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Mitgliedschaft soll auch ohne Taufe möglich bleiben

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01.01.2016
Serie neue Kirchenverfassung 2016: Mitgliedschaft.

Wie muss die reformierte Kirche im Kanton Luzern organisiert sein, um ihren Auftrag an den Mitgliedern in den nächsten Jahren möglichst erfolgreich zu erfüllen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der laufenden Verfassungsrevision. Der Kirchenbote beschäftigt sich in einer Serie mit den Hauptpunkten des Regelwerks. Das Teilprojekt «Mitgliedschaft» steht im Mittelpunkt dieser Folge.
Die heutige Kirchenmitgliedschaft setzt die Taufe nicht voraus wenigstens nicht ausdrücklich. Das besagt die momentan noch gültige Luzerner Kirchenverfassung. «In der Regel sind die Mitglieder jedoch getauft und darum meinen wir, dass diese offene Formulierung auch in der neuen Verfassung beibehalten werden sollte», erklärt Edith Wirthlin. Die Meggerin ist Mitglied jenes Projektteams, welches sich mit den Formen der Mitgliedschaft in der künftigen Kirchenverfassung beschäftigt. «Früher ging man einfach davon aus, dass alle Kirchenmitglieder getauft sind», so Wirthlin, «und hat es deshalb in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt». Noch heute treffe dies auf die Mehrheit zu, doch wolle man auch allen anderen die Mitgliedschaft ermöglichen. «Die neue Verfassung soll einladend und nicht ausgrenzend sein», findet sie. Auch andere Schweizer Kirchenverfassungen seien ähnlich offen formuliert. Einen Passus, der besagt, die Taufe sei wünschenswert, könnte sich die Sy­nodale aber durchaus vorstellen.
Offenheit und Flexibilität werden auch bei der künftigen Regelung der Zugehörigkeit zu einer Kirchgemeinde diskutiert. Zur Zeit gehört man jener Kirchgemeinde an, in deren Grenzen man wohnt. «Diskutiert wurde, ob die Mitglieder künftig ihre Wunsch-Gemeinde wählen sollen können oder ob eine erweiterte oder ausschliessliche Mitgliedschaft bei der Kantonalkirche denkbar wäre», so Wirthlin. Mit flexibleren Lösungen könnte man vermeiden, dass zum Beispiel Kirchenpflegemitglieder aus dem Gremium ausscheiden müssen, nur weil sie umziehen. Ein Nachteil könnte allerdings ein grösserer administrativer Aufwand sein. Zudem müsste man Wege finden, um Gemeindewechsel nur aus Gründen eines Kirchensteuervorteils zu verhindern.
Aus- und vor allem Eintritte sollen in der neuen Verfassung so unbürokratisch wie möglich geregelt sein. «Wir machen uns darüber hinaus auch Gedanken zu Alternativen zur Mitgliedschaft», berichtet Wirthlin. «Patenschaften für Projekte oder Solidaritätsbeiträge sind Formen, die wir erörtern.»
Um junge Mitglieder politisch früher einzubinden, könnte die neue Verfassung das kirchliche Stimmrechtsalter von jetzt 18 auf 16 Jahre herabsetzen. «Mit der Konfirmation erklären wir die Jugendlichen für kirchlich mündig», so Wirthlin. «Warum sollen sie dann nicht auch die kirchlichen Gremien wählen oder dort hinein gewählt werden?»

mzb

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