Baselland, Basel-Stadt, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug

Kantone sind kritisch

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01.01.2016
Die neue Verfassung, die der Schweizerische Evangelische Kirchenbund vorstellte, droht zu scheitern. Kritisiert werden die Schaffung eines geistlichen Leitungsamtes und die geplante Doppelstruktur mit einem Verein und einer Synode.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK soll zur Evangelischen Kirche in der Schweiz EKS werden. Mit neuem Namen und neuer Verfassung sollen die Reformierten auf nationaler Ebene eine stärkere Stimme erhalten. Mit diesem Ziel hat der SEK einen Verfassungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist läuft Ende Monat ab.
Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass ein Grossteil der Kantonalkirchen die Vorlage ablehnt. Die Kirchenleitungen begrüssen grundsätzlich das Anliegen des SEK, stärker in der Gesellschaft aufzutreten. Die reformierten Kirchen sollten deshalb auf nationaler Ebene zusammenrücken und dem SEK mehr Gewicht verleihen, um dem Bedeutungsverlust und den schwindenden Mitteln zu begegnen.

Bischof oder Präsident?
Ansonsten stösst die neue Verfassung weitgehend auf Ablehnung. So in den Vernehmlassungsantworten der Kantonalkirchen von St. Gallen, Aargau, Luzern, Schwyz, Solothurn, Schaffhausen, Zürich und Bern. Der Entwurf gehe von einem deutlich sichtbaren geistlichen Leitungsamt aus. Das widerspreche reformierter Tradition, schreiben etwa die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. «Wir brauchen weder ein Bischofs- noch ein Lehramt, noch ein Glaubensbekenntnis», lautete der Tenor in den Synoden. Lediglich der Kirchenrat Basel-Stadt befürwortet die vorgeschlagene Leitungsstruktur. Die Bezeichnung Präsident, mit der der heutige Amtsinhaber Gottfried Locher tituliert wird, entstamme dem politischen und wirtschaftlichen Leben.
Kritisch lautet auch die Vernehmlassungsantwort des Baselbieter Kirchenrates. Vor allem der Vorschlag einer doppelten Struktur mit zwei unterschiedlichen Rechtsformen stösst auf Ablehnung. Neben der nationalen Synode soll ein Verein nach Privatrecht stehen, der für die Finanzierung der EKS zuständig sein soll. Dies schätzt der Baselbieter Kirchenrat «als zu kompliziert und unübersichtlich» ein.
Der Baselbieter Kirchenrat ist der Ansicht, dass eine Weiterarbeit am vorliegenden Entwurf nicht möglich sei. Die positiven Ansätze sollen in einem neuen Entwurf aufgenommen werden. Zudem sei aber zu prüfen, «ob nicht eine Teilrevision der bestehenden Verfassung der bessere Weg ist».
An der letzten Abgeordnetenversammlung des SEK, die Mitte November tagte, war das Geschäft erneut heftig umstritten. So wurde die Bildung einer Kommission für die Verfassungsrevision abgelehnt. SEK-Ratsmitglied Peter Schmid entgegnete, man solle das laufende Verfahren nicht zu schnell verurteilen. Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen unterstützten eine Stärkung des Kirchenbundes. Die Diskussion dürfte weitergehen.


Zum Bild: Gemäss Peter Schmid, Vizepräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, unterstützen die Stellungnahmen zur neuen Verfassung die Stärkung des Kirchenbundes. | SEK/pfander

Karin Müller/TZ

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