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Finanzausgleich: Kirchgemeinden sind bereit, Solidarität zu zeigen

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01.01.2016
Wie muss die reformierte Kirche im Kanton Luzern organisiert sein, um ihren Auftrag an den Mitgliedern in den nächsten Jahren möglichst erfolgreich zu erfüllen? Diese Frage steht im Mittelpunkt der laufenden Verfassungsrevision. Der Kirchenbote beschäftigt sich in einer Serie mit den Hauptpunkten des Regelwerks. Sechste und letzte Folge: das Teilprojekt «Steuern/Finanzen».

Gottesdienste, Seelsorge, Dia­konie um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, braucht die Kirche Geld. Die Kirchensteuer, welche die Kirchgemeinden zur Finanzierung ihrer Kosten erheben, ist die wichtigste Einnahmequelle. Sie deckt den weitaus grössten Teil des Haushalts. ­Etwa 19,3 Millionen Franken kommen 2013 auf diesem Weg in die Kassen der Luzerner Kirchgemeinden. Die wiederum leiten davon rund 1,7 Millio­nen Franken an die Kantonalkirche, als übergeordnete Behörde für gesamtkirchliche Aufgaben, weiter.
«Wie kann man die Finanzströme so organisieren, dass es sinnvoll und praktikabel für alle ist?» dieser Frage geht zur Zeit Rosmarie Waldburger nach. Die Wirtschaftsdozentin an der Hochschule Luzern und Synodale aus Neuenkirch leitet jenes Projektteam, das sich mit Fragen rund um das Thema «Steuern und Finanzen» in der künftigen Luzerner Kirchenverfassung beschäftigt.
Drei Finanzierungsmodelle hat sich die Arbeitsgruppe angeschaut. «Immer in dem Bewusstsein», erklärt Waldburger, «dass Finanzfragen nicht unabhängig von den noch zu lösenden Strukturfragen angegangen werden können.» Modell 1 verortet die Steuerhoheit bei den Kirchgemeinden, so wie es heute geregelt ist. Nachteil des Modells, so Waldburger, sei eine gewisse Intransparenz, weil auf der Steuerrechnung der Anteil der an die Kantonalkirche flies­senden Mittel nicht separat ausgewiesen wird. In Modell 2 würde die Kantonalkirche die Steuern erheben und an die Gemeinden weiterverteilen, was eine Umkehrung der jetzigen Verhältnisse darstellen würde. Modell 3 bildet eine Zwischenlösung: Die Steuerhoheit würde zwischen Kirchgemeinde und Kantonalkirche gesplittet,so wie es auch beim Staat mit den Kantons- und Gemeindesteuern gehandhabt wird. «Welches Modell Eingang in die neue Verfassung findet, wissen wir heute noch nicht», so Waldburger. «Als Arbeitsgruppe machen wir eine Auslegeordnung, die politischen Entscheidungen fallen andernorts.»
Ein weiteres Thema der Arbeitsgruppe war die Konzeption eines Finanzausgleichs. «Nicht alle Kirchgemeinden sind wirtschaftlich gleich stark. Bei der Gesprächssynode haben wir gespürt, dass die Idee eines Finanzausgleichs auf breite Zustimmung trifft», berichtet Waldburger. «Die Gemeinden sind bereit, Solidarität zu zeigen.» Denkbare Modelle wären hier ein Steuerkraftausgleich, bei dem reichere Gemeinden finanziell schwächere unterstützen. Oder aber ein Lastenausgleich dieser würde Kirchgemeinden helfen, welche aufgrund von strukturellen Gegebenheiten übermässig hohe Lasten zu tragen haben.

mzb

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