«Christliches Krankenhaus» darf Schwangerschaftsabbruch nicht verbieten
In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» in Deutschland hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vom Landesarbeitsgericht in Hamm Recht bekommen. Das «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» darf demnach dem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht untersagen. Das gilt auch für die Privatpraxis des Arztes.
Der Rechtsstreit hatte in Deutschland bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.
Der Chefarzt startete die Petition «Meine Hilfe kann keine Sünde sein!», die bislang von etwa 340'000 Menschen unterzeichnet wurde. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt.
«Christliches Krankenhaus» darf Schwangerschaftsabbruch nicht verbieten