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Medizinischer Segen oder Menschenselektion?

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01.01.2016
Am 14. Juni stimmen die Schweizer über die Präimplantationsdiagnostik ab. Die Kirchen lehnen die Verfassungsrevision ab. Das Nein des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds SEK ist jedoch nicht kategorisch.

Der Fortschritt in der Medizin eröffnet immer neue Möglichkeiten: So auch die Präimplantationsdiagnostik PID, bei der künstlich gezeugte Embryos bereits vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter auf Krankheiten überprüft werden. Durch die Auswahl des gesunden Embryos soll künftig verhindert werden, dass die Kinder später an Erbkrankheiten leiden. Was die Befürworter von PID als medizinischen Segen anpreisen, sehen die Gegner als Menschenselektion und ersten Schritt hin zum Designerbaby.

Kirchenbund ist nicht generell dagegen
Vorab die Kirchen lehnen die PID ab. Für die katholische Kirche geniessen Embryonen den vollen Schutz. Gemäss der Glaubenskongregation Donum vitae beginnt das menschliche Leben im Moment, in dem die Eizelle befruchtet wird. Deshalb werde die katholische Kirche es immer ablehnen, «das Selektionieren und Eliminieren menschlicher Wesen als Fortschritt zu betrachten», hält die Bischofskonferenz fest.
Auch die reformierte Kirche spricht sich gegen die Verfassungsrevision zu PID aus. Seine ablehnende Haltung begründet der Kirchenbund damit, dass die PID eine Selektion von Embryonen ermögliche, welche in «den problematischen Bereich der Eugenik» vorstosse. «Eine künstliche Selektion und Kontrolle der menschlichen Fortpflanzung bedarf einer strikten rechtlichen Regelung.» Wie die SEK-Mediensprecherin Anne Durrer erklärt, sei der Kirchenbund nicht generell gegen die PID: «Den Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind können wir gut verstehen.» Doch der Anwendungsbereich der PID sei im Fortpflanzungsmedizingesetz kaum geregelt, viele Fragen würden den Ärzten oder den Eltern überlassen.
So verlangt der SEK beispielsweise, dass die «Würde des Embryos» explizit unter den Schutz der Bundesverfassung gestellt werde. Stimmt das Volk der Verfassungsrevision zu, ist die Herstellung von zwölf Embryonen erlaubt. Durrer sagt, dass in diesem Fall nicht klar geregelt sei, was mit den überzähligen Embryonen, die nicht der Mutter eingepflanzt werden, passiere: «Die Gefahr besteht, dass sie zu Forschungszwecken eingesetzt werden.»
Zu haben wäre der Kirchenbund laut Durrer für eine «kleine Öffnung der PID». So soll die Methode nicht als frei wählbare Alternative angeboten werden, sondern nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Und auch dann nur, wenn eine Beratung im Voraus erfolgt: «Die Konsequenzen und Zumutungen des Gewissensentscheides müssen vor der PID geklärt sein», sagt Durrer.

Tilmann Zuber / Oliver Demont, ref.ch

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