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Bericht Visitation 20132015: Anleitung für eine Kirche mit Zukunft

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01.01.2016
Wie verändern gesellschaftliche Trends die Kirche Baselland? Dies untersuchte die Visitation. Nun liegen die Ergebnisse vor. Eine Empfehlung für die Zukunft lautet, dass Kantonalkirche und Kirchgemeinden enger zusammenarbeiten müssen.

An der Synode vom 25. November präsentiert der Kirchenrat den Visitationsbericht. Die Untersuchung fragte nach den Auswirkungen gesellschaftlicher Trends wie Säkularisierung, religiöse Pluralisierung, abnehmende Mitgliederzahlen und zurückgehende finanzielle Mittel auf die Baselbieter Kirche.
Neben einer Selbsteinschätzung der Kirchgemeinden bildeten Gespräche mit den Kirchenpflegen, Fachstellen und Spezialpfarrämtern, mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und mit Vertretern aus der Wirtschaft die Grundlage für den Bericht der Visitationskommission. Zusätzliche Informationen lieferte eine elektronische Mitgliederbefragung, an der sich 1310 Personen beteiligten.

Revision von Verfassung und Kirchenordnung
Die Visitationskommission unter dem Präsidium von SEK-Vizepräsident Peter Schmid mahnt die «gründliche Revision» von Verfassung und Kirchenordnung an, betont aber, dass damit «die eigentliche inhaltliche Arbeit höchstens teilweise in Angriff genommen wäre». Der Bericht wartet mit vielen weiteren Massnahmen auf, welche die Kantonalkirche und die Kirchgemeinden fit machen sollen für die Zukunft.
Die Visitationskommission rät dazu, die Stellung der Kantonalkirche zu stärken und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen Kantonalkirche und Kirchgemeinden zu intensivieren. Eine «kreative Umsetzung» der Handlungsempfehlungen könne nur gelingen, wenn sich Kirchgemeinden und Kantonalkirche als Partnerinnen verstünden.
Die Kantonalkirche soll für die Kirchgemeinden «zukunftsfähige Modelle» entwickeln, «die auf hohe Beteiligung ihrer Mitglieder» achteten, und zudem die Voraussetzungen schaffen für eine freie Wahl der Kirchgemeinde sowie die freie Bildung von Kirchgemeinden ausserhalb der Grenzen der Einwohnergemeinden.
Die Kirchgemeinden sollen unter anderem für ihre Mitarbeitenden und Freiwilligen Arbeitsschwerpunkte definieren, Kooperationen mit Nachbargemeinden prüfen, ein Konzept für Kircheneintritte entwerfen und die Öffentlichkeitsarbeit ausbauen. Weitere Möglichkeiten zur Pflege des Gemeindelebens sieht die Visitationskommission in der Professionalisierung der Freiwilligenarbeit, in der Stärkung des Religionsunterrichts und in der Förderung von Angeboten für Jugendliche nach der Konfirmation.

Kirchliche Kompetenzzentren
Mit ihren Spezialpfarrämtern und Fachstellen leiste die Kantonalkirche «substanzielle Beiträge» zur Unterstützung von ausgewählten Zielgruppen, heisst es im Visitationsbericht. Um ihre Ausstrahlung in die Kirchgemeinen und Gesellschaft zu verstärken, sollen diese Dienste als «öffentlich wahrnehmbare Kompetenzzentren» positioniert werden.
Die Visitationskommission schlägt auch vor, dass die Kantonalkirche «zu ausgewählten gesellschaftlichen und politischen Themen» Stellung nimmt. Insbesondere «wenn es um den Beginn des menschlichen Lebens und um würdige Lebens- und Sterbebedingungen für alle geht».
Bevor Kantonalkirche und Kirchgemeinden sich an die konkrete Umsetzung der Handlungsempfehlungen machen können, legt der Kirchenrat den Visitationsbericht am 25. November der Synode vor. Kirchenratspräsident Martin Stingelin möchte sich noch nicht dazu äussern, welche Massnahmen vordringlich umgesetzt werden sollen: «Der Kirchenrat wird in seiner Retraite im Januar überlegen, wie er die Empfehlungen umsetzen kann und was zu priorisieren ist.» Sofern die Synode den Auftrag zur Umsetzung erteile, wolle der Kirchenrat bis im Juni einen konkreten Projektplan mit einem Zeitraster ausarbeiten.

Karin Müller

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