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Kirchenbund fordert klare Regelungen

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01.01.2016
Position des SEK zur Sterbehilfe.

In jeder individuellen Situation müssen die drei zentralen Aspekte, Schutz des von Gott gewollten Lebens, Fürsorge für den Nächsten und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, bedacht und abgewogen werden.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) fordert einen Rechtsanspruch auf Palliative Care und spricht sich gegen ein Recht auf Suizidbeihilfe aus. Er plädiert für eine Versachlichung der Debatte und für ein Abwägen der drei zentralen Aspekte Lebensschutz, Fürsorge und Selbstbestimmung in jeder individuellen Situation.

In seiner Position «Das Sterben leben. Entscheidungen am Lebensende aus evangelischer Perspektive» fragt der Kirchenbund, welche Aufgaben und Verpflichtungen die Gesellschaft gegenüber Kranken, Leidenden und Sterbenden hat. Für den Kirchenbund geht es darum, sterbende und sterbewillige Menschen in das alltägliche Leben hineinzunehmen. Ihre Bedürfnisse und Wünsche, ihr Schmerz und ihre Sehnsucht nach Erlösung müssen auf offene Ohren, auf Solidarität und Unterstützung treffen. Leben und Sterben, diese existenziellen Grundfragen und die seelsorgerliche Begleitung von Menschen in jeder Lebenssituation sind Kernanliegen und Kernkompetenzen der Kirche.

Der SEK fordert einen substanziellen Ausbau der Palliative Care. Sie beinhaltet eine umfassende Behandlung und Betreuung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und chronisch fortschreitenden Krankheiten. Palliativmedizin und -pflege als Teil der Palliative Care setzen lindernde Massnahmen zum grösstmöglichen Wohl des leidenden Menschen ein. Die Praxis zeigt, dass eine menschlich und medizinisch sorgfältige Begleitung von sterbenskranken Menschen vielen die Angst vor dem Sterben nehmen kann. Durch eine gute Palliativbetreuung lässt oft der Suizidwunsch nach. Sollte aber ein Mensch keinen anderen Ausweg aus Krankheit und Verzweiflung sehen, so ist es nicht an uns, über diesen Menschen moralisch zu urteilen.

In jeder individuellen Situation müssen die drei zentralen Aspekte, Schutz des von Gott gewollten Lebens, Fürsorge für den Nächsten und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, bedacht und abgewogen werden. Keines dieser drei Prinzipien darf auf Kosten eines anderen absolut gesetzt werden. Es ist nicht möglich, allgemeingültige Regeln aufzustellen, die allen Situationen von Schmerz, Leiden und Verzweiflung gerecht werden.

Der SEK fordert aber eine klare rechtliche Regelung der Praxis der organisierten Suizidbeihilfe, damit ein würdevoller und gesellschaftlich verantwortungsvoller Umgang mit sterbewilligen Menschen gewährleistet ist.

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