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Pro und Contra Präimplantationsdiagnostik

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01.01.2016
Am 14. Juni stimmt das Schweizervolk über einen neuen Verfassungsartikel ab, der die Präimplantations­diagnostik erlaubt. Für die Medizin-Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle überschrei­tet diese Vorlage die Grenze zur Menschen­züchtung. Für Ruth Humbel, CVP-Natio­nalrätin, ist die PID eine Errungenschaft der Medizin.

PRO

Frau Humbel, die CVP hat sich offenbar noch in ihrem Parteiprogramm vom Januar 2014 gegen die Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Unterdessen hat die Partei die Ja-Parole ausgegeben. Warum befürworten Sie die PID?

Ruth Humbel: Die Präimplantationsdiagnostik wird der Pränataldiagnostik gleichgestellt. Mit der PID können wichtige Untersuchungen nicht erst am Embryo im Mutterleib, sondern bereits vor der Einsetzung gemacht werden. Damit werden die Risiken einer Schwangerschaft für Mutter und Kind reduziert. Retter- oder Designerbabys bleiben klar verboten.

Welchem Personenkreis bringt die PID aus Ihrer Sicht Vorteile?
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nur bei Paaren angewendet werden, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen. PID gibt diesen Paaren bessere Behandlungsmöglichkeiten. Heute haben sie zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich im Ausland behandeln oder der Embryo wird der Frau eingepflanzt. Dann steht es ihr frei, Schwangerschaftstests zu machen und sich gegebenenfalls für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Aus ethischer Sicht halte ich dieses Vorgehen als wesentlich problematischer, als wenn die Tests bereits vor der Einsetzung des Embryos in den Mutterleib durchgeführt werden könnten.

Die Anwendung der PID schliesst die Selektion von Embryonen ein und die Vernichtung von Embryonen, die nicht gebraucht werden. Warum können Sie damit leben?
Es besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei möglich ist. In diesem Zeitpunkt ist der Embryo wesentlich weiter entwickelt als am fünften Tag der befruchteten Eizelle, wenn die PID zur Anwendung kommen kann. Im Übrigen gibt es auch bei natürlichen Schwangerschaften eine Selektion, weil nicht alle Embryonen überlebensfähig sind.

Gegner sagen: Mit der Zulassung der PID fällt der Embryonenschutz dahin. Stimmt das aus Ihrer Sicht?
Das stimmt natürlich nicht. Embryonen bleiben geschützt. Sie dürfen nicht zu Forschungszwecken missbraucht werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die PID nur bei einer kleinen Minderheit zur Anwendung kommen kann, nämlich bei den circa 2000 Kindern, welche pro Jahr dank einer künstlichen Befruchtung zur Welt kommen. Insgesamt kommen pro Jahr circa 80 000 Kinder zur Welt.
Behindertenorganisationen befürchten, dass die Selektion von Menschen zur Regel wird und deswegen die Solidarität mit behinderten Menschen schwindet, weil diese ja «vermeidbar» wären.

Wie begegnen Sie solchen Befürchtungen?
Es ist zu unterscheiden zwischen dem privaten, eigenverantwortlichen Entscheid von Eltern und dem solidarischen Auftrag der Gesellschaft. Ich bin klar der Meinung, dass es die Aufgabe von Gesellschaft und Politik ist, Eltern mit behinderten Kindern zu unterstützen und Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieser Anspruch wird mit verschiedenen rechtlichen Grundlagen, insbesondere auch mit dem Behindertengleichstellungsgesetz garantiert.

Interview Barbara Ludwig, kath.ch
Das Interview wurde schriftlich geführt.



CONTRA

Frau Baumann-Hölzle, Sie haben sich intensiv mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) beschäftigt, was hat Sie dazu motiviert?

