Social Media: Kirchen fordern mehr Regulierung als Bundesrat
Menschen bestimmen ihr Leben meistens gerne selbst – von der Wahl des Schuhbändels bis zu Entscheidungen bei Beerdigungen. Demokratie gilt bisher als die politische Form, in der die menschliche Vielfalt am wenigsten übergangen werden soll. Besonders hier gilt es also, freie Information möglich zu machen.
Medien transportieren diese zentralen Informationen. Und die Medien haben sich in den vergangenen Jahren enorm schnell fundamental geändert: dank des Internets und der darauf bauenden sogenannten sozialen Medien. Statt der grossen privat-wirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Medienhäuser für Gedrucktes oder Audiovisuelles prägen heute internationale Riesenkonzerne die öffentliche Information: mit Plattformen wie Facebook, X, Tiktok, Instagram und anderen.
Fundamentale Unterschiede zu klassichen Medien
Zentraler Unterschied zu den «klassischen» Medien: Die journalistischen Leitplanken fehlen. Massgebend sind Berechnungen der Konzerne, die aufgrund der Klick- und Drückzahlen funktionieren. Ob eine Nachricht in der Realität stimmt oder nicht, ist sekundär, solange sie möglichst viel Aufmerksamkeit erhält. Das fördert die Verbreitung von emotionsbestimmten Inhalten: Vor allem was empört, entsetzt, erstaunt, überrascht, wütend macht, erhält ein grosses Publikum.
Es ist angemessen, dass auch auf digitalen Kommunikationsplattformen rechtsstaatliche Mindeststandards gelten.
Jetzt schlägt deshalb der Bundesrat mit dem Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) einen Regulierungsrahmen vor, der die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stärken und sehr grosse Plattformen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten würde. An der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung beteiligte sich eine grosse Anzahl Organisationen, unter anderem der Dachverband freikirchen.ch. In einer Mitteilung heisst es, der Verband erachte die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für diese zentralen digitalen Infrastrukturen als «notwendig und sachgerecht». Doch ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz fehle.
Freikirchen fordern mehr
Für den Dachverband der Schweizer Freikirchen ist die bisherige Entwicklung von digitalen Kommunikationsplattformen wie beispielsweise Facebook in mehrfacher Hinsicht «problematisch». Zwar anerkennt er, dass der Zugang zur Kommunikation erleichtert ist, das heisst niederschwelliger. Aber eben auch verbunden mit intransparenten Moderationsentscheiden, der Verbreitung rechtswidriger Inhalte, algorithmischer Verstärkung polarisierender Inhalte und Geschäftsmodellen, die stark auf Aufmerksamkeits- und Datenmaximierung ausgerichtet seien. «Es ist daher angemessen, dass auch dort rechtsstaatliche Mindeststandards gelten», wird Peter Schneeberger, Präsident von freikirchen.ch, in der Mitteilung zitiert.
Fünf Forderungen der «Digitalen Gesellschaft»
Auch die «Digitale Gesellschaft» nennt fünf Forderungen für eine wirksame Plattformregulierung. Der Verein setzt sich seit 2011 als zivilgesellschaftliche Organisation für eine nachhaltige, demokratische und freie Öffentlichkeit ein. Gemeinsam mit AlgorithmWatch CH, der Stiftung für Konsumentenschutz und Opendata.ch fordert die Digitale Gesellschaft als «für eine wirksame und grundrechtsbasierte Regulierung unerlässlich»:
1. Einbezug integrierter KI-Systeme in den Geltungsbereich des Gesetzes
2. Verbindliche Pflicht zur Risikominderung statt bloss Risikoanalyse
3. Verbot besonders invasiver personalisierter Werbung, insbesondere auf Basis sensibler Personendaten
4. Sichere Plattformen für Jugendliche und Evaluation der Auswirkungen auf sie
5. Datenzugang für Forschung und Zivilgesellschaft um Analyse und Aufsicht zu ermöglichen
Die vollständigen Forderungen sind im gemeinsamen Forderungspapier dargelegt.
EKS äussert sich nicht offiziell
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hingegen hat sich nicht an der Vernehmlassung beteiligt. Das Thema betreffe in erster Linie medien-, wirtschafts- und technologiepolitische Regulierungsfragen, zu denen sich die Dachorganisation der reformierten Landeskirchen nicht in jedem Einzelfall positionierten, sagt Stephan Jütte auf Anfrage. Der Theologe und Leiter der Kommunikation der EKS begründet: «Unsere Ressourcen setzen wir gezielt dort ein, wo theologisch-ethische Grundsatzfragen oder unmittelbar kirchliche Belange berührt sind.»
Aber auch wenn eine formelle Stellungnahme fehle, teile die EKS das grundsätzliche Anliegen des Bundesrats, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum zu stärken, hält Jütte fest. Schliesslich seien digitale Räume sind keine rechtsfreien Räume und prägten öffentliche Kommunikation, Meinungsbildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt in erheblichem Mass.
Meldeverfahren für Straftaten
Für die EKS müssten im digitalen Raum rechtsstaatliche Mindeststandards gelten, sagt der Theologe weiter. Diesem Grundsatz entsprechend befürworte die EKS die bundesrätliche Forderung, dass Anbietende von digitalen Plattformen auch Meldeverfahren für vermutete Straftaten bereitstellen müssen. «Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass solche Verfahren verhältnismässig ausgestaltet sind, rechtsstaatliche Garantien wahren und weder zu willkürlicher Einschränkung der Meinungsfreiheit noch zu einer Privatisierung staatlicher Rechtsdurchsetzung führen», sagt Stephan Jütte.
Aus evangelisch-ethischer Perspektive kommt vulnerablen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu. Ob und in welcher Form verbindlichere Regelungen notwendig sind, ist letztlich politisch zu entscheiden.
Beim Kinder- und Jugendschutz stellt der Verband freikirchen.ch «mit Sorge» fest, dass der Vorentwurf des Bundesrates keine verbindlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz enthalte – «eine erhebliche Lücke» sei das. Kinder und Jugendliche sind besonders vulnerabel gegenüber algorithmisch verstärkten Inhalten, personalisierter Werbung, Suchtmechanismen und Aufmerksamkeitsoptimierung sowie Cybermobbing und ungeeigneten Inhalten.
Verstärkter Kinder- und Jugendschutz
Auch Stephan Jütte hält namens der EKS fest, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ist ein wichtiges Anliegen sei. «Aus evangelisch-ethischer Perspektive kommt vulnerablen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu. Ob und in welcher Form verbindlichere Regelungen notwendig sind, ist letztlich politisch zu entscheiden.»
$Freikirchen.ch-Präsident Peter Schneeberger formuliert es so: «Wir fordern eine dringende und vertiefte Diskussion über eine gesetzliche Pflicht für Kommunikationsplattformen, den Schutz von Minderjährigen konsequent sicherzustellen.» Schliesslich sollten Plattformen die Verantwortung tragen, Risiken für Kinder und Jugendliche systematisch zu erkennen und zu minimieren, ihre digitale Selbstbestimmung zu wahren und elterliche Unterstützung sinnvoll einzubinden, ohne den Schutz allein auf die Eltern zu delegieren.
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