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Heks verwendet Spendengelder korrekt

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01.01.2016
Der Vergleich zwischen Heks und der «Basler Zeitung» bestätigt: Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz hat seine Spendengelder korrekt eingesetzt.

Der Vorwurf von Gastautor David Klein in einem Artikel in der «Basler Zeitung» vom 25. März dieses Jahres war in seiner Deutlichkeit kaum zu überbieten: «Mit seinen antiisraelischen Aktivitäten verstösst Heks gegen das eigene Stiftungsstatut und veruntreut Spendengelder, indem es die Marketingstrategie von milliardenschweren Grossverteilern mit spendenfinanzierten Inseraten unterstützt.» Im erwähnten Inserat dankt Heks der Migros dafür, dass sie Produkte aus den israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als solche deklariert. Und David Klein ging noch weiter: «Mit Geld von Heks entstehen Karikaturen, die keinen Zweifel an ihrer antisemitischen Stossrichtung lassen.» Für Heks Anschuldigungen, die das Hilfswerk nicht auf sich beruhen liess. Es reichte gegen die «Basler Zeitung» Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte ein insbesondere gegen die Behauptung, Spendengelder veruntreut und gegen das Stiftungsstatut verstossen zu haben.
Der Schiedsspruch im angestrebten Vergleich zwischen Heks und der «Basler Zeitung» fiel zugunsten von Heks aus. Die BaZ stellte deshalb richtig, «dass Heks keine Spendengelder veruntreut hat und dass diese Behauptung unkorrekt ist. Die Basler Zeitung nimmt zudem zur Kenntnis, dass gemäss dem Schreiben der Eidgenössischen Stiftungssaufsicht vom 9. Juli 2013 Heks seinen Stiftungszweck im Zusammenhang mit einem Inserat betreffend Grossverteiler nicht verletzt hat.»
In der publizierten Richtigstellung der «Basler Zeitung» betont der Stellvertretende Chefredaktor, David Thommen, dass die Interpretation von Heks, dass damit die gesamte Projektarbeit des Hilfswerks in Israel/Palästina als korrekt zu betrachten sei, nicht stimme. Der Vergleich beziehe sich lediglich auf die «zweifelhafte» Inseratenaktion von Heks zugunsten eines Grossverteilers. Zum Urteil und zur Reaktion der «Basler Zeitung» nimmt Dieter Wüthrich, Leiter Medien & Information von Heks, Stellung.

Kirchenbote: Die «Basler Zeitung» beklagt, dass Heks in einem Communiqué behauptet, die BaZ habe mit dem Vergleich insgesamt die korrekte Arbeit von Heks anerkannt. «Diese Interpretation ist falsch», betont die Baz. Was sagen Sie dazu?
Dieter Wüthrich: Ein Verzicht auf ein Mediencommuniqué war nicht Gegenstand des Vergleichs beziehungsweise der Vergleichsverhandlungen. Für Heks zentral sind zwei Punkte: Zum einen hat die «Basler Zeitung» die Behauptung von David Klein, Heks habe Spendengelder veruntreut, als unkorrekt anerkannt. Zum zweiten nimmt die «Basler Zeitung» zur Kenntnis, dass Heks sein eigenes Stiftungsstatut nicht verletzt hat. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 12. August 2015 festgehalten, dass Heks die Spendengelder korrekt verwende. Er beurteilte zudem die Projektarbeit von Heks in Palästina/Israel positiv. Deshalb sieht Heks seine von der «Basler Zeitung» in Zweifel gezogene Korrektheit und Glaubwürdigkeit bestätigt.

Im BaZ-Artikel  muss nur ein einziger, von Heks beanstandeter Satz gestrichen werden. Im Beitrag von David Klein wird Heks indes mehrfach massiv kritisiert. Warum gehen Sie dagegen nicht vor?
Heks ging es bei seiner Klage darum, dass der Vorwurf der Veruntreuung von Spendengeldern als unkorrekt und damit tatsachenwidrig anerkannt wird. Dies wurde erreicht. Selbstverständlich gäbe es in dem besagten Gastbeitrag von David Klein noch zahlreiche weitere zu beanstandende Passagen. Die Grenzen von publizistischer Fairness und persönlicher Meinungsfreiheit sind indes nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem Beginn eines straf- oder zivilrechtlich relevanten Tatbestandes.
Grundsätzlich ist festzuhalten: Heks hat sich immer und auch mehrfach öffentlich unter anderem auch in der «Basler Zeitung» unmissverständlich von jeglichem Antisemitismus distanziert und verurteilt diesen aufs Schärfste. Von den von David Klein erwähnten Karikaturen haben sich Heks wie auch die Organisation «Badil» im Übrigen bereits früher in aller Deutlichkeit distanziert. 



EU-Kommission
Produktedeklaration

Die EU-Kommission hat trotz heftigen Widerstands aus Israel eine Kennzeichnungspflicht von Produkten aus israelischen Siedlungen in besetzten Gebieten beschlossen. Damit soll in allen 28 Mitgliedstaaten die korrekte Herkunftsbezeichnung für Erzeugnisse aus dem Westjordanland, Ost-Jerusalem sowie von den Golanhöhen eingeführt werden. sda


Zum Bild: Ein Palästinenser erklärt einer Gruppe von Israelis, wie sein vor Jahrzehnten zerstörtes Heimatdorf im von Israel besetzten Gebiet einmal ausgesehen hat.

Franz Osswald

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