Ein weihnachtliches «Steuergeschenk»
«Nein, wir waren nicht erstaunt, sondern erfreut.» Die das sagt, ist die Kirchenverwalterin der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, Susi Labhart. Erfreut ist sie darüber, dass die Basler Christkatholiken ihre refomierte Schwesterkirche anfragten, ob sie nicht auch ihre Steuern erheben könnten. Kirchenratspräsident Lukas Kundert empfand die Anfrage als «Beweis grossen Vertrauens, das ich teile».
Grosses Engagement
Grund für den ungewöhnlichen Schritt war das veraltete und marode Steuererhebungssystem der Christkatholischen Kirche Basel-Stadt eine Erneuerung war dringend nötig. Co-Präsidentin Rosmarie Wälty und Finanzverwalterin Evelyne Forster sind sich einig, dass die gewählte Variante für die kleine christkatholische Kirche der einzig richtige Weg ist. Rosmarie Wälty: «Wir sagten uns, warum sollten nicht jene, die das kantonale Steuererhebungssystem NEST schon kennen und beherrschen, die Steuern für uns erheben?» Und Evelyne Forster: «Für uns wäre die Umstellung eine Nummer zu gross gewesen. Deshalb ist es klug, den Steuereinzug jenen zu überlassen, die bereits über breite Erfahrung damit verfügen.»
«Dass alles so reibungslos verlief, ist dem vorbildlichen Einsatz der Steuerabteilung der ERK zu verdanken», sagt Susi Labhart. Abteilungsleiter Willi Sonderegger und sein Team betrachteten das Projekt nie als Mehrarbeit, sondern als Herausforderung. Willi Sonderegger: «Die Steuererhebung mit NEST hat uns nach anfänglichem Mehraufwand eine merkliche Entlastung gebracht. So sind wir in der Lage, mit dem gleichen Personalbestand den Steuereinzug der Christkatholiken kostenneutral zu gestalten.»
Anpassen der Steuerordnung
Entscheidend für die schnelle Umsetzung war, dass die Christkatholiken ihre Steuerordnung in allen relevanten Punkten jener der ERK angeglichen haben. Die Juristen der Refomierten, Bernhard Christ und Franziska Sigenthaler, haben eine Fassung erarbeitet, die der Regierungsrat in Rekordzeit gutgeheissen hat. So werden künftig Christkatholiken und Reformierte punkto Kirchensteuern gleich behandelt.
Dies gilt auch noch an einem anderen Ort: Für den Datenaustausch zwischen den beiden Kirchenverwaltungen wurden die Christkatholiken einfach als achte «reformierte Kirchgemeinde» im Steuer-System der ERK angegliedert. Ein Vertrag regelt die finanzielle Abgeltung und die arbeitstechnisch relevanten Belange.
Lediglich acht Monate liegen zwischen der Anfrage am 30. April 2013 und dem Start am 1. Januar 2014. Für die Christkatholiken ist das ein weihnachtliches «Steuergeschenk» der Reformierten Kirche und für beide Beteiligten ein starkes ökumenisches Lebenszeichen.
Zum Bild: Frohe Kunde: Just auf Weihnachten übernimmt die Steuerverwaltung der Reformierten den Steuereinzug für die Basler Christkatholiken. | zvg
Franz Osswald
Ein weihnachtliches «Steuergeschenk»