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Sterbehilfe in Basler Spitälern fordert Kirchen heraus

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01.01.2016
Geht es nach dem Kantonsparlament, soll die Basler Regierung Sterbehilfe in öffentlichen Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen erlauben. Damit wäre Basel-Stadt der erste Deutschschweizer Kanton, der eine Regelung einführt, die für alle Institutionen verbindlich ist. Die Basler Kirchen mahnen zur Sorgfalt und setzen auf «Palliative Care».

Im November 2014 schied der an Magenkrebs erkrankte Ständerat This Jenny mithilfe von «Exit» im Kantonsspital Glarus aus dem Leben. Dies war nur möglich, weil er eine Ausnahmebewilligung erhalten hatte. Eine solche brauche es ausser in den Kantonen Waadt und Neuenburg und in der Uniklinik Genf in allen öffentlichen Spitälern der Schweiz, erklärt Bernhard Sutter, Geschäftsführer von «Exit».
Sterbehilfe ist ansonsten in kantonalen Kliniken nicht erlaubt. Der Grosse Rat von Basel-Stadt will dies nun erstmals ändern. Sollte die Basler Regierung die Motion umsetzen, könne es insbesondere in den Spitälern, so befürchten die Basler Kirchen, «zur Kollision zwischen den Freiheitsrechten des Patienten und der Haltung der Institution kommen».
Im Falle von Alters- und Pflegeheimen hingegen müsse man kaum mit solchen Problemen rechnen, glauben die Kirchen, «sofern die Bewohner über die Haltung des Heimes in dieser Frage informiert sind und dieses möglicherweise gerade wegen seiner Einstellung gewählt haben».

Stadt Zürich als Sterbehilfe-Vorreiterin
Rund die Hälfte der Altersheime in der Deutschschweiz ermöglichten es heute ihren Bewohnern, in den eigenen Räumen Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, schätzt Bernhard Sutter. Vorreiter war hier die Stadt Zürich im Jahr 2001. Sie habe erkannt, so Sutter, «dass es unwürdig ist, wenn man betagte und kranke Menschen aus ihrem Zimmer an einen fremden Ort verlegen muss, um ihrem Sterbewunsch entsprechen zu können».
Unter den Basler Kirchenmitgliedern findet die Motion sowohl Befürworter als auch Gegner. Sie führen zurzeit eine heftige Debatte. Thomas Müry, Pfarrer und Grossrat, wehrt sich vehement dagegen, Sterbehilfeorganisationen den Zugang zu Spitälern und Heimen zu erlauben. «Ich verurteile niemanden, der seinem Leben ein Ende macht oder Sterbehilfe in Anspruch nimmt», meint er, aber: «Wie die Geburt, der Anfang des Lebens, nicht in unserer Hand ist, soll es auch das Ende nicht sein.»

Kirchen wollen bei der Umsetzung mitreden
Wie der Basler Regierungsrat die Motion umsetzen will, steht noch aus. «Darum verzichten die Kirchenleitungen im jetzigen Zeitpunkt darauf, Ja oder Nein zu sagen», betont Roger Thiriet, Informationsbeauftragter der reformierten Kirche Basel-Stadt. Dennoch einigten sich die reformierte und die katholische Kirche Basel-Stadt auf eine gemeinsame Stellungnahme. Und Roger Thiriet präzisiert: «Der Standpunkt der Kirchen ist insofern klar, als dass sie die Palliative Care gegenüber der Sterbehilfe favorisieren.» Mit mehreren Arbeitsgruppen zum Thema «Palliative Care und christliche Verantwortung» wollen die Kirchen sich einbringen und die Umsetzung der Motion begleiten.
Der Basler Grosse Rat überwies die Motion zur Sterbehilfe mit 50 zu 29 Stimmen an den Regierungsrat. Dieses deutliche Resultat zeige, dass das Thema brenne, sagt Bernhard Sutter. Er rechnet damit, dass in anderen Kantonen weitere Vorstösse folgen. Im Kanton Bern liege bereits eine ähnliche Interpellation vor.


Dieser Artikel stammt aus der Online-Kooperation von «reformiert.», «Interkantonaler Kirchenbote» und «ref.ch».


Zum Bild: Felix Platter-Spital in Basel: In seinen Räumen lässt das universitäre Zentrum für Altersmedizin und Rehabilitation keine Sterbehilfe zu.
Wikimedia / Felix Platter-Spital

Karin Müller / kirchenbote-online.ch / 8. Mai 2015

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