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Den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen

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01.01.2016
Wer eine Strafe absitzen muss oder aus dem Gefängnis entlassen wird, stürzt oft ins Leere. Und die Angehörigen in Not. Die Luzerner Landeskirchen helfen seit 30 Jahren auf beiden Seiten.

Ein Insasse, verurteilt wegen mehrfacher Einbrüche, will sein Leben neu ausrichten. Er braucht Begleitung darin, seine Schuld aufzuarbeiten. Die Gefängnisseelsorge begleitet ihn bei einem Wiedergutmachungsprojekt. Und er bildet sich während des Strafaufenthaltes weiter. Dieses Anliegen unterstützt die Stiftung Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und -entlassene. Ein anderes Beispiel: Der Fonds ermöglicht einer überlasteten Mutter mit drei Kindern, die aufgrund der Delikte ihres Mannes auf sich allein gestellt ist, einen Erholungsaufenthalt. Oder: Dank eines Deutschkurses, mitfinanziert durch den Fonds, findet ein Mann nach Beendigung des Strafvollzuges einen neuen Arbeitsplatz, ist heute wieder integriert und kann seinen familiären Verpflichtungen selbständig nachkommen.

Eigenleistung gehört dazu
Die Hilfe für Strafgefangene und -entlassene sei weiterhin sehr notwendig, sagt Synodalrat Thomas Trüeb, Präsident des Stiftungsrats. «Die Grundstimmung in unserer Gesellschaft diesen Menschen gegenüber ist eher frostig, wenn es beispielsweise um die Wiedereingliederung ehemaliger Straffälliger geht.» Dabei löse der Fonds «in vielen Fällen entscheidende Probleme», stellt Andreas Naegeli fest, Direktor der Strafanstalt Wauwilermoos wenn er zum Beispiel eine Weiterbildung ermögliche, die ein Strafgefangener nicht allein finanzieren könne. Naegeli betont: «Eigenleistung ist uns wichtig. Die Häftlinge müssen sich ihren Anteil oft vom Mund absparen.» Auch aus Sicht der Stiftung geht es um Hilfe zur Selbsthilfe. So kann es darum gehen, eine Schuldensanierung an die Hand zu nehmen, nicht aber die bestehenden Schulden zu decken.
Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren zwischen 50 und 80 Gesuche bewilligt und dafür jeweils insgesamt rund 40'000 Franken eingesetzt. Die Anträge stellen die Betroffenen in der Regel über den Sozialdienst der Strafanstalt, die Entscheide fällt die Gesuchskommission unter der Leitung des Sempacher Pfarreileiters und Gefängnisseelsorgers Bernhard Stadler. Die gesprochenen Gelder wirkten, ist Thomas Trüeb überzeugt: «Sie helfen Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen und oft zu den sozial schwächsten gehören, sich wieder in der Gesellschaft zurechtzufinden. Das liegt im Interesse aller.»

Notwohnungen mitfinanzieren
Neu leistet die Stiftung die Anschubfinanzierung für die erste Notwohnung der Caritas Luzern für Strafentlassene. Die Caritas sucht eine kleine Mietwohnung, die sie möbliert einem Strafentlassenen für kurze Zeit untervermietet, bis dieser auf eigenen Füssen stehen kann. Ein wichtiges Glied in der Kette zur Wiedereingliederung, sagt Projektleiter David Sidler: «Weil in der Schweiz vieles an einen eigenen Wohnsitz gekoppelt ist. Wer keine Wohnung hat, findet keine Stelle. Doch wer keine Arbeit hat, findet auch keine Wohnung.» Hat die Idee Erfolg, will Caritas weitere Wohnungen hinzumieten.



Hilfswerk der Landeskirchen

Die Stiftung Hilfs- und Solidaritätsfonds für Strafgefangene und Strafentlassene ging aus der ersten Weihnachts­aktion des damaligen «Vaterland» hervor. Sie wurde 1980/81 gegründet und ist ein ökumenisches Hilfswerk der drei Luzerner Landeskirchen. Die Stiftung hilft, wenn dies der Staat oder Versicherungen nicht oder nicht mehr tun. Sie richtet sich in erster Linie an Strafgefangene und -entlassene im und aus dem Kanton Luzern sowie an deren Familien und Angehörige.

Dominik Thali

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