Der Kirchenbund wird zur «Evangelischen Kirche in der Schweiz»
Mit der neuen Verfassung erhält der Kirchenbund auch einen neuen Namen. Künftig tritt er als «Evangelische Kirche in der Schweiz EKS» auf. Der neue Name unterstreiche die Gemeinschaft und Verbundenheit der evangelischen Kirchen untereinander und trage der neuen kirchenrechtlichen Bedeutung der EKS Rechnung. «Endlich bekomme der Protestantismus eine landesweit hörbare Stimme», begründet Kirchenbundpräsident Gottfried Locher den Vorstoss. Der SEK will mit diesem Schritt zukunftstauglich werden. Die neue Verfassung sieht eine Kirchenleitung aus Synode, Rat und Präsident oder Präsidentin vor.
Auf nationaler Ebene agieren
Neu wird eine jährliche Synode auf nationaler Ebene geschaffen. Sie ist der Ort, wo relevante Fragen diskutiert und Strategien entwickelt werden. Die Synodalen werden von den kantonalen Synoden gewählt. Der aus neun Mitgliedern bestehende Rat vertritt die Interessen der Kirchen gegenüber den Bundesbehörden, nationalen Institutionen und internationalen Organisationen und nimmt «Verantwortung für das Zeugnis des Evangeliums im nationalen und internationalen Bezug» wahr. Das Präsidium schliesslich vertritt die evangelische Kirche nach innen und aussen und verantwortet in besonderer Weise ihre Sichtbarkeit.
Im Juni ging der Entwurf im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens an die Mitgliedkirchen. Die Vernehmlassung dauert bis 30. November 2013. Die neue Verfassung soll 2016 in Kraft treten.
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