell schafft Kirchenregionen, in denen sich die Gemeinden zusammenschliessen. «Ich sehe hierin den Nachteil, dass Zwangsgemeinschaften gebildet werden und die Identifikation der Mitglieder mit der Kirchgemeinde sinkt», so Eggenberger. Modell 4 schliesslich macht einen klaren Schnitt und wandelt alle bisherigen TKGs zu selbständigen Kirchgemeinden um. Alle Entscheidungen könnten so ortsnah getroffen werden. «Wir haben an der Gesprächssynode, an der sich die Kirchenbasis einbringen konnte, ein massives Interesse an dieser Lösung gespürt», so Eggenberger. «Allerdings wären die Gemeinden dann stärker in die Pflicht genommen.» Bereiche wie Bauwesen, Finanzen und Personalverwaltung müssten durch die Kirchenpflegen abgedeckt werden. Oder, so die Alternative, ein unabhängiges Dienstleistungszentrum müsste geschaffen werden, bei dem die Gemeinden Leistungen einkaufen könnten. Auch ein Finanzausgleich zwischen reichen und armen Gemeinden, wie ihn die Kirchgemeinde Luzern praktiziert, müsste neu organisiert werden.
Eine «Baustelle», so Eggenberger, sei auch noch die Rolle der Kantonalkirche. Sollte die neue Verfassung das Modell «Selbständige Kirchgemeinden» übernehmen, muss definiert werden, welche Aufgaben die Kantonalkirche dann als alleinige übergeordnete Instanz übernimmt.  

mzb


Arbeitet an der neuen Luzerner Kirchenver­fassung mit: Burkhard Eggenberger, Kirchge- mein­de Sursee.

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