Hürden auf dem Weg ans Spitalbett
Bis Mai war der Fall für Pfarrer Ulrich Erhard aus Escholzmatt ganz klar: War eines seiner Gemeindemitglieder im Regionalspital Emmental und wünschte Besuch, erhielt er automatisch eine Meldung. «Neu muss ich dort regelmässig anrufen, die verschiedenen, meine Gemeinde betreffenden Postleitzahlen abfragen und erfahre dann erst, wer dort ist», berichtet Erhard.
Das für die Gemeindepfarrer umständlichere Prozedere beruht darauf, dass die Patienten des Regionalspitals beim Eintritt nicht mehr gefragt werden, ob sie Besuche vom Pfarrer wünschen, teilt Francesca Heiniger, Sprecherin des Spitals, mit. Die alte Listen-Regelung habe sich nicht bewährt, da mit der immer kürzeren Aufenthaltsdauer die Patienten oft schon ausgetreten waren, wenn der Pfarrer sie besuchen wollte. Auch Notfall-Patienten, die nicht beim Eintritt befragt werden konnten, fielen oft durchs Raster. Spitalpfarrer Daniel Guggisberg spricht darum auch von einer «Win-Win-Situation». Zum einen würden Mitarbeiterinnen des Empfangs entlastet, weil sie keine Listen mehr versenden müssen. Zum anderen erhielten die Pfarrpersonen nun sämtliche Namen der hospitalisierten Kirchgemeindemitglieder.
Im Luzerner Kantonsspital mit den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen ist man zur Zeit dabei, das Benachrichtigungsverfahren zu überarbeiten, teilt Spitalpfarrerin Claudia Graf mit. Soweit möglich und erwünscht besuchen die drei reformierten Spitalseelsorgenden, die sich 180 Stellenprozente teilen, die reformierten Patienten. Nach Bedarf und Absprache arbeiten sie mit den Gemeindepfarrern zusammen und leiten Besuchswünsche weiter.
Eine strenge Handhabung des Datenschutzes hat in manchen Kantonen dazu geführt, dass die Gemeindepfarrer in vielen Spitälern kaum noch Besuche machen können. In Zürich hat es der Regierungsrat sogar ausdrücklich abgelehnt, ihnen Zugang zu Informationen über Spital-Patienten zu geben. Im Aargau müssen Patienten seit zwei Jahren explizit die Zustimmung zu einem Besuch geben. Mit einer Petition erreichte die Reformierte Landeskirche jetzt eine Änderung des Gesetzes. Nun dürfen die Kirchen wieder über die hospitalisierten Patienten informiert werden und haben die Möglichkeit, auch unaufgefordert Besuche zu machen.
Unabhängig davon, welches System der Datenweitergabe gilt wer auf Nummer sicher gehen will, so die befragten Pfarrer, sollte als Patient einen Besuchswunsch am besten selbst oder durch Angehörige an die Pfarrperson seiner Wahl übermitteln.
Annette Meyer zu Bargholz
Hürden auf dem Weg ans Spitalbett