Klagen gegen Glocken
Entscheide gegen Glockenschläge auf bescheidener Grundlage
Kirchenglocken können wecken – das ist unbestritten. Ob das allein der Grund für die jüngsten Beschwerden und Klagen gegen den Stunden oder Viertelstundenschlag in der Nacht ist, fragt sich. René Spielmann, Geschäftsführer der Glockengiesserei Rüetschi in Aarau, ist überzeugt, dass mehr hineinspielt.
Und zwar beruft er sich auf die Verkehrspsychologie. An der Uni Bern beispielsweise sei belegt worden, dass beim Verkehrslärm bloss ein Drittel des Störungsfaktors auf dem Schallpegel beruht, der eigentlichen physikalischen Ursache. Zwei Drittel hingegen sind psychologischer Natur. «In Bezug aufs Glockenläuten gibt es keine vergleichbaren Untersuchungen. Aber aufgrund der Erkenntnisse in der Verkehrspsychologie würde ich behaupten: Wer sich weniger aufregt, erträgt mehr», folgert der Ingenieur.
Erfahrung und Forschung
Ansonsten ist Spielmann kein Mann der Mutmassungen. Sein Unternehmen existiert seit 1367. Und seit 16 Jahren baut es nicht nur auf Erfahrung, sondern forscht auch intensiv im Bereich der Glocken. Daraus ist gemäss Spielmann in Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochschulen das Europäische Kompetenzzentrum für Glocken (ECC-ProBell) an der Hochschule Kempten in Deutschland entstanden.
Bei Fällen wie in Wädenswil und Worb sei das Problem, dass bisher noch kaum geforscht wurde, sagt der Glocken-Fachmann. Im züricherischen Wädenswil hiess Anfang August das Verwaltungsgericht eine Klage gegen den Viertelstundenschlag gut – die Kirchgemeinde zieht den Fall vor Bundesgericht. Im bernischen Worb fällte die kantonale Polizei- und Militärdirektion letzte Woche einen praktisch gleichen Entscheid – und die Kirchgemeinde will damit ans Verwaltungsgericht.
Studie mit 27 Probanden
«Die Entscheide berufen sich heute auf eine Studie an der ETH im Mai 2011 – und diese ist eher bescheiden», kritisiert René Spielmann. Damals wurden die Auswirkungen nächtlicher Glockenschläge auf die Schlafqualität untersucht. Probanden waren bloss 27 Personen in Kirchennähe, gemessen wurde während vier Nächten.
Die Studie kam zum Schluss, dass sich die Wahrscheinlichkeit für Aufwachreaktionen durch Glockenschläge ab 40 Dezibel erhöhen kann – Reaktionen, von denen jeder schlafende Mensch durchschnittlich schon rund 30 pro Nacht natürlicherweise hat. «Die Untersuchung hat längstens nicht alle Blickwinkel erhellt. Doch nun werden darauf begründend Gerichtsentscheide gefällt», bemängelt Spielmann.
Auch sei der psychologische Effekt etwa beim Entscheid für Wädenswil komplett ausser Acht gelassen worden. «Uns haben aber viele Erfahrungen bei Renovierungen gezeigt, dass bereits ein angenehmerer, ästhetischerer Klang die Akzeptanz bei der Bevölkerung enorm erhöht.»
Sachte Schritte bereits über 50 Dezibel
Kritisch gegenüber der Studie äussert sich auch Matthias Walter, Kunsthistoriker bei der Berner Denkmalpflege und Vorstandspräsident der Gilde der Carillonneure und Campanologen der Schweiz. 40 Dezibel beispielsweise bedeuteten «so gut wie nichts»: Selbst sachte menschliche Schritte brächten den Schallpegel bereits über 50 DB.
Walter empfiehlt den Kirchgemeinden bei Streitfällen um Glockenklänge grundsätzlich, das Problem «bei der Wurzel zu packen» und den Schallpegel zu senken. Ein schon um 5 DB leiserer Glockenschlag würde auch bei Glockenbefürwortern nicht auf Kritik stossen, meint er: «Auch leiserer Glockenschall trägt räumlich noch sehr weit.»
Viele mögen den Glockenschlag
Möglich sei dies etwa mit weniger hoch aufgezogenen Fallhämmern, mit geringerer Schlagintensität oder Verschalungen von Glockenstuben in die neuralgischen Richtungen. Matthias Walter nennt Kehrsatz und Liebefeld als gelungene Beispiele von Schallpegelsenkungen. Nicht als so gute Lösung empfände er ein allgemeines Verbot von nächtlichen Stundenschlägen: «Wenn die Kirchen den Nachtschlag verteidigen, tun sie das wohl nicht nur, um eine Tradition um deren Prinzip willen beizubehalten. Es gibt auch viele Leute, die den Glockenschlag mögen.»
Dieser Artikel stammt aus der Online-Kooperation von «reformiert.», «Interkantonaler Kirchenbote» und «ref.ch».
Marius Schären / reformiert.info / 22. August 2016
Kirchenbund: Stundenschläge fallen unter Lärmimmissionen
Für den schweizerisch-evangelischen Kirchenbund (SEK) dürfen die jüngsten Gerichtsentscheide «nicht als antikirchliches oder -religiöses Manifest verstanden werden». Das teilt die Kommunikationsverantwortliche Anne Durrer auf Anfrage mit.
Das Gericht habe über einen Geräuschpegel geurteilt und nicht über eine Geräuschquelle. Und auch für nächtliches Glockenläuten gelte: «Es gibt klare Regeln für Lärmimmissionen. Es geht um Dezibel und nicht darum, wer diese beziehungsweise womit sie erzeugt werden.»
Das Einläuten von Gottesdiensten und kirchlichen Feiern hingegen sei durch das Recht auf Religionsfreiheit und die freie, öffentliche Religionsausübung (Kultusfreiheit) geschützt, und zwar sowohl in der Verfassung wie in den Menschenrechten. Der Stundenschlag, der in der Gesellschaft nur eine profane Bedeutung habe, kann nach Ansicht des Kirchenbundes grundsätzlich wie jede andere Lärmimmission behandelt werden. Im Übrigen sei es zumindest administrativ ein kantonales Thema, hält Anne Durrer fest.