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Die Kirche bangt um ihre Existenz

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01.01.2016
Die Sanierung der Pensionskasse kostet die Baselbieter Kirche Millionen und bringt sie in Existenznot.

44,3 Millionen Franken muss die reformierte Kirche an die Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse zahlen. So will es der Kanton. Eine Summe, welche die Kirche in ihrer Existenz gefährdet, warnt der Kirchenrat. Durch diese «enorme Belastung» werde es der Kirche nicht mehr möglich sein, «ihre Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen».
Die 44,3 Millionen entsprächen 110 Prozent der jährlichen Einnahmen aller Kirchgemeinden und der Kantonalkirche, rechnet die Kirche vor. In seiner Gesetzesvorlage plant der Kanton, die Deckungslücke bis in 40 Jahren zu schliessen. In diesem Fall müsste die Kirche wegen der hinzukommenden Zinsen sogar 76 Millionen Franken an die PK abliefern.
Kirchenratspräsident Martin Stingelin rechnet mit «gewaltigen Konsequenzen». Rund 50 Organisationen, welche die Kirche finanziell unterstützt, erhielten keine oder viel kleinere Beiträge. Auch bei den eigenen Fachstellen und Spezialpfarrämtern wie Spitalseelsorge, der Jugendfachstelle oder der Beratungsstelle für Partnerschaft Ehe und Familie müsste massiv gekürzt werden.
Von diesen Dienstleistungen profitieren nicht nur die Mitglieder der reformierten Kirche. Die Kirche, so zeigte eine Studie der Fachhochschule, verdoppelt durch ihr soziales Wirken die Beiträge, die sie vom Kanton und aus den Unternehmenssteuern erhält.

«Es braucht andere Lösungen»
Dass die PK saniert werden muss, sei unbestritten. «Doch es braucht dazu Lösungen, die zulassen, dass die verschiedenen angeschlossenen Institutionen weiterhin ihre Aufgabe erfüllen können», fordert Martin Stingelin. Der Kirchenrat wünscht ergänzende Massnahmen: Die Forderung der PK soll für die angeschlossenen Arbeitgebenden auf maximal 50 Prozent einer Jahreseinnahme begrenzt werden.
Die Kirche hat einen hohen Anteil an Rentnern, die ausfinanziert werden müssen. Das entspricht zwei Dritteln des Betrags, den die Kirche an die PK-Sanierung zahlen muss. Deshalb soll sich der Kanton an den Kosten zur Schliessung der Deckungslücke für die Pfarrpersonen, die vor 1991 angestellt waren, beteiligen. Denn damals waren die Pfarrpersonen Kirchenbeamte, für deren Pensionskasse der Staat aufkam: «Bereits im Jahr 1990 betrug der Deckungsgrad in der Pensionskasse kaum mehr als 80 Prozent», argumentiert der Kirchenrat. Er hofft, dass seine Vorschläge Gehör finden. Selbst dann sei die Revision der Pensionskasse für die Kirche nicht ohne finanzielle und personelle Kürzungen tragbar, sagt Martin Stingelin: «Wir hätten aber mehr Spielraum.»

Karin Müller

Links:
Stellungnahme der Kirche: www.refbl.ch

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