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Vor 150 Jahren erhielten Schweizer Juden Rechte

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01.01.2016
Seit 1866 dürfen sich Juden in der Schweiz frei niederlassen. Seit 14. Januar des gleichen Jahres gewährte ihnen die Bundesverfassung, die vom Schweizer Stimm­volk angenommen wurde, die volle Ausübung der Bürgerrechte. Mitte Januar eröffnet der Schweizerischer Israelitische Gemeindebund (SIG) die Feierlichkeiten zu 150 Jahren Gleichberechtigung.

Die Feier zum Jubiläumsjahr startete mit viel Prominenz: Bundespräsident Johann Schneider-Ammann hielt die Eingangsrede. Die drei Schweizer Landeskirchen wurden durch den St. Galler Bischof Markus Büchel, den Präsidenten des Kirchenbundes Gottfried Locher und den christkatholischen Bischof Harald Rein vertreten.
Zu den Landeskirchen pflegt die jüdische Gemeinschaft gute Kontakte. Sie gehört dem Schweizer Rat der Religionen  an. Co-Präsident der Kommission ist Rabbiner David Bollag. Der in den verschiedenen Gremien gepflegte interreligiöse Dialog ist sehr wichtig und «funktioniert ausgezeichnet», sagt er. Die Gespräche würden helfen, das Verständnis zwischen dem Judentum und den anderen Religionen zu verbessern.

Nur in Endingen und Lengnau
Die Präsenz der Juden in der Schweiz ist durch eine wechselvolle Geschichte geprägt. SIG-Präsident Herbert Winter führte dies an einer Tagung zur Situation der jüdischen Minderheit in der Schweiz im Dezember aus. Juden lebten bereits zur Zeit der Römer hierzulande. Archäologische Funde im aargauischen Augst und in Martigny im Wallis zeugten von jüdischer Präsenz auf dem Gebiet der heutigen Schweiz.
Im Jahre 1213 ist die Anwesenheit von ­Juden in Basel bezeugt. Sie liessen sich auch in weiteren Ortschaften auf dem heutigen Gebiet der Schweiz nieder. Sie wurden aber immer wieder massiv verfolgt und schliesslich weitgehend verjagt. Eine Ausnahme bildeten die beiden aargauischen Dörfer Endingen und Lengnau, wo Juden seit dem 17. Jahrhundert Wohnsitz nehmen konnten. Ein kulturhistorisch bedeutender Judenfriedhof zeugt von dieser Präsenz der Juden in der Schweiz.
Seit 1866 dürfen sich Juden in der Schweiz frei niederlassen und ihre Bürgerrechte ausüben. Die Schweizer Juden sind aber auch heute nicht vor rassistischen Vorfällen gefeit. Der SIG betreibt eine Anlaufstelle für antisemitische Vorfälle. In seinem Berner Vortrag meinte SIG-Präsident Winter zwar, dass die 18 000 Schweizer Juden zufriedene Bürger des Landes seien auch wenn die «Säkularisierung» die jüdische Gemeinschaft wie andere Religionsgemeinschaften auch treffe. Die Bedeutung der Religion nehme für viele Juden ab, sagte Winter, und auch die Bereitschaft, sich in einer jüdischen Gemeinschaft zu engagieren «und Gemeindesteuern zu zahlen».
Von «Kollateralschäden», unter welchen die Juden litten, sprach der SIG-Präsident ebenfalls. Die aktuelle Diskussion über ein Kopftuchverbot tangiere ebenfalls die Kopfbedeckung der Juden, die Kippa. Auch die Diskussion über Knabenbeschneidung sei ein «Symptom einer zunehmenden Skepsis gegenüber Religion».

Angst unter den Juden
Zehn bis zwanzig Prozent der Schweizer Bevölkerung hätten «ein Problem mit Juden», sagte Winter weiter und verwies dabei auf entsprechende Studien. Ein latentes «Antisemitismuspotenzial» dringe «in Wellen an die Oberfläche». Unter Juden sei eine Angst vorhanden. Synagogen und Gemeindehäuser würden besonders geschützt. Der SIG verweist auf Facebook auf einen Vorfall, der sich erst kürzlich in Zürich abspielte. Nachdem in der Nähe einer jüdischen Schule verdächtige Personen ausgemacht worden seien, habe die Polizei das Gelände gesichert.
Juden sollen in der Schweiz frei und unbeschwert ihren Lebensstil verwirklichen können. «Wir wollen uns nicht verstecken. Wir wollen die Kippa nicht unter einer Mütze tarnen», sagte denn auch Winter. An der Berner Tagung erhielt er Unterstützung von Bundesrat Didier Burkhalter. Dieser erklärte, die Schweizer Regierung tue alles, um auch die Minderheit der Bürger jüdischen Glaubens zu schützen.


Zum Bild: Ein jüdischer Vater spielt mit seinem Sohn: Heute ein selbstverständliches Bild. | RDB/Ex-press/Nadja Frey

Georges Scherrer kath.ch

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