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Sich gemeinsam starkmachen für die Menschenrechte

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01.01.2016
Der neunte Schaffhauser Menschenrechtstag führte erstmals in einem gebündelten Tagesprogramm Menschen verschiedener Religionen zusammen, um für dasselbe Ziel einzustehen: Den Schutz der Menschenrechte.

«Die Stärke eines Staates misst sich am Wohl der Schwachen», sagte Felix Blum, Pfarrer im Ruhestand, zu Beginn der interkulturellen Feier der Schaffhauser Menschenrechtstage am 10. Dezember. Er brachte damit auf den Punkt, worum es geht: Um Schutz, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte weltweit und in der Schweiz. Ein Anliegen, das nottut, denn an vielen Orten auf der Welt werden die Menschenrechte mit Füssen getreten oder sind gefährdet: Brutale Massenhinrichtungen in Syrien, die Folterpraktiken der CIA und in der Schweiz bereitet man eine Initiative gegen die Menschenrechtskonvention vor. Das sind nur einige Beispiele.

Schaffhausen setzt auf Dialog
Die Schaffhauser Menschenrechtstage wollen auf die Missstände hinweisen. Für die neunten Menschenrechtstage in Schaffhausen setzte das Organisationskomitee vor allem auf den Dialog zwischen unterschiedlichen Kulturen. So wurde das diesjährige Programm zum Menschenrechtstag in einem kulturell gemischten Team neu zusammengestellt. Begleitet wurde es von Anna Biermann vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk SAH, Michael Streif, Bibliotheken Schaffhausen, und Doris Brodbeck, OeME Fachstellenleiterin, als neuem Vorstand.
Den Auftakt bildete erstmals eine ökumenisch-interkulturelle Feier im Pfrundhauskeller mit anschliessendem Suppenzmittag. Christliche, buddhistische, jüdische, hinduistische, muslimische und Bahai-Merksätze, vorgetragen von Vertreterinnen und Vertretern aller Religionen, drückten aus, was alle Glaubensrichtungen verbindet: das Streben nach dem Guten.

Gegen die Folter
Die Kollekte der Feier ging an die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT). Die Organisation sammelte vor Ort Unterschriften für zwei Petitionen: Die eine richtet sich an die Republik Togo mit der Aufforderung, die Bemühungen des Staates zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zu verstärken. Die zweite Petition geht an den Schweizer Bundesrat mit dem Ziel, im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine umfassende Strafnorm für Folter zu verankern (siehe Kasten). Neben dem gezielten Einsatz zur Durchsetzung von Menschenrechten standen die Schaffhauser Menschenrechtstage auch im Zeichen der Begegnung, wie Vorstandsmitglied Michael Streif ausführte: «Wir möchten möglichst viele Menschen ansprechen und aufzeigen, dass das Verbindende stärker ist als das Trennende.»
In Schaffhausen wurde dies durch ein gebündeltes Nachmittagsprogramm in der Ochsenschür ermöglicht, das Einblicke in unterschiedlichste Themen und Projekte erlaubte: das Heks-Gartenprogramm für Migrantinnen, das Thema Zwangsheirat, der tamilische Gedenktag oder Videostatements, in denen Menschen ihre Gedanken zu Menschenrechten äussern, waren einige davon. Ein Schwerpunktthema für kommende Schaffhauser Menschenrechtstage ist «Menschenrecht und Wasser».
Für die Kinder war ebenfalls gesorgt, so gab es in der Bachturnhalle ein Malatelier für Kinder, ein Erzählcafé und Spiele. Am Abend luden die Schaffhauser Menschenrechtstage Jugendliche und Erwachsene aus verschiedenen Kulturen zum Tanz in den Pfrundhauskeller, wo ein feines Essensbuffet auch für das leibliche Wohl sorgte.





Im Strafgesetz verankern
Die Antifolterkonvention ist ein Instrument für die internationale Durchsetzung des Folterverbots.
Die Schweiz hat die UN-Antifolterkonvention 1986 ratifiziert.
Artikel 4 der UN-Antifolterkonven­tion verlangt, dass das Strafrecht der Vertragsstaaten alle Folterhand­lungen als Straftaten definiert und mit angemessenen Strafen bedroht. Das geltende Schweizer Strafrecht enthält keinen generellen Folter­tatbestand. Es stellt ausschliesslich Folterhandlungen unter Strafe, die als Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit gelten oder im Zusammen­hang mit einem inter­nationalen ­bewaffneten Konflikt (schwere Verletzungen der Genfer Konven­tion) stehen. Folter, die in ­anderen Kontexten ausgeübt wird, stellt ­keinen Strafbestand dar und wird nicht entsprechend geahndet. Der UN-Menschenrechtsrat und der ­UN-Ausschuss gegen Folter haben der Schweiz bereits mehrfach nahegelegt, ihr Strafgesetz entsprechend zu ergänzen. ACAT fordert die Schweiz in ihrer Petition auf, die Konvention vollumfänglich um­zusetzen und ihre Bestimmungen in nationales Recht überzuführen.



Zum Bild: Am Schaffhauser Menschenrechtstag kamen auch die Kinder nicht zu kurz. Im Malatelier in der Bachturnhalle entstanden prächtige farbenfrohe ­Bilder. Es gab auch Geschichten und gemeinsame Spiele für Kinder und Erwachsene. |Pfister

Adriana Schneider

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