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Meilenstein: Neue Kirchenordnung verabschiedet

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08.09.2021
Die Synode der reformierten Kirche Baselland verabschiedete die totalrevidierte Kirchenordnung. Damit ist die Erneuerung der gesetzlichen Grundlagen grösstenteils abgeschlossen.

Nach der Verfassung und der Finanzordnung beschloss und verabschiedete die Synode der reformierten Kirche Baselland an der Sitzung vom 7. September in Pratteln die Kirchenordnung einstimmig. Die erste Lesung erstreckte sich mit zahlreichen Anträgen und lebhaften Debatten über zwei Synode-Sitzungen (der Kirchenbote berichtete). Dieses Mal arbeiteten die Synodalen die 103 Paragraphen innerhalb von zwei Stunden und nahezu diskussionslos durch.

Für Kirchenratspräsident Christoph Herrmann war dies ein «epochaler» Moment: «Viele Jahre Arbeit, Diskussionen und Herzblut finden hier einen Abschluss.» Nun habe man wieder Zeit, die gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, integrativ zu wirken und die Wertediskussionen aufrecht zu erhalten. Die Bedeutung der Kirche für die Gesellschaft nehme nicht ab, auch wenn die Mitgliederzahlen sinken, meinte Herrmann.

Die Kirchenordnung unterliegt dem fakultativen Referendum. Unter diesem Vorbehalt tritt die neue Kirchenordnung am 1. Januar 2022 in Kraft, zusammen mit der neuen Kirchenverfassung und der neuen Finanzordnung.

13 Fonds regeln landeskirchliche Beiträge
Im Weiteren nahm die Synode von 13 Reglementen Kenntnis, die der Kirchenrat zur Finanzordnung ausgearbeitet hatte. Bei diesen Fonds der Landeskirche geht es um Beiträge an die Kirchgemeinden sowie zugunsten der Kantonalkirche und anderer reformierter kirchlicher Institutionen, unter anderem für Baubeiträge, Härtefälle, Zusammenarbeit, Innovationen, Kinderkirche und Lager oder Stipendien. Die neuen Reglemente sorgten für eine transparente Übersicht über alle Fonds, ihren Zweck, ihre Leistungen und die Begünstigten, sagte Kirchenrätin Sandra Bätscher.

Die Reglemente zur Kirchenordnung legt der Kirchenrat dem Parlament in der Herbstsynode vom 19. November zur Kenntnisnahme vor.

Synode überarbeitet Geschäftsreglement
Der Synodevorstand stellte den Synodalen zudem den Entwurf des überarbeiteten Geschäftsreglements vor. Dieses wird ebenfalls in der Herbstsynode beraten und verabschiedet. Das Geschäftsreglement regelt die Parlamentsarbeit, angefangen bei der Konstituierung über den Ablauf und die Anzahl der Synoden bis zu den Beratungen, Abstimmungsverfahren, Wahlen, Kommissionen und synodalen Vorstössen.

Aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie soll die Synode im Notfall über dringende Geschäfte künftig auch virtuell oder schriftlich beschliessen können. Neben der Geschäftsprüfungskommission gibt es neu eine Finanzprüfungskommission, die das Budget, die Rechnung und den Finanzplan unter die Lupe nimmt. Eine ständige Findungskommission mit fünf Mitgliedern soll sich um die Neuwahl des Synodepräsidiums und des Kirchenrats kümmern. Die Neubesetzung des Kirchenratspräsidiums würde einer erweiterten Findungskommission mit maximal elf Mitgliedern obliegen. Die Synodalen sollen überdies mit dem «Auftrag» das rechtliche Mittel erhalten, dem Vorstand in synodeeigenen Angelegenheiten einen Auftrag zu erteilen wie etwa die Revision des Synodereglements.

Karin Müller

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