Thurgau lockert «Tanzverbot» an hohen Feiertagen
Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau haben am 28. September der Totalrevision des kantonalen Ruhetaggesetzes zugestimmt. 45'982 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmten Ja, 43'964 Nein. Mit einem knappen Ja-Stimmenanteil von 51.1 Prozent wird das Veranstaltungsverbot an den fünf hohen Feiertagen – Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Dank-/Buss-/Bettag und Weihnachten – gelockert. Die Stimmbeteiligung lag bei 52.1 Prozent.
Die beiden Thurgauer Kirchenräte hatten im Vorfeld ein Nein empfohlen. «Die hohen Feiertage sind wertvolle Inseln der Ruhe im Jahreslauf», sagte Christina Aus der Au, Präsidentin des Evangelischen Kirchenrates, im Thurgauer «Kirchenboten». «Sie bieten Gelegenheit zur Besinnung, zur Einkehr und zum Zusammensein mit der Familie.»
Das neue Gesetz erlaubt künftig an den hohen christlichen Feiertagen vermehrt Veranstaltungen nicht-religiöser Art. Der Grosse Rat hatte dem Gesetz mit 68 zu 43 Stimmen zugestimmt. 44 Mitglieder ergriffen daraufhin das Behördenreferendum.
«Die hohen Feiertage sind ein Geschenk, das uns zur Ruhe kommen lässt und uns an das Wesentliche im Leben erinnert: an den Glauben, die Familie und die Gemeinschaft», sagte der katholische Kirchenratspräsident Cyrill Bischof im Vorfeld. Die Kirchen lehnten eine Ausweitung auf Grossveranstaltungen oder den öffentlichen Raum ab.
Thurgau lockert «Tanzverbot» an hohen Feiertagen