Ruth Baumann-Hölzle: Die Fragen rund um die Fortpflanzungsmedizin beschäftigen mich seit 30 Jahren. Ich habe mich bereits in meiner Dissertation mit genetischen Untersuchungen auseinandergesetzt. Ich bin überzeugt, dass sie unser ganzes Menschenbild verändern. Wir haben in unseren pluralistischen und demokratisch verbrieften Gesellschaften den Grundsatz, dass wir uns an der Menschenwürde und an den Menschenrechten orientieren. Das heisst, dass wir den Menschen als Subjekt und damit als Person verstehen. Mit den neuen Techniken laufen wir Gefahr, dass der Mensch zunehmend zum Objekt bzw. zum Produkt seiner Eltern wird.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) könnte sich die PID für bestimmte Fälle wie die Verhinderung der Weitergabe von Erbkrankheiten vorstellen. Und Sie?

Ich war eine Anhängerin des ersten Entwurfes des Bundesrates, weil er mir als guter gesellschaftlicher Kompromiss erschien. Es wäre dabei um eine Einzelfallabwägung gegangen. Also um Situationen, welche die Eltern von innen her kennen, und nicht darum, bestimmte Selektionsentscheide zu treffen. Die Technik wäre auf sehr schwere Erbkrankheiten beschränkt gewesen mit der Absicht, mit diesen betroffenen Paaren einen Weg zu gehen.
Nun aber wurde die PID so weit geöffnet, dass damit die Grenze zur menschlichen Zuchtwahl überschritten wird.

Können Sie Beispiele von relevanten Erbkrankheiten nennen, die ein solches Screening rechtfertigen würden?

Genau das darf man nicht. Das war auch für die Nationale Ethikkommission NEK klar. Sobald man diese Krankheiten benennt, besteht die Gefahr, dass das Leben von Menschen, die von dieser Erbkrankheit betroffen sind, als nicht lebenswert abgestempelt wäre. Es darf also nicht zu solchen Katalogen kommen. Wenn ein Paar in der Familie die Erfahrung mit einer genetischen Erkrankung gemacht und sie als schwere Belastung erlebt hat, wäre die PID zum Zuge gekommen. Neu ist es so, dass sie von allen Paaren beansprucht werden kann, die In-vitro-Fertilisation (IVF) in Anspruch nehmen. Damit ist aber die Grenze zur Menschenzüchtung überschritten.
Das neue Fortpflanzungsgesetz erlaubt letztlich die Frage: «Was darfs denn sein?» Die Embryonenzahl, die erzeugt werden darf, wird übrigens im Verfassungsartikel nicht begrenzt, erst im Gesetz. Pro Zyklus dürfen nicht mehr als 12 Embryonen gezüchtet werden. Die Paare brauchen im Durchschnitt 1,7 Zyklen, bis es zur Schwangerschaft kommt. Somit fallen viele überzählige Embryonen an. Daran ist besonders die Stammzellenforschung sehr interessiert.

Kann die Medizintechnik überhaupt die Hoffnungen der Eltern auf ein gesundes Kind erfüllen?
Nein, es gibt keine Garantie, ein gesundes Kind zu bekommen. Die IVF selbst hat eine Fehlbildungsrate von 4,7 Prozent. Die meisten Behinderungen und Krankheiten entstehen nach der Geburt. Mehr als die Hälfte der Frauen, die mit IVF zu einer Schwangerschaft gelangen, nehmen später auch vorgeburtliche Untersuchungen in Anspruch dies empfehlen ihnen die Fortpflanzungsmediziner. Sie sind sich bewusst, dass die IVF selbst gewisse Risiken beinhaltet. Man weiss auch, dass sie unter Umständen zur erhöhten Anfälligkeit für Herzkrankheiten oder Diabetes in der zweiten und dritten Generation führen kann.
Das stellt uns vor die Frage, wo die Grenzen unserer Verantwortungsfähigkeit liegen! Sobald wir bewusst irreversible Interventionen vornehmen, die weitere Generationen betreffen, ist diese Fähigkeit überschritten.

Interview Fritz imhof, idea

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