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Problem vertagt der Machtpoker geht weiter

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01.01.2016
Statt in der Verfassung sollen die Gemeindegrössen nun auf Gesetzesebene geregelt werden. Die reformierte Synode vertagte damit den schwelenden Konflikt zwischen der Kirchgemeinde Luzern und der Kanton­alkirche.

Nicht weniger als eine Neuordnung und eine Klärung der Grössenverhältnisse innerhalb der Kantonalkirche hatte sich der Synodalrat erhofft. Was am Ende nach einer intensiv geführten Debatte über den Paragrafen 20 in der Verfassungs-Synode Anfang Dezember herauskam, war ein Kompromiss.
Dieser sieht vor, dass die Gemeindegrössen künftig auf Gesetzesebene geregelt werden und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, bereits in der Verfassung. Der umstrittene Absatz, dass eine Kirchgemeinde nicht mehr als 50 Prozent der Mitglieder der Landeskirche in sich vereinigen darf, wird ersatzlos gestrichen. «Damit haben wir unser Ziel nicht erreicht», räumt Synodalratspräsident David A. Weiss ein. Dennoch sei er nicht enttäuscht, vielmehr befinde man sich immer noch auf der «Zielgeraden». Die Tatsache, dass die Synode das Thema diskutiert habe und die neue Verfassung überhaupt einen Paragrafen 20 mit dem Titel «Grössenverhältnisse in der synodalen Einheit» enthalte, sei ein «kleiner Schritt in die richtige Richtung».
Eine mögliche Auflösung des Machtungleichgewichts zwischen Landeskirche und einer übermächtigen Kirchgemeinde Luzern wird damit vertagt. «Die Gesetzesverhandlungen werden voraussichtlich zwischen 2016 und 2020 stattfinden», so David A. Weiss.

Machtungleichgewicht bleibt
Unbefriedigend ist die Entscheidung für jene, die sich eine Klärung des jahrzehntealten Konflikts erhofft hatten. Noch zu Beginn der Debatte hatte Synodepräsident Daniel Schlup eindringlich an die Parlamentarier appelliert, das Machtungleichgewicht nicht auf die Gesetzesebene abzuschieben und verglich die neue Verfassung mit einem Gemälde: «Das Bild sollte nicht schief an der Wand hängen durch das Übergewicht einer Kirchgemeinde.»

Scherben hinterlassen
Für Marlene Odermatt, Präsidentin der Kirchgemeinde Luzern, hat die Debatte «viele Scherben» und «Verunsicherungen unter den Teilkirchgemeinden hinterlassen». Den «Überraschungscoup» des Synodalrats, eine Obergrenze für die Grösse einer Gemeinde in den Verfassungsentwurf zu schreiben, habe sie als «sehr polarisierend» empfunden. Zudem sei die Debatte von den Austrittswünschen der Teilkirchgemeinden Horw und Meggen dominiert worden. «Die gros­se Mehrheit der Teilkirchgemeinden», so Odermatt, «möchte als Verbund in der Kirchgemeinde Luzern weiter zusammen arbeiten».

Stärkung kleinerer Gemeinden
Eingebracht wurde der Kompromissvorschlag von der Fraktion Land, die Verständnis für beide Konfliktparteien äusserte. «Es gibt keine Idealkirche», resümierte Ulrich Walter, Sursee. «Wir legen hier nur den groben Rahmen fest. Es sollte für alle Player möglich sein, sich darin wiederzufinden.» Das ermögliche der Kompromiss der Fraktion Land.
Auch bei den Bestimmungen über die künftige Zusammensetzung der Synode setzte sich die Fraktion Land mit ihrem Vorschlag durch. Künftig soll jeder Wahlkreis drei Sitze in der Synode bekommen. Der Verfassungsentwurf sah nur zwei vor. Damit wird vor allem die Stellung kleiner Kirchgemeinden in der Synode gestärkt. Auch eine zahlenmässig definierte Mindestgrösse für Gemeinden wurde abgelehnt.
Pro 1200 Mitglieder soll den Wahlkreisen künftig ein weiterer Sitz zustehen. Die Wahlkreise, die den Kirchgemeinden entsprechen, entscheiden autonom über die Verteilung ihrer Synodensitze. Das betrifft vor allem die zehn Teilkirchgemeinden der Kirchgemeinde Luzern, deren Vertretung in der Synode damit nicht in der Verfassung festgeschrieben ist.

Annette Meyer zu Bargholz

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