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Hilfe für Verfolgte

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01.01.2016
Die diesjährige Bettagsaktion sammelt dafür, dass Menschen, die in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind, in der Schweiz Schutz finden und aufgenommen werden.

Im kleinen Büro der Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht hängt eine grosse Weltkarte. Die Juristin Monique Bremi zeichnet die Wege nach, die Flüchtlinge aus denjenigen Teilen der Erde unter die Füsse nehmen, in denen Krieg, Menschenrechtsverletzungen, Willkür herrschen. Die Flucht in die Schweiz ist oft lebensgefährlich. Wenn sie gelungen ist, sitzen viele Asylsuchende eines Tages auf einem Stuhl in einer Beratungsstelle, wie diejenige in Schaffhausen. «Ich möchte Schutz erhalten und Hoffnung schöpfen können», lautet der Wunsch, der in der fremden Sprache nicht ausgedrückt werden kann.
Die Beratungsstelle hilft Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg in die Schweiz geflohen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Das ist nicht selbstverständlich. Manche werden trotz ihrer grossen Not zuerst abgewiesen, wenn die Schutzbedürftigkeit von den Behörden nicht erkannt wird. «Menschen, die Schlimmes erlebt haben, die verfolgt, bedroht oder vergewaltigt worden sind, können meist nicht über alles so reden, dass sie von den anderen verstanden werden», erklärt die Juristin. «Flüchtlinge, die starker Verfolgung ausgesetzt waren, leiden oftmals unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.» Dazu gehöre, dass sie die erlebte Gewalt nicht klar erinnern und darüber sprechen können. Wenn die Erkrankung im Asylverfahren nicht erkannt werde, folge oftmals ein negativer Entscheid, weil die Berichte in den Ohren der Behörden unglaubwürdig klängen. «Dann brauchen die Flüchtlinge Beratung und Hilfe.» Die Beratungsstelle überprüft alle Berichte und Fakten gründlich, bevor sie für die Betroffenen Beschwerde oder Rekurs einlegt. Aussichtslose oder missbräuchliche Asylgesuche werden nicht unterstützt.

Recht auf Menschenrecht
«Wir wollen mit den Spenden der diesjährigen Bettagsaktion mithelfen, den tatsächlich an Leib und Leben Verfolgten ihr Recht auf Menschenrecht zurückzugeben», sagt Jürg Müller, der langjährige Präsident der Schaffhauser Bettagsaktion. Diese mitmenschliche Geste sei angesichts der grossen Angst vor «Asylmissbrauch» nicht mehr selbstverständlich. «Die Debatte über Asylmissbrauch schadet den wirklich Verfolgten, weil der Schutzgedanke aus dem Fokus der Diskussionen verschwindet», sagt auch Monique Bremi. Kontraproduktiv findet sie etwa, dass das Parlament die so genannten Botschaftsgesuche abschaffen will. Asylgesuche aus dem Ausland seien nur möglich, wenn eine Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsbegriffes vorliege. «Bedrohte Frauen und Kinder, sowie kranke Personen, für die eine Flucht lebensgefährlich wäre, können sich oftmals nur dank dieser Gesuche aus dem Ausland in Sicherheit bringen.»
Eine Beratungsstelle für Asylrecht, an die Flüchtlinge gelangen können, ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit und in den völkerrechtlichen Verpflichtungen verankert. Denn wer Rechte hat, muss sie auch umsetzen können. In der Schweiz werden die Beratungsstellen im Asylbereich nicht vom Bund finanziert. Wie in Schaffhausen sind die meisten von Hilfs-werken getragen. Die Schaffhauser Beratungsstelle leidet unter akuter Finanznot. «Wir müssen öfters Überstunden leisten; es ist sehr schwierig, vor echter Not die Türe zu verschliessen», sagt die Stellenleiterin. Der Beitrag der Bettagsaktion soll das Weiterbestehen der Beratungsstelle sichern, damit sie ihre humanitäre Arbeit fortsetzen kann. Nicht nur wegen der Zunahme der Asylgesuche, sondern auch wegen der zahlreichen Verschärfungen im Asylrecht habe der Aufwand der Beratungsstelle stark zugenommen. Die Anzahl der Beratungen haben sich seit 2005 praktisch verdoppelt. «Die Beratungsstelle verfügt über zu wenig Mittel, um den Bedarf an Beratung und Vertretung zu decken, obwohl dies gleichzeitig wichtiger ist denn je», sagt Bremi.



Rechtsberatung
Die Beratungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Schaffhausen bietet Asylsuchenden unentgeltliche rechtliche Beratung und Vertretung während des Asyl-verfahrens an. Es werden die gesetzlichen Abläufe erklärt, und es wird über die Anforderungen orientiert, die erfüllt sein müssen, um ein Bleiberecht zu erlangen. Kommt die Beratungsstelle nach gründlicher Prüfung zum Schluss, dass die asyl-rechtlichen Voraus-setzungen erfüllt sind, übernimmt sie die Rechtsvertretung und interveniert bei den zuständigen Instanzen.

Barbara Helg

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