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Konfirmanden müssen künftig ein Bekenntnis ablegen

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01.01.2016
In der ersten Lesung hat die Synode der Reformierten Kirche Kanton Solothurn die Kirchenordnung behandelt. Bei den Sakramenten Taufe und Abendmahl schieden sich die Geister. Vor allem den Synodalen aus Olten ist die heutige Regelung zu offen.

Wer glaubt, eine Kirchenordnung sei ein langweiliges Geschäft für Juristen, der irrt. Die Synode zur ersten Lesung der neuen Kirchenordnung zeigte das Gegenteil. Die Delegierten rangen in Balsthal hart um jeden Paragrafen und die Emotionen gingen hoch. Denn hinter den Gesetzesartikeln stehen Glaubensauffassungen.
2006 hatte eine Kommission die Arbeit an der neuen Kirchenordnung aufgenommen, dies, da die letzte Teilrevision des Gemeindegesetzes auch Änderungen in den Kirchengesetzen mit sich zieht. Dabei habe man sich an den Grundsatz so offen wie möglich, so eng wie nötig gehalten, erklärte Ulrich Wilhelm, Mitglied der vorbereitenden Kommission, in seinem Eingangsvotum. «Die Vorlage will den Leuten die grösstmögliche Gestaltungsfreiheit lassen.»

Taufbefehl als Präambel
Schon bei der Präambel schieden sich die Geister. Die Synodalen der Kirchgemeinde Olten schlugen vor, im Vorwort den Taufbefehl Jesus aus Matthäus 28, 1820 aufzugreifen. Da man keine Einigung fand, wurde dieser Punkt auf später vertagt.
Bei der Debatte über die reformierten Sakramente Taufe und Konfirmation zeigten sich die verschiedenen Glaubensauffassungen. Die Forderung von Pfarrer Sascha Thiel, dass sich die Eltern zum christlichen Glauben bekennen müssten, lehnten die Synodalen ab. Für Synodalrat Ulrich Wilhelm passt dies nicht in eine Zeit, in der Mitglieder aus der Kirche austreten oder Partnerinnen und Partner einer anderen Religion heiraten. «Wenn Eltern ihre Kinder taufen lassen, zeigen sie ja, dass ihnen eine christliche Erziehung wichtig ist.»
Auch den Antrag von Thiel, dass beide Paten christlich sein sollten und mindestens einer reformiert, war für die Synodalen zu eng. Synodalratspräsidentin Verena Enzler forderte, man müsste die gesellschaftliche Realität anerkennen, dass viele heute nicht mehr Christen seien. «Die Taufe kann eine Chance sein, Menschen die Kirche lieb zu machen.» Neu jedoch können bei der Taufe mehr als zwei Paten anwesend sein.

Taufbestätigung: Die Oltner «Erfindung» bleibt
Die Synodalen lehnten auch den Vorstoss von Thiel ab, die Taufbestätigung zu streichen. Stattdessen solle man die Konfirmation aufwerten. Ulrich Wilhelm erinnerte die Synode daran, dass die Taufbestätigung eigentlich eine Oltner Erfindung sei. Vor zwölf Jahren wollte der Pfarrer und damalige Synodalrat Joachim Hermann in der Aare eine Wiedertaufe durchführen. In der reformierten Kirche bedeutet dies ein ungeheuerlicher Akt, denn in ihrem Verständnis ist die Zusage Gottes in der Taufe einmalig und gilt für das ganze Leben. Hermanns Wiedertaufe erregte in ganz Europa Schlagzeiten. Der Kirchenbund SEK sah sich gezwungen, die Einmaligkeit der Taufe festzuhalten. Doch der SEK sah auch das Bedürfnis nach einem zusätzlichen Bekenntnis und schuf das Ritual der Taufbestätigung.
Lediglich bei der Konfirmation folgten die Synodalen dem Antrag der Oltner Delegierten. Die Konfirmation sei mehr als der Abschluss des kirchlichen Unterrichts, meinten sie und forderten, dass die Konfirmanden ein Bekenntnis ablegen müssten. «Wir sind bekenntnisfreie, nicht aber eine bekenntnislose Kirche, erklärte Pfarrer Uwe Kaiser. Er werde die Jugendlichen nicht zwingen, in der Konfirmation zu lügen und etwas zu bekennen, das sie nicht glauben, wendete Ulrich Wilhelm ein. Die Synode einigte sich auf den Kompromiss, dass die Jugendlichen in Zukunft in der Konfirmation ein Glaubensbekenntnis in eigenen Worten ablegen müssen. Wie dieses aussieht, ist offen.
Auch bei der Regelung der kirchlichen Feiertage und Gottesdienste hatten die Delegierten einige Änderungen: Zu den Gottesdiensten, die im Kirchenjahr besonders gefeiert werden, kommt der Erntedank hinzu. Und die Läutordnung hält nun fest, dass an anderen Zeiten als zum Gottesdienst die Glocken geläutet werden dürfen. Faktisch wird sich durch diese Neuregelung nichts ändern.

Tilmann Zuber

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