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Laster und Missbräuche in der Reformationszeit

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01.01.2016
In der Reformationszeit mischte sich der Basler Rat stark in die Angelegenheiten der Kirche ein. Wie stark, zeigt eine Ausstellung in der Universitätsbibliothek anhand von Mandaten und Kirchenordnungen.

«Gute Policey» nannte man in der Reformationszeit die Regelungen des öffentlichen und sozialen Lebens. Mithilfe von Ordnungen und Mandaten reagierte die Obrigkeit auf Entwicklungen, Missstände oder Krisen. Stets mit der Absicht, die «gute Ordnung» zu bewahren, das gesellschaftliche Zusammenleben zu regulieren und Fehlverhalten jeglicher Art und insbesondere die Gotteslästerung zu verhindern. So wendet sich der Rat «des Gotslesterns, zutrinckens, spilens vnd anderer lastern halb» unter Androhung drastischer Strafen immer wieder an die Bevölkerung in der Stadt und auch auf dem Land.

Staatskirchlich geprägtes Basel
Ausserdem gab es Mandate zu sittlichen Normen, die zum Beispiel das Fluchen und Schwören, das Zutrinken, das Glücksspiel betreffen oder das Zelebrieren von Festen regulieren. Solche, die Sozialfürsorge und das Almosenwesen thematisieren oder das Familienleben sowie die Unzucht oder den Ehebruch behandeln. Die städtischen Mandate und Ordnungen sind ein direkter, zum Teil sogar der einzige greifbare Hinweis für den durch die Reformation ausgelösten Wandel im Alltag.
Bekannt gemacht wurden die Mandate durch Verlesen auf einigen Plätzen in der Stadt (und in den Dörfern), in den Zunftstuben und im Falle eines kirchlichen Bezuges auch in den Kirchen. Basel war in der Zeit der Reformation und danach staatskirchlich geprägt, und so griff der Rat damals mit seiner Gesetzgebung stark in kirchliche Bereiche ein. Kirchenordnungen sind eine typisch reformatorische Erscheinung. Nach der Lossagung von der Papstkirche mitsamt ihren Vorschriften dienten die evangelischen Kirchenordnungen den Anhängern des neuen Glaubens als Mittel der Konsolidierung und der Selbstvergewisserung und füllten das entstandene rechtliche Vakuum, indem sie die rechtlichen Grundlagen der Kirchen neu bestimmten.
In den Beständen des Staatsarchivs des Kantons Basel-Stadt und der Basler Universitätsbibliothek sind diese wichtigen und spannenden Quellen, die dem heutigen Leser einen lebendigen Einblick in den Alltag des 16. und 17. Jahrhunderts gewähren, in grosser Zahl erhalten. Sie sind bis jetzt allerdings noch nicht umfassend erschlossen, und insgesamt sind sie nur wenig erforscht. Die Ausstellung über die in Basel vom Rat erlassenen Mandate und die Kirchenordnungen wurde an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften konzipiert und in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek Basel realisiert.



Ausstellung: 14. März bis zum 23. Mai, Ausstellungsraum der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel, Schönbeinstrasse 1820. Vernissage am 13. März um 18.15 Uhr.


Zum Bild: Titelseite der Basler Reformationsordnung vom 1. April 1529. | zVg

Thomas Wilhelmi

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