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Stadt Bern

Gemeinsame Bestattung von Mensch und Haustier soll möglich werden

von pd/nin
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28.11.2025
Der Berner Gemeinderat hat die totalrevidierte Friedhofgesetzgebung verabschiedet. Neu soll die gemeinsame Bestattung von Menschen mit ihren Haustieren möglich werden. Bern wäre damit nach Zürich die zweite Schweizer Stadt, die diese Bestattungsform auf städtischen Friedhöfen anbietet.

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat nach Auswertung der öffentlichen Vernehmlassung das totalrevidierte Friedhofreglement verabschiedet, wie die Stadt Bern in einer Medienmitteilung schreibt. Neu soll die gemeinsame Bestattung von Menschen mit ihren Haustieren erlaubt sein. Zudem sollen einzelne Gebühren wegfallen oder gesenkt werden.

In der Schweiz ist Zürich Vorreiter: Seit 2021 können sich Menschen auf dem Friedhof Nordheim gemeinsam mit ihrem Haustier bestatten lassen. Von den gut 120 Grabstellen ist rund ein Viertel belegt oder reserviert. Bern wäre damit die zweite Schweizer Stadt mit einem solchen Angebot auf städtischen Friedhöfen. Daneben gibt es auch private Angebote wie den Tierfriedhof Wisenberg in Läufelfingen BL, wo Tierhalter nach ihrem Tod im selben Grab wie ihr Tier beigesetzt werden können.

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung zeigen, dass die Stossrichtung der Revision breit mitgetragen und als notwendige und zeitgemässe Modernisierung begrüsst wird. Während einzelne Stimmen eine generelle Zulassung von Tierurnen in allen Grabarten anregten, sprach sich eine Mehrheit für die vom Gemeinderat vorgeschlagene, zurückhaltende Lösung mit einer Beschränkung auf domestizierte Haustiere aus. Deshalb soll an dieser Variante festgehalten werden.

Die einzige geplante Gebührenerhöhung betrifft die Sargbestattung in einem Gemeinschaftsgrab. Die Gebühr soll künftig gleich hoch sein wie bei einer Sargbestattung in einem Reihen- oder Themengrab.

Stimmt der Stadtrat den Anpassungen der Reglemente zu, ist vorgesehen, diese auf den 1. August 2026 in Kraft zu setzen.

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