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Kirche in die Zukunft führen

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01.01.2016
Die neue Luzerner Kirchenverfassung biegt auf die Zielgerade ein: Die Vernehmlassung ist beendet und der Synodalrat feilt noch an letzten Änderungen. Im November kommt das Regelwerk dann vor das Kirchenparlament.

Am 12. November gilt es ernst: Dann diskutiert das reformierte Luzerner Kirchenparlament erstmals den Entwurf der neuen Kirchenverfassung. Er ist das Ergebnis eines fünfjährigen Revisionsprozesses, den die Synode 2009 angestossen hatte, um die in die Jahre gekommene Kirchenverfassung aus dem Jahr 1969 zu verschlanken und zu modernisieren.
Ende Mai endete die Vernehmlassung, in der 42 offizielle Antworten und diverse schriftliche und mündliche Rückmeldungen beim Synodalrat eingingen. Die acht Kirchgemeinden, zehn Teilkirchgemeinden, das Pfarr- und Diakoniekapitel äusserten ebenso ihre Meinung wie auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund. Von politischer Seite meldete sich der Kanton Luzern und die beiden Parteien SVP (Schweizerische Volkspartei) und GLP (Grünliberale Partei) zu Wort sowie diverse Einzelpersonen.

Gegenwind und Zustimmung
«Von Kreuzchen auf dem beigelegten Fragebogen bis zu einer komplett neu formulierten Verfassung war die ganze Bandbreite von Antworten dabei», berichtet Synodalrätin Tanja Steger Hodel. «Alle Antworten haben wir eingehend in mehreren Synodalrats- und Rechtskommissionssitzungen gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Jakob Frey gesichtet und beraten. Es war sehr klar zu erkennen, wo es Gegenwind und wo es Zustimmung zum Entwurf gibt», ergänzt Synodalratspräsident David A. Weiss. «Bei allen Änderungsvorschlägen mussten wir jeweils abwägen, ob ein Einzel- oder Allgemeininteresse dahintersteht. Unser Augenmerk hat der gesamten Landeskirche zu gelten.» Am Ende, so Tanja Steger Hodel und David A. Weiss, waren es etwa 20 Prozent des Inhalts, die im Vergleich zum Vernehmlassungsentwurf geändert wurden. Zum Teil wurden Inhalte präzisiert, andere Punkte wurden, weil sie nicht verfassungsrelevant waren, entfernt.
So ist das Thema «Gönnerschaft» die Rechtsbeziehungen zu Personen, die nicht Mitglied der Kirche sein müssen in der neuen Fassung nicht mehr enthalten. Andere Neuerungen wie zum Beispiel die Herabsetzung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre, die Abschaffung des Beamtenstatuts für Pfarrpersonen oder die Möglichkeit, den Mitgliedern die freie Wahl der Kirchgemeinde zu erlauben, seien durch die Vernehmlassung hingegen bestätigt worden, so die Synodalräte.

Kirchgemeinden stärken
Mehr Raum und einen eigenen Abschnitt in der Systematik erhält die Stellung der Kirchgemeinden. «Hier mussten wir präziser werden und Missverständnisse ausräumen», so Tanja Steger Hodel. Vor allem die Kirchgemeinde Luzern hatte in ihrer Vernehmlassungsantwort kritisiert, die Kirchgemeinden seien von «absolut zentraler Bedeutung» und forderte eine verfassungsrechtliche Bestandsgarantie. «Wir können hier allerdings nicht das Rad hinter die Gründung der Landeskirche zurückdrehen», so David A. Weiss. Darum gibt es im Entwurf der neuen Verfassung auch kein Modell für völlig autonome Kirchgemeinden ohne das Dach einer Landeskirche.
Der Verfassungsentwurf wird ab Mitte September an die Synodalen und die vorberatende Kommission der Synode versendet. Diese wird in acht Sitzungen den Text vorberaten, sodass sich die Kirchenparlamentarier im November und Dezember dem Entwurf an drei ausserordentlichen Synodensitzungen annehmen können. «Wir sind sicher, ein Werk vorzulegen, das verhebt und Türen für mögliche Entwicklungen in der Zukunft offen lässt», sagen Tanja Hodel und David A. Weiss übereinstimmend. «Vor diesem Hintergrund gehen wir auch zuversichtlich in die Diskussion in der Synode.»


Die nächsten Schritte
2. Hälfte September 2014: Versand des Verfassungsentwurfs
an die Synodalen, Veröffentlichung im Internet

September und Oktober 2014:
Vorberatung durch die Synodekommission

12., 19. November und 3. Dezember 2014:
1. Lesung der Verfassung in der Synode

Mai/Juni 2015:
2. Lesung der Verfassung in der Synode

2. Hälfte 2015: Volksabstimmung über die Verfassung
2017: Inkrafttreten der neuen Kirchenverfassung



Zum Bild: «Unser Augenmerk gilt der gesamten Landeskirche»: Synodalrätin Tanja Steger Hodel und Synodalratspräsident David A. Weiss werteten die Vernehmlassungsbeiträge aus.|MZB

Annette Meyer zu Bargholz

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