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25.11.2019
Der Kanton Zürich klärt sein Verhältnis zu nicht anerkannten Religionsgemeinschaften. Als Grundlage dient eine breit angelegte Studie, die nun veröffentlicht wurde. Sie empfiehlt unter anderem, ein mögliches Gesetz für die Zusammenarbeit zu prüfen und Imame weiterzubilden.

Als der Zürcher Regierungsrat vor zwei Jahren seine sieben Leitsätze zum Verhältnis von Staat und Religion präsentierte, kündigte Justiz- und Religionsministerin Jacqueline Fehr eine Studie über nicht anerkannte Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich an. Deren Ergebnisse stellte sie nun am 19. November an einer Medienorientierung vor – zusammen mit den Autoren, Martin Baumann vom religionswissenschaftlichen Seminar der Universität Luzern und Hansjörg Schmid vom Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg.

Breit angelegte Studie
Die Studie konzentriert sich schwergewichtig auf die beiden grössten nicht anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton, die muslimische mit rund 100'000 Mitgliedern und die christlich-orthodoxe mit 40'000. Beide sind in kantonalen Dachverbänden organisiert, die demokratische Vereinsstrukturen aufweisen, Jahresbericht und -rechnung vorlegen und sich im interreligiösen Dialog engagieren. Eine weitere Stärke ist für Hansjörg Schmid vom SZIG: «Dass es gelang, sich überethnisch und übersprachlich zusammenzuschliessen, ist eine Schweizer Besonderheit und nicht selbstverständlich.»

Ein wichtiger Teil der Studie ist die Befragung von muslimischen Betreuungspersonen im Kanton Zürich, nicht nur Imame, sondern auch andere engagierte Mitglieder. 45 Prozent der Befragten haben Deutsch als Muttersprache und rund 80 Prozent der Imame predigen auf Deutsch oder Deutsch und einer Fremdsprache. Auch das Bildungsniveau ist hoch. 45 Prozent der Interviewten verfügen über einen Hochschul- oder einen Fachhochschulabschluss.

Gezeigt hat die Studie aber auch, dass es an Strukturen und Ressourcen fehlt. Oft lasten alle Aufgaben auf den Schultern von wenigen ehrenamtlich tätigen Personen. Sogar ein Drittel der Imame arbeitet ehrenamtlich, die anderen verfügen meist nur über kleine bezahlte Pensen. Der muslimische Dachverband, die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ), zum Beispiel kann sich nur eine 20-Prozent- Geschäftsstelle leisten, die im Moment noch aus einer schrumpfenden Einzelspende finanziert wird. Unter diesen Bedingungen ist es schwierig, die hiesigen Professionalitätsstandards zu erfüllen und ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner für öffentliche und private Stellen zu sein. «Das verursacht bei allen Beteiligten Frustrationen und Missverständnisse», sagte Fehr.

Gesetz für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften
«Wir müssen denen den Rücken stärken, die an einer guten, verbindlichen Zusammenarbeit mit uns interessiert sind», betonte Fehr weiter. Dafür will ihre Direktion zum einen die Dachverbände mit Know-how in Organisationsentwicklung unterstützen, damit diese ihrerseits von ihren Mitgliedern stärker unterstützt werden. Zum anderen werden rechtliche Grundlagen für eine verbindliche Zusammenarbeit mit nicht anerkannten Religionsgemeinschaften geprüft. Dies würde es auch ermöglichen, wichtige gesellschaftliche Leistungen von Seiten des Kantons zu unterstützen.

Unter dem Eindruck der Volksabstimmung von 2003, die der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich eine klare Absage erteilte, geht Fehr nun niederschwellig vor. Beraten wird bis Sommer 2020, wie ein Gesetz über die Beziehungen mit nicht anerkannten Religionsgemeinschaften ausgestaltet sein könnte oder ob andere Wege der Zusammenarbeit zu bevorzugen sind.

Dass dabei nicht automatisch auf das schon bestehende privatrechtliche Modell der «kleinen Anerkennung» zurückgegriffen wird, wie sie für zwei jüdische Gemeinschaften im Kanton besteht, liegt auch daran, dass diese ebenfalls eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung erfordert. Das fakultative Referendum gegen ein allfälliges neues Gesetz kann aber natürlich immer noch ergriffen werden.

