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Jenische und Sinti

Nationalrat verurteilt Kindswegnahmen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit

von pd/nin
min
11.03.2026
Nach dem Bundesrat erkennt auch der Nationalrat die Kindswegnahmen an Fahrenden als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» an. Die Radgenossenschaft der Landstrasse begrüsst den Entscheid – und fordert weitere Schritte.

Seit Jahrzehnten kämpfen jenische Aktivistinnen und Aktivisten um die völkerrechtliche Anerkennung der Kindswegnahmen an Jenischen und Sinti. Die systematischen Wegnahmen, die im Rahmen des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» erfolgten, hatten Familien zerstört und die jenische Kultur schwer beschädigt. Nachdem der Bundesrat dies im Februar 2025 als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» anerkannt hatte, zog der Nationalrat am 11. März 2026 nach.

Den entscheidenden Anstoss gab eine Eingabe der Radgenossenschaft der Landstrasse vom Januar 2024, die eine Anerkennung als «Kulturellen Genozid» verlangte. Ein daraufhin in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Oliver Diggelmann bestätigte ein Verbrechen gleicher Schwerestufe wie Genozid.

Laut einer Medienmitteilung empfindet die Radgenossenschaft Genugtuung über den Entscheid, pocht aber auf vollständige Aufklärung. Immer noch seien Archive bei Bund, Gemeinden und dem Seraphischen Liebeswerk verschlossen. Neben Hochschulforschenden müssten künftig auch jenische Kulturschaffende und Nachkommen von Opfern Zugang zu den Akten erhalten. Zudem müsse das Thema in den Schulen behandelt werden.

Schliesslich fordert die Radgenossenschaft eine Bundeskompetenz für die Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen, damit die Zuständigkeit nicht länger bei den Gemeinden liegt.

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