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Spitalseelsorge-Vertrag auf gutem Weg

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01.01.2016
Die Verselbständigung der staatlichen Spitäler führt dazu, dass die Spitalseelsorge neu geregelt werden muss.

Vor einem Jahr erhielten die vier Landeskirchen (Evangelisch-reformierte, Römisch-Katholische, Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde Basel) vom Kanton Post. Sie wurden aufgefordert, den bestehenden Spitalvertrag von 1984 aufzukündigen, da die staatlichen Spitäler (Universitätsspital, Felix Platter Spital und Universitäre Psychiatrische Kliniken) per 1. Januar 2012 in die Selbständigkeit entlassen wurden. Mit jedem Leistungserbringer sollte nun ein eigener Vertrag betreffend Spitalseelsorge ausgehandelt werden.
Die Evangelisch-reformierte Kirche indes weigerte sich, den bestehenden Vertrag zu kündigen, bevor nicht eine neue Vereinbarung vorlag. Dies auch deshalb, weil mit einem weiteren Vertrag von 1995 die Kantonsbeiträge an die Spital- und gleichzeitig an die Gefängnisseelsorge geregelt wurden.
Unter der Führung des Universitätsspitals wurde innert kürzester Zeit eine neue Vereinbarung ausgearbeitet, die eines zeigt: Die Spitalseelsorge ist das gemeinsame Anliegen der Spitäler, Kirchen und Israelitischen Gemeinde. Die Spitäler stellen die Räumlichkeiten für die Seelsorge zur Verfügung. Der Vertrag soll auch garantieren, dass die Daten der Patienten den Spitalseelsorgenden zugänglich sind. Im Zeitalter des immer strenger gehandhabten Datenschutzes ein entscheidender Punkt, der aber noch beim Datenschutzbeauftragten in Bearbeitung ist.
Sorgen machten sich die Religionsgemeinschaften, weil zunächst nicht klar war, ob die Subventionen für die Spitalseelsorge nun von den einzelnen Spitälern eingefordert werden müssen. Auf den Beitrag des Kantons sind die Anbieter der Spitalseelsorge dringend angewiesen, handelt es sich doch für alle vier Religionsgemeinschaften um einen Betrag in der Höhe von insgesamt 800 000 Franken.
Mit der nun getroffenen Regelung bezüglich Finanzierung der Spitalseelsorge ist man bei der ERK sehr zufrieden, so Andreas Manasse, zuständiger Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. «Das Finanzdepartement wird weiterhin für die Abgeltung zuständig sein und zahlt die Subventionen wie bisher direkt an die Kirchen, verrechnet aber die Kosten den einzelnen Spitälern.» Diese Lösung hat den Vorteil, dass der Vertrag für die Gefängnisseelsorge nicht auch noch neu verhandelt werden muss, weil sich die Abwicklung der Finanzierung nicht ändert.
Der neue Vertrag muss nun noch von den Synoden der Evangelisch-reformierten und der Römisch-Katholischen Kirche sowie dem Kirchenrat der Christkatholischen Kirche und dem Gemeindevorstand der Israelitischen Gemeinde genehmigt werden.

Franz Osswald

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