Welche Religionsgemeinschaften von einem möglichen neuen Gesetz erfasst würden, ist noch unklar. Ein denkbarer Ansatz sei, dass nur Gemeinschaften, die mehr als zwei Prozent der Bevölkerung repräsentieren, einer Vereinbarung beitreten könnten, hiess es an der Medienorientierung. Offen ist auch, ob man nur kooperieren will mit denen, die das von sich aus wollen, oder ob auch eine zwangsweise Unterstellung angebracht sein könnte.

Weiterbildung für Imame
Die Studienergebnisse zeigen den starken Wunsch nach Weiterbildung der religiösen Betreuungspersonen. Die Kantonsregierung will dem nun gerecht werden und legt den Fokus vorerst auf die Muslime. Auch weil der Verband orthodoxer Kirchen schon unterstützt wird. «Wir sind dankbar, dass sich die katholische Kirche organisatorisch und finanziell für den Dachverband der orthodoxen Kirchen einsetzt», sagte Fehr.

Da es in der Schweiz kein Studium für Imame gibt, soll nun eine universitäre Weiterbildung für Zürcher Imame realisiert werden, die theologische Themen beinhaltet, Imamen aber auch Wissen über gesellschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen in der Schweiz vermittelt. Offen ist noch, welche Universität Partner sein wird. «Wir sind im Gespräch mit mehreren Instituten», meinte Fehr.

Zukunft der muslimischen Seelsorge
An der Medienorientierung ging es auch um die Zukunft der muslimischen Seelsorge in Zürcher Spitälern, Pflegeheimen und bei den Blaulichtorganisationen. Seit 2017 bauen die VIOZ und die Direktion der Justiz und des Innern diese im gemeinsamen Verein «Qualitätssicherung der muslimischen Seelsorge in öffentlichen Institutionen» (Quams) auf. Neu wird der Verein nicht mehr von einer Kantonsvertreterin, sondern von der Islamwissenschaftlerin Rifa'at Lenzin präsidiert.

Die sechs Frauen und fünf Männer, die für ihre Aufgabe vom SZIG schon ausgebildet sind, wurden seit diesem Sommer insgesamt monatlich bis zu 30 Mal gerufen. Koordiniert werden die ehrenamtlichen Einsätze von Muris Begovic, Imam und Geschäftsführer von Quams. Ein zweiter Lehrgang ist am Laufen. Für die neuen Absolventen der Weiterbildung steht nun das Praktikum an, in dem ihnen reformierte und katholische Spitalseelsorger als Mentorinnen zur Seite stehen.

Während der Bedarf an muslimischer Seelsorge im Kanton unbestritten ist, sieht es mit der Finanzierung des Projekts komplizierter aus. Eigentlich wollte der Kanton sich Ende Jahr finanziell zurückziehen. Nun beteiligt er sich für weitere zwei Jahre an den Kosten des Vereins Quams, hat aber seinen Beitrag auf 150'000 Franken jährlich reduziert. Die katholische Kirche unterstützt das Projekt weiterhin bis 2021 mit je 25'000 Franken, und gleich viel steuert neu auch die reformierte Kirche bei. Grosse Hoffnungen liegen beim Finanzierungsgesuch, das beim Aktionsplan des Bundes zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) eingereicht wurde. Denn die Aufgaben von Quams sind nicht weniger geworden.

Seelsorge in Bundesasylzentren
Trotz der positiven Bilanz eines Pilotversuchs des Staatssekretariats für Migration (SEM) mit muslimischer Seelsorge im Bundesasylzentrum Juch wurde das Angebot aus finanziellen Gründen im Sommer 2018 beendet. Der Kanton Zürich hat das definitive Aus verhindert. Mit externen Drittmitteln konnten die Löhne der beiden Seelsorger vorerst weiterbezahlt werden. Die muslimischen Seelsorgenden in den Bundesasylzentren Zürich und Embrach, eine Frau und ein Mann, teilen sich 70 Stellenprozente. Allein im ersten Halbjahr 2019 haben sie fast 600 Seelsorgegespräche geführt. Ehrenamtlich ist das nicht zu bewältigen.

Seit diesem Sommer müssen die Löhne von Belkis Osman und Kaser Alasaad, die beide den CAS Seelsorge im Migrationskontext an der Universität Bern abgeschlossen haben, neu aus dem Budget von Quams finanziert werden. Regierungsrätin Fehr zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass die muslimische Seelsorge in zwei Jahren auf eigenen Füssen steht.

Christa Amstutz, reformiert.info, 25. November 2019

Zur Studie «Regelung des Verhältnisses zu nicht anerkannten Religionsgemeinschaften»

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